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News 2003

Drogengesetzgebung: die einen vor, die anderen zurück (22.11.03)

Die italienische Regierung hat am 13. November einem Vorschlag zugestimmt, wonach selbst der Besitz kleinster Mengen an Cannabis, Kokain oder anderen illegalen Drogen zu einem Vergehen würde, für das u.a. der Entzug des Führerscheins droht. Die (wahrscheinliche) Zustimmung des Parlaments zu diesem Gesetzesantrag steht noch aus. Mit diesem Vorstoß würde die Entkriminalisierung zunichte gemacht, die 1993 durch ein Referendum (55 % Zustimmung) durchgesetzt worden war.

Endgültig offiziell ist hingegen die britische Entscheidung, Cannabis von einer Droge der Klasse B zu einer der Klasse C umzustufen. Mit 63 zu 37 Stimmen nahm der Vorschlag die letzte Hürde, die Abstimmung im britischen Oberhaus. Die Umstufung, nach der die meisten Vergehen wegen Cannabisbesitz nicht mehr zu einer Verhaftung, sondern lediglich zu einer polizeilichen Verwarnung und Beschlagnahme der Droge führen werden, tritt mit 29. Jänner 2004 in Kraft.

Einen wüsten Vorstoß in die repressive Richtung plant hingegen laut DPA (Drug Policy Alliance) der republikanische Kongressabgeordnete Mark Souder, bekannt als einer der radikalsten Verfechter des "War on Drugs". Sein "Drug Sentencing Reform Act" (Drogenstrafrechtsreform) beinhaltet "all sentencing and no reform". Höhere Strafen für alle Arten von Drogenvergehen werden gefordert, darunter auch der Anbau für medizinische Zwecke. Die "Reform" will zudem den Richtern die Möglichkeit nehmen, im Fall des Falles Milde zu zeigen. Die DPA calls for action: mehr dazu hier.


Cannabis und MS: bisher größte Studie (12.11.03)

Die bisher größte Studie zur Wirksamkeit von Cannabis zur Linderung der Symptome von Multipler Sklerose hat bestehende Annahmen bestätigt. Eine Wirkung konnte laut New
Scientist
vor allem bei der subjektiven Bewertung der Symptome durch die Patienten festgestellt werden. Die Überprüfung mittels standardisierter Tests führte zu weniger eindeutigen Ergebnissen. Laut Alan Thompson vom National Hospital for Neurology and
Neurosurgery
ergeben sich positive Effekte vor allem in den Bereichen Schmerzverringerung und Muskelsteifigkeit. Eine Lizenzierung für die Therapie sei jedenfalls zu rechtfertigen.

Das Team teilte die 657 Teilnehmer mit stabiler MS und Muskelspastik in drei Gruppen auf. Die erste erhielt THC, die zweite einen Cannabis-Pflanzenextrakt in Kapselform (2,5 mg THC und 1,25 mg Cannabidiol) und die dritte ein Placebo. Die ersten 5 von 15 Studienwochen vergingen mit Dosisfindung, bis alle ihre Idealmenge im Bereich von 10 bis 25 mg THC täglich gefunden hatten. Beim Auftreten von Nebenwirkungen sollte die Dosis nicht weiter gesteigert werden.

Die Forscher wollten vor allem ermitteln, ob Cannabis Symptome wie Spastizität, Muskelsteifigkeit und ruckartige Bewegungen positiv beeinflussen kann. Standardtests zur Messung der Spastizität (Spastik-Skala nach Ashworth) legten nahe, dass die Droge nur unwesentlich wirksamer als das Placebo war. 60 bzw. 61 Prozent der THC-Gruppen berichteten jedoch von einer subjektiven Verbesserung und nur 46 Prozent der Placebo-Gruppe. Die entsprechenden Zahlen für die Schmerzintensität waren 42, 35 bzw. 26 Prozent. Es gab
zudem Hinweise auf eine Verbesserung der Gehfähigkeit durch Cannabis und THC bei mobilen Patienten.

Die Wissenschaftler weisen in der in The Lancet veröffentlichten Studie darauf hin, dass die Angaben mancher Teilnehmer durch die Wirkung von THC eine subjektive Veränderung erfahren haben könnten. Dr. John Zajicek, Leiter der Studie, kommentierte, dass die Forschung Fragen aufwerfe, was wichtiger sei, die ärztliche Beurteilung oder die Patientenperspektive. Nach Alan Thompson sei die Ashworth-Skala sehr weit vom wirklichen Leben entfernt: "Ein Bein von jemandem auf und ab zu bewegen, wenn er flach auf einem Tisch liegt, ist nicht leicht übertragbar auf das, was passiert, wenn sie aufstehen und versuchen herumzugehen und
Hausarbeiten oder etwas anderes zu machen."

Ähnlich ließ sich der nicht in die Studie involvierte britische Vorreiter der Verwendung von Cannabis bei MS, Dr. Roger Pertwee, vernehmen: "Ich denke, dass es bei einem Konflikt wichtig ist, was der Patient fühlt. Daher denke ich, dass es sehr ermutigend ist," erklärte er gegenüber Associated Press.
Quellen: pte 07.11.03; IACM-Informationen 08.11.03; Zajicek J, Fox P, Sanders H, Wright D, Vickery J, Nunn A, Thompson A, on behalf of the UK MS Research Group. Cannabinoids for treatment of spasticity and other symptoms related to multiple sclerosis (CAMS study): multicentre randomised placebo-controlled trial. Lancet 2003; 362(9385): 1517-1526


Glaukom, Glutamat und Cannabis (12.11.03)

Beim Glaukom ist die erhöhte Freisetzung von Glutamat die wichtigste Ursache für den Tod von Nervenzellen der Netzhaut. Glutamate sind die Salze der lebenswichtigen Aminosäure Glutaminsäure, die für den Gehirnstoffwechsel zuständig ist und besonders häufig in Sojaeiweiß, Leber und Getreide vorkommt. Der weit verbreitete Einsatz von Geschmacks-verstärkern (Natrium-, Kalium-, Calcium-, Ammonium- und Magnesiumglutamat, E 620 bis E 625) wird jedoch nicht nur mit Migräne, Asthma und allergischen Reaktionen in Verbindung gebracht, sondern auch mit einer starken Ausdünnung der Nervenschicht der Netzhaut. Er scheint die Erklärung für einen Glaukomtypus zu liefern, der ohne Erhöhung des Augeninnendrucks (Normaltension-Glaucoma) gehäuft bei Menschen ab 40 auftritt - durch die kumulative Wirkung des über Jahre in kleinen Mengen zugeführten Glutamats.

In einer Studie wurde nun gezeigt, dass Glutamat Apoptosen (programmierten Zelltod) von Netzhaut-Nervenzellen über die exzessive Bildung von Peroxynitrit verursacht, und dass die
Nerven schützende Wirkung von THC und Cannabidiol (CBD) über die Hemmung der Peroxynitrit-Bildung vermittelt wird.

Cannabis dürfte jedoch noch in einer zweiten Hinsicht eine gute Vorbeugung gegen "Glutamat-Blindheit" darstellen: durch die appetitsteigernde Wirkung und die Erhöhung der sinnlichen Empfindsamkeit schmeckt das Essen besser - auch ohne Geschmacksverstärker, die man solcherart getrost einsparen kann.
Quelle: El-Remessy AB, et al. Am J Pathol 2003;163(5):1997-2008; Knieriemen: E-Nummern; IACM-News 08.11.03)


Zum Nachlesen - in eigener Sache (15.10.03)

Unter Links - Literatur ist ab sofort eine kommentierte Literaturliste zu Cannabis als Medizin, als Droge und überhaupt zu finden, soweit möglich mit direkten Online-Bezugsmöglichkeiten. Die Liste ist noch sehr kurz, aber gehaltvoll. Auch an dieser Stelle wird die Zeit nicht stehen bleiben, schauen Sie also wieder mal vorbei: literatur.html


US-Höchstgericht stellt ärztliche Rechte außer Streit (15.10.03)

Die Versuche der US-Bundesregierung, medizinisches Marihuana im Keim zu ersticken, haben einen entscheidenden Rückfall erlitten: Ihre Klage gegen das Recht von Ärzten, die Droge ihren Patienten zu empfehlen, war bereits im Oktober 2002 vom U.S. Court of Appeals abgewiesen worden. Jetzt verweigerte das Höchstgericht, diese Entscheidung erneut zu prüfen oder anzufechten.
Ärzte in Bundesstaaten mit Gesetzen für den Einsatz von Marihuana als Medizin (Alaska, Arizona, Kalifornien, Colorado, Hawaii, Maine, Maryland, Nevada, Oregon und Washington) sind daher weiterhin vor Bedrohungen durch die Bundesregierung geschützt, wenn sie Cannabis empfehlen oder auch nur mit ihren Patienten diskutieren.
Damit endet ein juristisches Gefecht, das im November 1996 von der Drug Policy Alliance ("the nation's leading organization working to end the war on drugs") zugunsten der kalifornischen Ärzteschaft initiiert worden war. Kalifornien hatte als erster Bundesstaat per Volksentscheid den Einsatz von medizinischem Marihuana entgegen dem herrschenden Bundesrecht gestattet.
Von der viel beachteten Entscheidung wird auch eine Signalwirkung in Richtung jener Staaten erwartet, die bislang über keine Gesetze bezüglich medizinischem Marihuana verfügen.
(Quelle: Meldung von www.drugpolicy.org, 14.10.03)


Kanada: Anbauerleichterungen für Medizinisches Marihuana (13.10.03)

Seit 2001 darf eine ausgewählte, registrierte und lizenzierte Gruppe von Kanadieren Marihuana für medizinische Zwecke anbauen - allerdings ohne Gegenleistung und jeweils immer nur für eine bestimmte Person. Diese Bestimmungen wurden nun per Gerichtsentscheid zu Fall gebracht: Künftig ist es Unternehmen und Privatleuten erlaubt, Marihuana auch in großen Mengen anzubauen und als Medikament an einen unbegrenzten Personenkreis zu verteilen bzw. Dritte gegen Entgelt damit zu beauftragen. Es ist lizenzierten Produzenten auch gestattet, ihre "Betriebsmittel" zusammenzulegen - soll heißen, die hallengroße Indoor-Plantage wird in Kanada nicht lange auf sich warten lassen.
Da das von der Regierung verteilte Marihuana bei den Konsumenten lediglich Reaktionen von "geht so" bis "widerlich" hervorrief, dürften die neuen Regelungen von den Betroffenen mit großer Freude zur Kenntnis genommen werden.
Im Zuge des Gerichtsentscheids wurde jedoch das Gesetz gegen den Besitz selbst geringer Mengen Cannabis für den nichtmedizinischen Gebrauch wieder eingesetzt.
(Quellen: Reuters vom 7.10.2003, AP vom 7.10.2003, Ottawa Citizen vom 8.10.2003, IACM-News 12.10.2003)


Cannabis, Epilepsie und Schmerzen (07.10.03)

Zwei neue deutsche Studien untermauern das Wissen um die Wirksamkeit von Cannabinoiden bei Epilepsie und Schmerzzuständen. Am Max-Planck-Institut wurden auf der Suche nach einem Mittel zur Anfallsverhinderung "natürliche Hirnsubstanzen, die Cannabisextrakt ähneln" identifiziert. Diese "können einen Prozess unterbrechen, der einen Anfall auslösen kann". Die Foscher sprachen von einem "viel versprechenden therapeutischen Ansatz".
In der zweiten Studie, durchgeführt in Hannover, erwies sich der synthetische Nachbau eines natürlichen Cannabinoids als wirksam in der Reduktion von chronischen Nervenschmerzen, ohne das Denken oder Verhalten zu beeinflussen. Der Bestandteil, CT-3, war bereits in früheren Studien als effektiv entzündungshemmend und schmerzlindernd erkannt worden.
(Quelle: www.drugpolicy.org, 06.10.03)


Schweiz: Cannabis-Entkriminalisierung zurück an den Start (07.10.03)

Mit 96 zu 89 Stimmen überstimmte der Nationalrat der Schweiz am 25. September den Regierungsvorschlag zur Entkriminalisierung von Cannabis. Das Verfahren geht daher zurück an den Ständerat, der Ende Dezember 2001 mit großer Mehrheit für die Entkriminalisierung vortiert hatte.
Die Regierung argumentierte, dass die Polizeimittel bei 500.000 gelegentlichen oder regelmäßigen Konsumenten von insgesamt 7 Millionen Einwohnern zu stark gebunden würden, um restriktive und überholte Gesetze durchzusetzen. "Verbote von Cannabis und Alkohol haben sich immer als Fehlschläge erwiesen," sagte Gesundheitsminister Pascal Couchepin in einer leidenschaftlichen Rede vor dem Parlament. Er erklärte, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen würden präventive Maßnahmen fördern und die Schwarzmarkt-Profite reduzieren.
In der Praxis werden Cannabiskonsumenten in der Schweiz nur selten polizeilich bestraft, da die Schweiz eine entspanntere Haltung gegenüber Drogen einnimmt als viele andere Länder. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede, und die Handhabe der Polizei schwankt aufgrund der rechtlichen Grauzonen zwischen Toleranz und Repression.
Der Ständerat wird die Gesetzesvorlage in einer seiner nächsten Sitzungen erneut beraten. Er kann es entweder verändern oder unverändert an den Nationalrat zurück überweisen. Unterstützer einer liberaleren Drogenpolitik hoffen, dass das Paket schließlich die Parlamente passieren wird, wenn der Druck der allgemeinen Wahlen verschwunden ist.
(Quellen: Associated Press vom 25. September 2003, Tagesanzeiger vom 25. September 2003, IACM-News 27.9.03)


2. IACM-Konferenz: Neues aus der Forschung (19.09.03)

Gerauchtes Cannabis reduziert neuropathische Schmerzen bei HIV
Eine Pilotstudie mit 16 Teilnehmern mit anhaltender schmerzhafter HIV-assoziierter Neuropathie trotz Behandlung mit Opiaten wurde an der Universität von Kalifornien in San Francisco durchgeführt. 10 der 16 Teilnehmer erlebten eine mehr als 30-prozentige Reduzierung der Schmerzen nach einer siebentägigen Behandlung mit gerauchtem Cannabis. Eine placebokontrollierte Studie mit einer Zielgruppengröße von 50 wird zur Zeit durchgeführt. (Vortrag von Donald Abrams)

CBD-Abkömmlinge wirksam bei entzündlicher Darmerkrankung?
Abkömmlinge von Cannabidiol wurden an Mäusen hinsichtlich ihrer möglichen therapeutischen Wirkungen bei entzündlichen Darmerkrankungen untersucht. CBD selbst und verschiedene Analoge hemmten die Darmbeweglichkeit. Die Forscher folgerten, dass „CBD-Analoge ohne zentrale Wirkungen ein therapeutisches Potenzial als entzündungshemmende Medikamente für das Magen-Darm-System, mit Anwendung bei Zuständen wie entzündlicher Darmerkrankung und Morbus Crohn“ haben müssten. (Vortrag von Ester Fride)

Cannabinoide beeinflussen die Knochenbildung
Nach Forschungsergebnissen an der hebräischen Universität in Jerusalem sind Endocannabinoide bei der Knochenbildung beteiligt. Vorläufer von Knochen bildenden Zellen (Osteoblasten) zeigten eine kontinuierliche Zunahme der Dichte von CB2- Rezeptoren, jedoch nicht von CB1-Rezeptoren. Zudem zeigten Mäuse, die systematisch mit dem Endocannabinoid 2-AG oder dem spezifischen CB2-Agonisten behandelt worden waren, eine dosisabhängige Zunahme der Knochenbildung. Die Forscher nehmen an, dass „Endocannabinoide die Knochenbildung stimulieren.“ (Vortrag von Raphael Mechoulam)

Dronabinol bei Kindern mit schweren neurologischen Erkrankungen
Acht Fallberichte von Kindern im Alter zwischen 3 und 14 Jahren, die an schweren neurologischen Störungen leiden, inklusive Spastik, Dystonie und Krampfanfälle, wurden vorgestellt. Sie wurden erfolgreich in eine Kinderarztpraxis mit Dronabinol (THC) behandelt. (Vortrag von Rüdiger Lorenz)
(Quelle: IACM-News vom 13.09.03)


Legal: 112 Gramm Alaska-Brand (19.09.03)

1975 hatte der Oberste Gerichtshof von Alaska den Besitz von 112 Gramm Cannabis im eigenen Haus für legal erklärt. Dennoch stimmten 1990 die Wähler mehrheitlich für ein Gesetz, dass den Besitz einer jeden Menge der Droge an jedem Ort für illegal erklärte. Ein Berufungsgericht erklärte jedoch am 19. August dieses Gesetz für verfassungswidrig.
Gouverneur Frank H. Murkowski erklärte, er sei „sehr besorgt“ über die erneute Legalisierung der Droge, und dass „Bewohner Alaskas, die Marihuana verwenden, sich daran erinnern sollten, dass sein Konsum oder Besitz nach den Bundesgesetzen illegal bleibt.”
(Quellen: Guelph Mercury vom 30.8.03, Capital Weekly vom 2.9.03, IACM-News vom 13.9.03)


Niederlande und Kanada: Cannabis für Patienten (01.09.03)

Seit 1. September erhalten holländische Patienten mit Rezept Cannabis offiziell in jeder Apotheke. Nach einer Änderung des Gesetzes wurden die beiden Lieferanten, die Cannabis bereits seit zwei Jahren inoffiziell über die Apotheken vertrieben hatten, das Stichting Institute of Medical Marijuana und die Firma Bedrocan, zu den ersten legalen Anbauern der Droge in Europa.
Die Kultivierung der Pflanzen wurde vom Bureau for Medical Cannabis (BMC) in Auftrag gegeben, welches auch die laufende Qualitätskontrolle übernimmt. Die beiden Sorten werden um EUR 40,- bzw. EUR 50—55,- je 5-Gramm-Packung abgegeben; das Cannabis ist damit etwas teurer als jenes aus Coffeeshops, wo die Grammpreise bei EUR 6—8,- liegen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten derzeit nicht.
Auch in Kanada gelangen die ersten Beutel von offiziell angebautem medizinischem Marihuana nun endlich in die Hände von Patienten. Mit einem Preis von umgerechnet EUR 125,- inkl. rund 25 % Verkaufssteuer für eine Packung von 30 Gramm ist die als durchschnittlich brauchbar eingestufte Rauchware (THC-Gehalt 10 %) deutlich günstiger als in Holland zu haben und wird auch merklich unter dem kanadischen Straßenpreis von ca. EUR 165,- für 30 Gramm abgegeben. (Quellen: Associated Press vom 27. August 2003, IACM-News vom 30. August 2003, pte-Meldung vom 1. Sept. 2003)


Neuseeland: Parlamentarischer Ausschuss pro Cannamed (12.08.03)

Ein am 8. August veröffentlichter Bericht des parlamentarischen Gesundheitsausschusses
befürwortet eine Entspannung der Cannabisgesetze und die Verfügbarmachung klinisch getesteter Medikamente auf Cannabisbasis in Neuseeland.

Wörtlich empfiehlt der Ausschuss,
"- dass der Expertenausschuss zu Drogen der Überprüfung der Cannabis-Einstufung eine hohe Priorität geben soll. (Seite 49)
- dass er die Möglichkeiten untersuchen soll, die Verschreibung von klinisch getesteten Cannabisprodukten zu unterstützen. (Seite 57)”

Weiter heißt es:
“Wir glauben, dass das Thema der medizinischen Verwendung unabhängig von der Gesetzgebung, die die allgemeine Verwendung regelt, behandelt werden sollte. (…) Wir haben
Kenntnis davon, dass natürliche und synthetische Cannabinoide entwickelt und in Übersee als medizinische Produkte getestet werden. Wir denken, dass diese Entwicklung potenziell nützliche Implikationen für Menschen, die an einer Anzahl sowohl akuter als auch chronischer Erkrankungen leiden.”

Zum "schwer zu beweisenden" "Streitthema" Cannabis-Psychose merkt der Bericht schließlich an:
"... es (gibt) Berichte über ausgeprägte Psychosen bei starken Cannabiskonsumenten, im
Allgemeinen paranoide Ideenbildung und ausgeprägte Aggression. Die Psychose ist allerdings immer kurz, und es gibt keine Beweise, dass eine chronische Psychose durch Cannabis
ausgelöst wird.“
(Quelle: Bericht des Gesundheitsausschusses: “Inquiry into the public health strategies related to cannabis use and the most appropriate legal status”)


Cannabinoid-Konferenz: Programm steht (10.08.03)

IACM 2nd Conference on Cannabinoids in Medicine in Köln, 12-13 September 2003
Programm abrufbar unter http://www.cologne2003.org/program.htm


Cannabis kein Hirnschädling (02.07.03)

Studien über den Gebrauch von Cannabis führen zu den unterschiedlichsten Ergebnissen. Eine aktuelle US-Studie kommt zu dem Schluss, dass Cannabis-Konsum die Hirnfunktion nicht dauerhaft schädigt. "Die Ergebnisse waren schon überraschend", sagte Studienleiter Igor Grant von der Universität von Kalifornien in San Diego am Freitag. "Man hätte mehr Schädigungen der höheren mentalen Funktionen erwarten können", fügte der Mediziner hinzu.
Andere illegale Drogen und auch Alkohol könnten dagegen Hirnschäden hervorrufen. Die Untersuchungen zeigten nur einen marginalen schädlichen Effekt auf die Lernfähigkeit und das Erinnerungsvermögen. Gar keinen negativen Einfluss zeigte etwa das regelmäßige Rauchen von Marihuana auf andere Funktionen wie Reaktionsvermögen, Sprache oder Aufmerksamkeit.
Das Team wertete für die Analyse 15 frühere Studien aus, die das Verhalten von insgesamt 704 Personen analysierten, die regelmäßig Cannabis konsumieren und verglichen dies mit dem Verhalten von 484 Personen, die kein Cannabis nahmen.
Anmerkung in eigener Sache: Um rund 60 Jahre nach dem La Guardia-Report noch immer von der Unschädlichkeit von Cannabis "überrascht" zu sein, bedarf es einiger Chuzpe; aber freuen wir uns dennoch ein bisschen.
Quelle: ORF ON, 27.06.03


Dronabinol - endlich günstiger (04.06.03)

Dronabinol, synthetisches THC, ist ab sofort deutlich günstiger zu erstehen: EUR 2,25 statt bisher über EUR 5,-. Durch die Konkurrenz der Hersteller aus Deutschland ist der Einkaufspreis für Apotheken in Österreich deutlich gesunken. Mittlerweile wird dieser Preisvorteil auch an die Patienten weitergegeben. Nähere Infos und Links finden Sie hier.
Quelle: Persönliche Mitteilung der Paranova


Teilfreigabe von Cannabis in New South Wales (26.05.03)

Das Unterhaus des australischen Gliedstaats New South Wales (NSW) hat beschlossen, den Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken versuchsweise zu erlauben. Der Entscheid des Parlaments in Sydney hat landesweit zu heftigen Diskussionen geführt. Premierminister Howard begrüßt den Entscheid mit Zurückhaltung «prinzipiell», besteht aber darauf, dass Cannabis nur in Form von Tabletten oder als Spray und auch dann nur abgegeben werden darf, wenn keine anderen Schmerzmittel mehr helfen. Zudem lehnt er den Anbau von Marihuana zum Selbstgebrauch, auch aus medizinischen Gründen, ab.

Der stellvertretende Premierminister, John Anderson, lehnt den Plan ab, und die Gesundheitsministerin Kay Patterson gab zu verstehen, dass NSW unter Umständen die Bewilligung der Commonwealth-Regierung einholen müsse. Erziehungsminister Brendan Nelson, ein ehemaliger Präsident des nationalen Ärzteverbandes, erklärte, es sei falsch, zu glauben, es gebe keine wirksamen anderen Mittel. Der Oppositionsführer Simon Crean dagegen unterstützt seine Parteikollegen in Sydney voll. Der Regierungschef von NSW, der Laborführer Bob Carr, erklärte, seine Regierung werde ein Büro für den medizinischen Gebrauch von Cannabis schaffen und eine erste Versuchsphase über vier Jahre nur unter strikten Bedingungen durchführen. Er habe keine Pläne, den Konsum von Marihuana zu entkriminalisieren, sondern er wolle lediglich dort helfen, Schmerzen zu lindern, wo andere Mittel nicht mehr helfen könnten.

Cannabis soll vor allem zur Schmerzlinderung bei Krebskranken und Aids-Patienten eingesetzt werden. Der Besitz von Marihuana gilt in fünf der sechs australischen Gliedstaaten als Vergehen. In Südaustralien wird der Besitz von bis 100 Gramm Pflanzenmaterial lediglich mit einer Buße von bis zu 150 Dollar (rund 125 Franken) geahndet. Ähnliche Regelungen gelten im Territorium der Hauptstadt Canberra und im Northern Territory. Im Gliedstaat NSW allein sollen rund 800 000 der 6,4 Millionen Einwohner regelmässig Marihuana rauchen.
Der Versuch in NSW soll Ende dieses Jahres beginnen.
(NZZ online, 24. Mai 2003)


Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten (26.05.03)

Zwei Jahre nach dem Aufsehen erregenden Fall eines AIDS-Patienten in Wels darf sich nun auch der erste Deutsche, der Cannabis zu medizinischen Zwecken konsumiert, über einen positiven Gerichtsbescheid freuen. Nach Anhörung zweier medizinischer Sachverständiger entschied das Amtsgericht Mannheim, es liege ein Notstand vor, der die Verwendung von Cannabis rechtfertige.

Michael F. nimmt Cannabis gegen die Symptome der multiplen Sklerose. 1999 waren 200, 2002 weitere 400 Gramm Cannabis bei ihm gefunden und beschlagnahmt worden. Laut den Sachverständigen hilft die Droge vor allem gegen die ausgeprägte Ataxie des Patienten (Störung der Bewegungsabläufe).

Michael F. war einer jener Patienten, die 1999 Beschwerde gegen das Cannabis-Verschreibungsverbot beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hatten. Das Gericht hatte die Kläger damals auf den Instanzenweg verwiesen. Alle Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die in Folge gestellt worden waren, wurden abgewiesen. Michael F. scheiterte zudem mit dem Versuch, eine Kostenübernahme für Dronabinol durch die Krankenkasse zu erreichen. Sein Urteil sei daher "konsequent und richtig", befand sein Rechtsanwalt, wohingegen der Staatsanwalt Berufung einlegte.
(Quelle: IACM-Informationen vom 24. Mai 2003)


Sativex®, der Cannabis-Spray (21.05.03)

GW Pharmaceuticals und Bayer gaben heute eine Kooperation bekannt: Der von der britischen Firma entwickelte Oralspray auf der Basis natürlichen Cannabis (THC und CBD) wird vom deutschen Pharmariesen vertrieben werden. Für das Präparat wurde um Zulassung angesucht, zunächst bei den Diagnosen Multiple Sklerose und neuropathische Schmerzen. Eine Phase-III-Studie für die Anwendung gegen Krebsschmerzen ist im Gange.
Bayer wird den Spray vorerst nur in Großbritannien anbieten, ab wann genau ist noch nicht bekannt. Für eine breitere Vermarktung im europäischen Raum und in ausgesuchten Ländern weltweit hat sich der Konzern eine befristete Option gesichert.
Quelle: pte Austria 21.05.03, Bayer


Vaporizer und die Reinheit (21.05.03)

In welchem Umfang genau die Entstehung schädlicher Verbrennungsprodukte durch den Einsatz eines Vaporizers reduziert wird, untersuchte ein US-Chemielabor anhand des Volcano.

Das Ergebnis: Der Volcano-Marihuana-Dampf bestand zu 95 % aus THC und Spuren von Cannabinol (CBN). Die übrigen 5 % bestanden aus geringen Mengen drei anderer Bestandteile: ein vermutetes Cannabinoid, ein vermutetes PAK (polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff) und Caryophyllen. (PAKs wie Benzpyren sind die typischen, Krebs erregenden Verbrennungsprodukte; Caryophyllen ist ein häufiger Bestandteil von ätherischen Ölen und gilt als immunostimulierend, entzündungshemmend und krampflösend.)
In gewöhnlichem Rauch fanden sich hingegen gleich 111 verschiedene Komponenten, darunter ein halbes Dutzend unbekannter PAKs. Der Anteil von Nicht-Cannabinoiden betrug 88 %!

Auch quantitativ wurde der Volcano den Erwartungen gerecht: Er gab 46 % des vorhandenen THCs an den Dampf ab (drei Hitzephasen á 45 Sekunden). Zum Vergleich: Die Effektivität einer Pfeife liegt bei 45 %, jene eines Joints bei 15 — 40 % in Abhängigkeit von der Raucherfahrung des Konsumenten.

(Quelle: Pressemitteilung von California NORML vom 2. Mai 2003; IACM-Informationen vom 10. Mai 2003)


Cannabis und Tourette (21.05.03)

In einer sechswöchigen, doppelblind placebo-kontrollierten Studie mit 24 Patienten konnten die bisherigen Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis beim Tourette-Syndrom bestätigt werden: Cannabis ist ein wirksames Mittel zur Reduzierung der Tics.

Das Tourette-Syndrom ist eine komplexe neurologisch-psychiatrische Störung, die durch motorische Tics (plötzliche Spasmen, vor allem in Gesicht, Nacken und Schultern) und einen
oder mehrere vokale Tics gekennzeichnet ist. In vielen Fällen ist die Erkrankung mit Verhaltensproblemen oder Psychopathologien (Autoaggression, Aufmerksamkeitsstörungen, etc.) assoziiert. Gegenwärtig sind Neuroleptika die wirksamsten Medikamente. Diese sind jedoch nicht bei allen Patienten wirksam und werden oft nicht gut vertragen.

An der medizinischen Hochschule Hannover wurde den Studienteilnehmern in schrittweiser Dosissteigerung 2,5 bis maximal 10 mg THC verabreicht. Eine signifikante Verbesserung der Stärke der Tics konnte beobachtet werden. Es traten keine schwerwiegenden Nebenwirkungen auf; von den sieben Patienten, die vorzeitig ausschieden bzw. von der Studie ausgeschlossen werden mussten, tat dies nur einer wegen Nebenwirkungen. Die Autoren folgerten, dass die „Ergebnisse weitere Hinweise auf die Wirksamkeit und Sicherheit von THC bei der Behandlung von Tics liefern.“

(Quelle: Müller-Vahl KR, Schneider U, Prevedel H, Theloe K, Kolbe H, Daldrup T, Emrich HM. Delta-9-tetrahydrocannabinol (THC) is effective in the treatment of tics in Tourette syndrome: a 6-week randomized trial. J Clin Psychiatry 2003;64(4):459-465; IACM-Informationen vom 10. Mai 2003))


Recht auf Rausch (10.04.03)

Parallel zur 46. Session der UN-Commission on Narcotic Drugs (6.-18.4. in Wien) hält auch die U-N-O, die Utopische Nonprohibitionistische Organisation, einen Kongress ab (10.-13.4.). Beide Veranstaltungen stehen unter dem Vorzeichen der Illusion: Die eine - "A drug free world, we can do it" - überprüft den 1998 beschlossenen 10-Jahre-(Drogenvernichtungs)-Plan der obersten Drogenbehörde UNDCP und wird sich ordentlich winden müssen, um das völlige Scheitern des sinn- und aussichtslosen War on Drugs schönzureden.
Die andere fordert eben das "Recht auf Rausch", eine offene, enttabuisierte Diskussion über das "Bedürfnis von Millionen Menschen, frei über die Wahl ihrer Rauschmittel zu entscheiden". Die U-N-O will die "Entkriminalisierung aller ´illegalisierten Drogen´" erreichen - durch die Bildung einer breiten Plattform und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Ziele beider Kongresse mögen utopisch sein - der eine weiß zumindest um seine Illusionen, die noch dazu ein positives Ziel verfolgen.
Eröffnung: 10.4., 19:00 im AudiMax der TU Wien am Getreidemarkt; anschließend wird der Film "Drugstore Cowboy" gezeigt, Eintritt frei.
Näheres sowie alle Termine und Veranstaltungsorte des umfangreichen Programms unter www.u-n-o.org.


Belgien: Legalisierung von Cannabis für den Eigenbedarf (29.03.2003)

Am 27. März haben die Gesetzgeber dafür gestimmt, dass der Besitz kleiner Cannabismengen für Erwachsene legal wird, wenn auch der Verkauf der Droge illegal bleibt. Eine Abstimmung mit 30 zu 19 Stimmen im Senat folgte einer ähnlichen Annahme im Abgeordnetenhaus im Februar.
Das neue Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 5 Gramm Cannabis für den persönlichen Besitz, so lange sie es nicht in der Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen rauchen oder den öffentlichen Frieden stören.
Im Januar 2001 hatte die belgische Regierung bereits ein königliches Dekret erlassen, das Staatsanwälte anwies, Menschen nicht wegen einfachen Besitzes von Cannabis zu verfolgen. Allerdings enthielt das Dekret keinen Hinweis, bei welchen Mengen Cannabis als Eigenbedarf angesehen wird.
(Quelle: IACM-Informationen 29. März 2003)


Niederlande: Ärzte dürfen Cannabis verschreiben (29.03.2003)

Mit der Erlaubnis, um Anbaulizenzen für medizinisches Marihuana anzusuchen (siehe Bericht weiter unten), wurde Cannabis zugleich zur offiziell verschreibbaren Substanz: Seit 17. März ist es Apotheken gestattet, Cannabis abzugeben. Patienten können die Kosten durch ihre Versicherung ersetzt bekommen. In typisch holländischer Pragmatik erklärte dazu Bas Kuik, ein Sprecher des Gesundheitsministeriums: "Der Gesundheitsminister hat gesagt, schaut, Ärzte verschreiben ihren Patienten sowieso Marihuana, und es gibt viele medizinische Konsumenten, daher können wir es genauso gut regulieren."
Anbaulizenzen wurden indes noch keine vergeben - der Bezug des Cannabis bleibt den einzelnen Apotheken überlassen. Die wichtigste Bezugsquelle wird deshalb vorerst Maripharm bleiben, ein Unternehmen, das seit 1995 medizinisches Marihuana erzeugt und über Apotheken kontrolliert an die Verbraucher bringt. Die neue Regelung offizialisiert also eine Situation, die de facto schon seit Jahren besteht.
Angekündigt wurde auch die Entwicklung "rauchfreier Inhalatoren"; selbige existieren zwar gleichfalls seit Jahren (Vaporizer, Aromizer ...), werden jedoch um absurd hohe Preise feilgeboten. Das offizielle holländische Modell mag hier für eine preiswerte Alternative sorgen.
(Quellen: IACM-Informationen vom 29.3.2003)


Willkür-Justiz in den USA (16.2.2003)

Am 31. Jänner 2003 war Ed Rosenthal, US-Marihuana-Aktivist und Buchautor der ersten Stunde, von einem Geschworenengericht auf Bundesebene wegen des Anbaus von Cannabis verurteilt worden. Mindeststrafe: 5 Jahre Haft.
Eine Woche später traten 5 der Geschworenen mit einem ungewöhnlichen Aufruf hervor: Die Geschworenen erklärten, sie hätten nicht gewusst, dass der Angeklagte Marihuana zu medizinischen Zwecken angebaut habe, was nach dem staatlichen Gesetz von Kalifornien seit 1996 erlaubt ist, als sie ihn wegen Drogenanbaus verurteilten. Richter Charles R. Breyer vom
Bundesdistriktgericht hatte entschieden, dass seine Anwälte nicht erklären dürfen, warum die Droge angebaut worden war.
"Wir kamen offensichtlich mit dem falschen Urteilsspruch heraus. Es ist der schlimmste Fehler, den ich je in meinem Leben gemacht habe," erklärte die Geschworene Marney Craig in einem Interview. "Wir haben einen Mann verurteilt, der kein Krimineller ist. Wir hatten unglück-licherweise keine Ahnung davon, wer er war noch was er tat. Ed Rosenthal hat keinen fairen Prozess bekommen."
Die Geschworenen erklärten, dass noch mindestens zwei weitere der insgesamt 12 Jurymitglieder diese Ansicht teilten und Rosenthal unter Berücksichtigung der kalifornischen Bestimmungen nicht verurteilt hätten. Rosenthal selbst zeigte sich gegenüber der Presseagentur Reuters dankbar: "Es war sehr mutig von ihnen, ihre Meinung öffentlich auszudrücken." Ob die Verurteilung, die im Juni rechtskräftig werden sollte, von den neuen Entwicklungen beeinflusst wird, bleibt abzuwarten, darf jedoch angesichts der gängigen (Un)-Rechtspraxis in den Vereinigten Staaten bezweifelt werden.

Quelle: IACM-Informationen 1.2.2003 und 15.2.2003


Niederlande: Lizenzen für den Anbau von medizinischem Cannabis (03.02.2003)

In Holland laufen die Uhren anders - in mancherlei Hinsicht. Diese Erkenntnis ist zwar keinesfalls neu, findet aber dieser Tage erneut ihre Bestätigung: Seit kurzem aktiv ist das BMC, das Büro für medizinisches Cannabis, eine Organisation des Gesundheitsministeriums.
Seine Aufgaben: Erforschung des medizinischen Potentials von Cannabis und die Bereitstellung von medizinischem Cannabis, das ab diesem Jahr in den niederländischen Apotheken gegen ärztliche Verschreibung verfügbar sein wird.
Möglich wird dies in erster Linie durch eine Änderung des holländischen Gesetzes über kontrollierte Substanzen, die am 17. März in Kraft tritt. Ab diesem Tag kann um eine Lizenz für den Anbau von medizinischem Cannabis angesucht werden.
Das gesamte Cannabis aus diesen Lizenz-Ernten, angebaut gemäß den allgemeinen Regelungen für "Good Agricultural Practice" der Arbeitsgruppe für Arzneimittel auf Pflanzenbasis des europäischen Büros für medizinische Evaluation (EMEA), muss an das BMC verkauft werden. Die Anbaurichtlinien sollen in erster Linie für konstant reproduzierbare therapeutische Eigenschaften sorgen. Der Ankaufspreis des BMC ist noch nicht bekannt.
Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen sind beim niederländischen Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, Büro für medizinischen Cannabis, Den Haag, erhältlich. Für Nicht-Holländer natürlich zwecklos.

Quelle: IACM-Informationen, 2.2.2003


Cannabis und der Beginn allen Lebens (03.02.2003)

THC weckt den Appetit - eine bekannte und in der Therapie seit langem genutzte Tatsache. Wie elementar der Zusammenhang von Cannabinoiden und lebensnotwendiger Nahrungsaufnahme aber tatsächlich ist, fand jüngst eine israelische Studie heraus: Ausgehend von der bekannten Wirkung des THC und der Tatsache, dass in der Muttermilch das Endocannabinoid (körpereigenes Cannabinoid, Anandamid) 2-Arachidonylglycerol nachzuweisen ist, untersuchte man, wie es neugeborenen Mäusen erginge, die auf dieses Endocannabinoid nicht reagieren konnten. Das fatale Ergebnis: Die Jungmäuse mit blockiertem Cannabinoid-Rezeptor überlebten nicht einmal eine Woche; der notwendige Antrieb, an den Zitzen der Mäusemütter zu saugen, wollte sich einfach nicht einstellen.
Es bleibt zu hoffen, dass die armen Mäusebabies nicht umsonst gestorben sind. Nicht nur, weil sich aus diesem Studienergebnis vielleicht irgendwann ein (medikamentöser) Weg ergeben mag, so manches unwillige Kleinstkind zum begeisterten Säugling zu machen, sondern weil sich dadurch vielleicht die Erkenntnis durchsetzt, dass Cannabinoide einfach nur von Gott (der Natur, einer höheren Seinsebene ...) gewollt sein können. Wie anders sollte es zu erklären sein, dass wir durch die Cannabinoidchemie buchstäblich ins Leben geholt werden?

Quelle: Journal of Cannabis Therapeutics, Vol. 2, No 3/4 2002, p. 51


Nordamerika: Zwischen Liberalität und Menschenverachtung (19.01.2003)

Immer krasser driften der kanadische, an Pragmatismus und Realismus orientierte Weg, und die Repressionspolitik der USA in Bezug auf (medizinisches) Marihuana auseinander. Die jüngsten Ereignisse: Während ein Richter in Ontario das Cannabis-Gesetz Kanadas (Patienten ist seit Juli 2001 Besitz und Konsum erlaubt) als verfassungswidrig bezeichnete, weil es keine legale Cannabis-Quelle ermögliche, ging die DEA gezielt gegen einen Mann vor, der konform mit den Gesetzen des Staates Oregon medizinisches Marihuana anbaute, und beschlagnahmte seine Pflanzen.

Das Urteil des Richters am Obersten Gerichtshof, Sidney Lederman, gibt der kanadischen Regierung sechs Monate, um auch den Erwerb von medizinischem Marihuana straffrei zu ermöglichen. Der Empfehlung zweier parlamentarischer Ausschüsse und den Aussagen des Justizministers folgend ist zu erwarten, dass innerhalb dieser Frist der Besitz kleiner Cannabismengen (bis ca. 28 g, 1 Unze) weitgehend entkriminalisiert wird bzw. nur noch unter das Verwaltungsstrafrecht fällt. Das Vergehen wäre dann rechtlich mit dem Falschparken eines Autos gleichgestellt.

Menschenverachtende Repression hingegen in den USA: Im September des Vorjahres drangen Polizisten aus Oregon und ein Beamter der DEA in das Haus Leroy Stubblefields ein. Stubblefield, der seit 33 Jahren querschnittgelähmt im Rollstuhl sitzt, verfügt über eine Lizenz zum Anbau von Marihuana für den medizinischen Eigenbedarf. Demgemäß erklärten die Polizisten die vorgefundenen 12 Pflanzen für legal, der DEA-Beamte ließ sie dennoch beschlagnahmen; ein selbst für DEA-Verhältnisse ungewöhnlicher Übergriff, konzentrierte sich die War on Drugs-Behörde doch bisher vorwiegend auf Verteilungszentren, die sog. Cannabis Buyers Clubs.
Der Schuss könnte freilich nach hinten losgehen: Am 13. Jänner brachte Stubblefield gemeinsam mit zweien seiner Betreuer vor einem Bundesgericht eine Klage wegen illegaler Beschlagnahme gegen die US-Regierung ein. Der Klage entgegen steht vor allem der oberstgerichtliche Entscheid von 2001, wonach es keine Ausnahme für Personen zur Verwendung von Marihuana im Bundesgesetz gebe - auch nicht bei medizinischer Verwendung.
(Quellen: Reuters, 14.1.2003; Associated Press, 9.1.2003; IACM-Informationen, 19.1.2003)


Nikotin, THC und Krebs (13.01.2003)

Zwei in der amerikanischen medizinischen Fachzeitschrift "Journal of Clinical Investigation" veröffentlichte Studien zeigen gegensätzliche Wirkungen der Hauptwirkstoffe von Tabak und Cannabis auf Krebszellen. Während Nikotin einen wichtigen Verteidigungsmechanismus gegen Krebs blockiert, regt THC diesen Mechanismus an. Apoptose, ein programmierter Zelltod, erlaubt es dem Körper, sich unkontrolliert wachsender Zellen zu entledigen. Bei Untersuchungen an Lungen lebender Mäuse, Zellkulturen und menschlichem Lungengewebe fanden Wissenschaftler, dass Nikotin und seine Abbauprodukte diesen Abwehrmechanismus ausschalten. Dass Zigarettenrauch krebserregende Stoffe wie Benzpyren enthält, ist seit langem bekannt. Die Apoptose-hemmende Wirkung von Nikotin lässt nun darauf schliessen, dass nicht allein der Teer im Zigarettenrauch für den Ausbruch von Krebs verantwortlich sondern auch das Nikotin.
Eine andere, in der selben Zeitschrift veröffentlichte Studie fand, dass Cannabiswirkstoffe das Wachstum von Hautkrebszellen verlangsamen, indem sie krankhafte Zellen gezielt zur Selbstzerstörung anregen. Bereits vor drei Jahren fand eine Studie an der Complutense Universität in Madrid, dass sowohl der Cannabiswirkstoff THC als auch ein synthetisches Cannabinoid bei Gehirntumoren bei Mäusen eine lebensverlängernde Wirkung hatten. Alle unbehandelten Tiere starben innerhalb von 18 Tagen. Ein Drittel der behandelten Tiere überlebte die unbehandelte Kontrollgruppe um bis zu sechs Wochen, bei einem weiteren Drittel verschwanden die Tumore sogar komplett.
(Quelle: Newsletter No. 63 www.legalisieren.at, 13.01.03)

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