Drogengesetzgebung: die einen vor, die anderen zurück
(22.11.03)
Die italienische Regierung hat am 13. November einem
Vorschlag zugestimmt, wonach selbst der Besitz kleinster Mengen an
Cannabis, Kokain oder anderen illegalen Drogen zu einem Vergehen
würde, für das u.a. der Entzug des Führerscheins droht. Die
(wahrscheinliche) Zustimmung des Parlaments zu diesem
Gesetzesantrag steht noch aus. Mit diesem Vorstoß würde die
Entkriminalisierung zunichte gemacht, die 1993 durch ein
Referendum (55 % Zustimmung) durchgesetzt worden war.
Endgültig offiziell ist hingegen die britische Entscheidung,
Cannabis von einer Droge der Klasse B zu einer der Klasse C
umzustufen. Mit 63 zu 37 Stimmen nahm der Vorschlag die letzte
Hürde, die Abstimmung im britischen Oberhaus. Die Umstufung, nach
der die meisten Vergehen wegen Cannabisbesitz nicht mehr zu einer
Verhaftung, sondern lediglich zu einer polizeilichen Verwarnung
und Beschlagnahme der Droge führen werden, tritt mit 29. Jänner
2004 in Kraft.
Einen wüsten Vorstoß in die repressive Richtung plant
hingegen laut DPA (Drug Policy Alliance) der republikanische
Kongressabgeordnete Mark Souder, bekannt als einer der radikalsten
Verfechter des "War on Drugs". Sein "Drug Sentencing Reform Act"
(Drogenstrafrechtsreform) beinhaltet "all sentencing and no reform".
Höhere Strafen für alle Arten von Drogenvergehen werden gefordert,
darunter auch der Anbau für medizinische Zwecke. Die "Reform" will
zudem den Richtern die Möglichkeit nehmen, im Fall des Falles
Milde zu zeigen. Die DPA calls for action: mehr dazu
hier.
Cannabis und MS: bisher größte Studie
(12.11.03)
Die bisher größte Studie zur Wirksamkeit von Cannabis zur
Linderung der Symptome von Multipler Sklerose hat bestehende
Annahmen bestätigt. Eine Wirkung konnte laut
New
Scientist vor allem bei der subjektiven Bewertung der Symptome
durch die Patienten festgestellt werden. Die Überprüfung mittels
standardisierter Tests führte zu weniger eindeutigen Ergebnissen.
Laut Alan Thompson vom
National Hospital for Neurology and
Neurosurgery ergeben sich positive Effekte vor allem in den
Bereichen Schmerzverringerung und Muskelsteifigkeit. Eine
Lizenzierung für die Therapie sei jedenfalls zu rechtfertigen.
Das Team teilte die 657 Teilnehmer mit stabiler MS und
Muskelspastik in drei Gruppen auf. Die erste erhielt THC, die
zweite einen Cannabis-Pflanzenextrakt in Kapselform (2,5 mg THC
und 1,25 mg Cannabidiol) und die dritte ein Placebo. Die ersten 5
von 15 Studienwochen vergingen mit Dosisfindung, bis alle ihre
Idealmenge im Bereich von 10 bis 25 mg THC täglich gefunden
hatten. Beim Auftreten von Nebenwirkungen sollte die Dosis nicht
weiter gesteigert werden.
Die Forscher wollten vor allem ermitteln, ob Cannabis Symptome
wie Spastizität, Muskelsteifigkeit und ruckartige Bewegungen
positiv beeinflussen kann. Standardtests zur Messung der
Spastizität (Spastik-Skala nach Ashworth) legten nahe, dass die
Droge nur unwesentlich wirksamer als das Placebo war. 60 bzw. 61
Prozent der THC-Gruppen berichteten jedoch von einer subjektiven
Verbesserung und nur 46 Prozent der Placebo-Gruppe. Die
entsprechenden Zahlen für die Schmerzintensität waren 42, 35 bzw.
26 Prozent. Es gab
zudem Hinweise auf eine Verbesserung der Gehfähigkeit durch
Cannabis und THC bei mobilen Patienten.
Die Wissenschaftler weisen in der in
The Lancet
veröffentlichten Studie darauf hin, dass die Angaben mancher
Teilnehmer durch die Wirkung von THC eine subjektive Veränderung
erfahren haben könnten. Dr. John Zajicek, Leiter der Studie,
kommentierte, dass die Forschung Fragen aufwerfe, was wichtiger
sei, die ärztliche Beurteilung oder die Patientenperspektive. Nach
Alan Thompson sei die Ashworth-Skala sehr weit vom wirklichen
Leben entfernt: "Ein Bein von jemandem auf und ab zu bewegen, wenn
er flach auf einem Tisch liegt, ist nicht leicht übertragbar auf
das, was passiert, wenn sie aufstehen und versuchen herumzugehen
und
Hausarbeiten oder etwas anderes zu machen."
Ähnlich ließ sich der nicht in die Studie involvierte britische
Vorreiter der Verwendung von Cannabis bei MS, Dr. Roger Pertwee,
vernehmen: "Ich denke, dass es bei einem Konflikt wichtig ist, was
der Patient fühlt. Daher denke ich, dass es sehr ermutigend ist,"
erklärte er gegenüber Associated Press.
Quellen: pte 07.11.03; IACM-Informationen 08.11.03;
Zajicek J, Fox P, Sanders H, Wright D, Vickery J, Nunn A, Thompson
A, on behalf of the UK MS Research Group. Cannabinoids for
treatment of spasticity and other symptoms related to multiple
sclerosis (CAMS study): multicentre randomised placebo-controlled
trial. Lancet 2003; 362(9385): 1517-1526
Glaukom, Glutamat und Cannabis (12.11.03)
Beim Glaukom ist die erhöhte Freisetzung von Glutamat die
wichtigste Ursache für den Tod von Nervenzellen der Netzhaut.
Glutamate sind die Salze der lebenswichtigen Aminosäure
Glutaminsäure, die für den Gehirnstoffwechsel zuständig ist und
besonders häufig in Sojaeiweiß, Leber und Getreide vorkommt. Der
weit verbreitete Einsatz von Geschmacks-verstärkern (Natrium-,
Kalium-, Calcium-, Ammonium- und Magnesiumglutamat, E 620 bis E
625) wird jedoch nicht nur mit Migräne, Asthma und allergischen
Reaktionen in Verbindung gebracht, sondern auch mit einer starken
Ausdünnung der Nervenschicht der Netzhaut. Er scheint die
Erklärung für einen Glaukomtypus zu liefern, der ohne Erhöhung des
Augeninnendrucks (Normaltension-Glaucoma) gehäuft bei Menschen ab
40 auftritt - durch die kumulative Wirkung des über Jahre in
kleinen Mengen zugeführten Glutamats.
In einer Studie wurde nun gezeigt, dass Glutamat Apoptosen
(programmierten Zelltod) von Netzhaut-Nervenzellen über die
exzessive Bildung von Peroxynitrit verursacht, und dass die
Nerven schützende Wirkung von THC und Cannabidiol (CBD) über die
Hemmung der Peroxynitrit-Bildung vermittelt wird.
Cannabis dürfte jedoch noch in einer zweiten Hinsicht eine gute
Vorbeugung gegen "Glutamat-Blindheit" darstellen: durch die
appetitsteigernde Wirkung und die Erhöhung der sinnlichen
Empfindsamkeit schmeckt das Essen besser - auch ohne
Geschmacksverstärker, die man solcherart getrost einsparen kann.
Quelle: El-Remessy AB, et al. Am J Pathol
2003;163(5):1997-2008; Knieriemen: E-Nummern; IACM-News 08.11.03)
Zum Nachlesen - in eigener Sache (15.10.03)
Unter Links - Literatur ist ab sofort eine kommentierte
Literaturliste zu Cannabis als Medizin, als Droge und überhaupt zu
finden, soweit möglich mit direkten Online-Bezugsmöglichkeiten.
Die Liste ist noch sehr kurz, aber gehaltvoll. Auch an dieser
Stelle wird die Zeit nicht stehen bleiben, schauen Sie also wieder
mal vorbei:
literatur.html
US-Höchstgericht stellt ärztliche Rechte außer Streit
(15.10.03)
Die Versuche der US-Bundesregierung, medizinisches Marihuana im
Keim zu ersticken, haben einen entscheidenden Rückfall erlitten:
Ihre Klage gegen das Recht von Ärzten, die Droge ihren Patienten
zu empfehlen, war bereits im Oktober 2002 vom U.S. Court of
Appeals abgewiesen worden. Jetzt verweigerte das
Höchstgericht, diese Entscheidung erneut zu prüfen oder
anzufechten.
Ärzte in Bundesstaaten mit Gesetzen für den Einsatz von Marihuana
als Medizin (Alaska, Arizona, Kalifornien, Colorado, Hawaii,
Maine, Maryland, Nevada, Oregon und Washington) sind daher
weiterhin vor Bedrohungen durch die Bundesregierung geschützt,
wenn sie Cannabis empfehlen oder auch nur mit ihren Patienten
diskutieren.
Damit endet ein juristisches Gefecht, das im November 1996 von der
Drug Policy Alliance ("the nation's leading organization
working to end the war on drugs") zugunsten der kalifornischen
Ärzteschaft initiiert worden war. Kalifornien hatte als erster
Bundesstaat per Volksentscheid den Einsatz von medizinischem
Marihuana entgegen dem herrschenden Bundesrecht gestattet.
Von der viel beachteten Entscheidung wird auch eine Signalwirkung
in Richtung jener Staaten erwartet, die bislang über keine Gesetze
bezüglich medizinischem Marihuana verfügen.
(Quelle: Meldung von
www.drugpolicy.org, 14.10.03)
Kanada: Anbauerleichterungen für Medizinisches Marihuana
(13.10.03)
Seit 2001 darf eine ausgewählte, registrierte und lizenzierte
Gruppe von Kanadieren Marihuana für medizinische Zwecke anbauen -
allerdings ohne Gegenleistung und jeweils immer nur für eine
bestimmte Person. Diese Bestimmungen wurden nun per
Gerichtsentscheid zu Fall gebracht: Künftig ist es Unternehmen und
Privatleuten erlaubt, Marihuana auch in großen Mengen anzubauen
und als Medikament an einen unbegrenzten Personenkreis zu
verteilen bzw. Dritte gegen Entgelt damit zu beauftragen. Es ist
lizenzierten Produzenten auch gestattet, ihre "Betriebsmittel"
zusammenzulegen - soll heißen, die hallengroße Indoor-Plantage
wird in Kanada nicht lange auf sich warten lassen.
Da das von der Regierung verteilte Marihuana bei den Konsumenten
lediglich Reaktionen von "geht so" bis "widerlich" hervorrief,
dürften die neuen Regelungen von den Betroffenen mit großer Freude
zur Kenntnis genommen werden.
Im Zuge des Gerichtsentscheids wurde jedoch das Gesetz gegen den
Besitz selbst geringer Mengen Cannabis für den nichtmedizinischen
Gebrauch wieder eingesetzt.
(Quellen: Reuters vom 7.10.2003, AP vom 7.10.2003,
Ottawa Citizen vom 8.10.2003, IACM-News 12.10.2003)
Cannabis, Epilepsie und Schmerzen (07.10.03)
Zwei neue deutsche Studien untermauern das Wissen um die
Wirksamkeit von Cannabinoiden bei Epilepsie und Schmerzzuständen.
Am Max-Planck-Institut wurden auf der Suche nach einem Mittel zur
Anfallsverhinderung "natürliche Hirnsubstanzen, die
Cannabisextrakt ähneln" identifiziert. Diese "können einen Prozess
unterbrechen, der einen Anfall auslösen kann". Die Foscher
sprachen von einem "viel versprechenden therapeutischen Ansatz".
In der zweiten Studie, durchgeführt in Hannover, erwies sich der
synthetische Nachbau eines natürlichen Cannabinoids als wirksam in
der Reduktion von chronischen Nervenschmerzen, ohne das Denken
oder Verhalten zu beeinflussen. Der Bestandteil, CT-3, war bereits
in früheren Studien als effektiv entzündungshemmend und
schmerzlindernd erkannt worden.
(Quelle:
www.drugpolicy.org, 06.10.03)
Schweiz: Cannabis-Entkriminalisierung zurück an den Start
(07.10.03)
Mit 96 zu 89 Stimmen überstimmte der Nationalrat der Schweiz am
25. September den Regierungsvorschlag zur Entkriminalisierung von
Cannabis. Das Verfahren geht daher zurück an den Ständerat, der
Ende Dezember 2001 mit großer Mehrheit für die Entkriminalisierung
vortiert hatte.
Die Regierung argumentierte, dass die Polizeimittel bei 500.000
gelegentlichen oder regelmäßigen Konsumenten von insgesamt 7
Millionen Einwohnern zu stark gebunden würden, um restriktive und
überholte Gesetze durchzusetzen. "Verbote von Cannabis und Alkohol
haben sich immer als Fehlschläge erwiesen," sagte
Gesundheitsminister Pascal Couchepin in einer leidenschaftlichen
Rede vor dem Parlament. Er erklärte, die vorgeschlagenen
Gesetzesänderungen würden präventive Maßnahmen fördern und die
Schwarzmarkt-Profite reduzieren.
In der Praxis werden Cannabiskonsumenten in der Schweiz nur selten
polizeilich bestraft, da die Schweiz eine entspanntere Haltung
gegenüber Drogen einnimmt als viele andere Länder. Allerdings gibt
es große regionale Unterschiede, und die Handhabe der Polizei
schwankt aufgrund der rechtlichen Grauzonen zwischen Toleranz und
Repression.
Der Ständerat wird die Gesetzesvorlage in einer seiner nächsten
Sitzungen erneut beraten. Er kann es entweder verändern oder
unverändert an den Nationalrat zurück überweisen. Unterstützer
einer liberaleren Drogenpolitik hoffen, dass das Paket schließlich
die Parlamente passieren wird, wenn der Druck der allgemeinen
Wahlen verschwunden ist.
(Quellen: Associated Press vom 25. September 2003,
Tagesanzeiger vom 25. September 2003, IACM-News 27.9.03)
2. IACM-Konferenz: Neues aus der Forschung
(19.09.03)
Gerauchtes Cannabis reduziert neuropathische Schmerzen bei
HIV
Eine Pilotstudie mit 16 Teilnehmern mit anhaltender schmerzhafter
HIV-assoziierter Neuropathie trotz Behandlung mit Opiaten wurde an
der Universität von Kalifornien in San Francisco durchgeführt. 10
der 16 Teilnehmer erlebten eine mehr als 30-prozentige Reduzierung
der Schmerzen nach einer siebentägigen Behandlung mit gerauchtem
Cannabis. Eine placebokontrollierte Studie mit einer
Zielgruppengröße von 50 wird zur Zeit durchgeführt. (Vortrag von
Donald Abrams)
CBD-Abkömmlinge wirksam bei entzündlicher Darmerkrankung?
Abkömmlinge von Cannabidiol wurden an Mäusen hinsichtlich ihrer
möglichen therapeutischen Wirkungen bei entzündlichen
Darmerkrankungen untersucht. CBD selbst und verschiedene Analoge
hemmten die Darmbeweglichkeit. Die Forscher folgerten, dass „CBD-Analoge
ohne zentrale Wirkungen ein therapeutisches Potenzial als
entzündungshemmende Medikamente für das Magen-Darm-System, mit
Anwendung bei Zuständen wie entzündlicher Darmerkrankung und
Morbus Crohn“ haben müssten. (Vortrag von Ester Fride)
Cannabinoide beeinflussen die Knochenbildung
Nach Forschungsergebnissen an der hebräischen Universität in
Jerusalem sind Endocannabinoide bei der Knochenbildung beteiligt.
Vorläufer von Knochen bildenden Zellen (Osteoblasten) zeigten eine
kontinuierliche Zunahme der Dichte von CB2- Rezeptoren, jedoch
nicht von CB1-Rezeptoren. Zudem zeigten Mäuse, die systematisch
mit dem Endocannabinoid 2-AG oder dem spezifischen CB2-Agonisten
behandelt worden waren, eine dosisabhängige Zunahme der
Knochenbildung. Die Forscher nehmen an, dass „Endocannabinoide die
Knochenbildung stimulieren.“ (Vortrag von Raphael Mechoulam)
Dronabinol bei Kindern mit schweren neurologischen
Erkrankungen
Acht Fallberichte von Kindern im Alter zwischen 3 und 14 Jahren,
die an schweren neurologischen Störungen leiden, inklusive Spastik,
Dystonie und Krampfanfälle, wurden vorgestellt. Sie wurden
erfolgreich in eine Kinderarztpraxis mit Dronabinol (THC)
behandelt. (Vortrag von Rüdiger Lorenz)
(Quelle: IACM-News vom 13.09.03)
Legal: 112 Gramm Alaska-Brand (19.09.03)
1975 hatte der Oberste Gerichtshof von Alaska den Besitz von
112 Gramm Cannabis im eigenen Haus für legal erklärt. Dennoch
stimmten 1990 die Wähler mehrheitlich für ein Gesetz, dass den
Besitz einer jeden Menge der Droge an jedem Ort für illegal
erklärte. Ein Berufungsgericht erklärte jedoch am 19. August
dieses Gesetz für verfassungswidrig.
Gouverneur Frank H. Murkowski erklärte, er sei „sehr besorgt“ über
die erneute Legalisierung der Droge, und dass „Bewohner Alaskas,
die Marihuana verwenden, sich daran erinnern sollten, dass sein
Konsum oder Besitz nach den Bundesgesetzen illegal bleibt.”
(Quellen: Guelph Mercury vom 30.8.03, Capital
Weekly vom 2.9.03, IACM-News vom 13.9.03)
Niederlande und Kanada: Cannabis für Patienten
(01.09.03)
Seit 1. September erhalten holländische Patienten mit Rezept
Cannabis offiziell in jeder Apotheke. Nach einer Änderung des
Gesetzes wurden die beiden Lieferanten, die Cannabis bereits seit
zwei Jahren inoffiziell über die Apotheken vertrieben hatten, das
Stichting Institute of Medical Marijuana und die Firma Bedrocan,
zu den ersten legalen Anbauern der Droge in Europa.
Die Kultivierung der Pflanzen wurde vom Bureau for Medical
Cannabis (BMC) in Auftrag gegeben, welches auch die laufende
Qualitätskontrolle übernimmt. Die beiden Sorten werden um EUR 40,-
bzw. EUR 50—55,- je 5-Gramm-Packung abgegeben; das Cannabis ist
damit etwas teurer als jenes aus Coffeeshops, wo die Grammpreise
bei EUR 6—8,- liegen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten
derzeit nicht.
Auch in Kanada gelangen die ersten Beutel von offiziell angebautem
medizinischem Marihuana nun endlich in die Hände von Patienten.
Mit einem Preis von umgerechnet EUR 125,- inkl. rund 25 %
Verkaufssteuer für eine Packung von 30 Gramm ist die als
durchschnittlich brauchbar eingestufte Rauchware (THC-Gehalt 10 %)
deutlich günstiger als in Holland zu haben und wird auch merklich
unter dem kanadischen Straßenpreis von ca. EUR 165,- für 30 Gramm
abgegeben. (Quellen: Associated Press vom 27.
August 2003, IACM-News vom 30. August 2003, pte-Meldung vom 1.
Sept. 2003)
Neuseeland: Parlamentarischer Ausschuss pro Cannamed
(12.08.03)
Ein am 8. August veröffentlichter Bericht des parlamentarischen
Gesundheitsausschusses
befürwortet eine Entspannung der Cannabisgesetze und die
Verfügbarmachung klinisch getesteter Medikamente auf Cannabisbasis
in Neuseeland.
Wörtlich empfiehlt der Ausschuss,
"- dass der Expertenausschuss zu Drogen der Überprüfung der
Cannabis-Einstufung eine hohe Priorität geben soll. (Seite 49)
- dass er die Möglichkeiten untersuchen soll, die Verschreibung
von klinisch getesteten Cannabisprodukten zu unterstützen. (Seite
57)”
Weiter heißt es:
“Wir glauben, dass das Thema der medizinischen Verwendung
unabhängig von der Gesetzgebung, die die allgemeine Verwendung
regelt, behandelt werden sollte. (…) Wir haben
Kenntnis davon, dass natürliche und synthetische Cannabinoide
entwickelt und in Übersee als medizinische Produkte getestet
werden. Wir denken, dass diese Entwicklung potenziell nützliche
Implikationen für Menschen, die an einer Anzahl sowohl akuter als
auch chronischer Erkrankungen leiden.”
Zum "schwer zu beweisenden" "Streitthema" Cannabis-Psychose
merkt der Bericht schließlich an:
"... es (gibt) Berichte über ausgeprägte Psychosen bei starken
Cannabiskonsumenten, im
Allgemeinen paranoide Ideenbildung und ausgeprägte Aggression. Die
Psychose ist allerdings immer kurz, und es gibt keine Beweise,
dass eine chronische Psychose durch Cannabis
ausgelöst wird.“
(Quelle: Bericht des Gesundheitsausschusses:
“Inquiry into the public health strategies related to cannabis use
and the most appropriate legal status”)
Cannabinoid-Konferenz: Programm steht
(10.08.03)
IACM 2nd Conference on Cannabinoids in Medicine in Köln,
12-13 September 2003
Programm abrufbar unter
http://www.cologne2003.org/program.htm
Cannabis kein Hirnschädling (02.07.03)
Studien über den Gebrauch von Cannabis führen zu den
unterschiedlichsten Ergebnissen. Eine aktuelle US-Studie kommt zu
dem Schluss, dass Cannabis-Konsum die Hirnfunktion nicht dauerhaft
schädigt. "Die Ergebnisse waren schon überraschend", sagte
Studienleiter Igor Grant von der Universität von Kalifornien in
San Diego am Freitag. "Man hätte mehr Schädigungen der höheren
mentalen Funktionen erwarten können", fügte der Mediziner hinzu.
Andere illegale Drogen und auch Alkohol könnten dagegen
Hirnschäden hervorrufen. Die Untersuchungen zeigten nur einen
marginalen schädlichen Effekt auf die Lernfähigkeit und das
Erinnerungsvermögen. Gar keinen negativen Einfluss zeigte etwa das
regelmäßige Rauchen von Marihuana auf andere Funktionen wie
Reaktionsvermögen, Sprache oder Aufmerksamkeit.
Das Team wertete für die Analyse 15 frühere Studien aus, die das
Verhalten von insgesamt 704 Personen analysierten, die regelmäßig
Cannabis konsumieren und verglichen dies mit dem Verhalten von 484
Personen, die kein Cannabis nahmen.
Anmerkung in eigener Sache: Um rund 60 Jahre nach dem La
Guardia-Report noch immer von der Unschädlichkeit von Cannabis
"überrascht" zu sein, bedarf es einiger Chuzpe; aber freuen wir
uns dennoch ein bisschen.
Quelle: ORF ON, 27.06.03
Dronabinol - endlich günstiger (04.06.03)
Dronabinol, synthetisches THC, ist ab sofort deutlich günstiger
zu erstehen: EUR 2,25 statt bisher über EUR 5,-. Durch die
Konkurrenz der Hersteller aus Deutschland ist der Einkaufspreis
für Apotheken in Österreich deutlich gesunken. Mittlerweile wird
dieser Preisvorteil auch an die Patienten weitergegeben. Nähere
Infos und Links finden Sie
hier.
Quelle: Persönliche Mitteilung der Paranova
Teilfreigabe von Cannabis in New South Wales
(26.05.03)
Das Unterhaus des australischen Gliedstaats New South Wales (NSW)
hat beschlossen, den Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken
versuchsweise zu erlauben. Der Entscheid des Parlaments in Sydney
hat landesweit zu heftigen Diskussionen geführt. Premierminister
Howard begrüßt den Entscheid mit Zurückhaltung «prinzipiell»,
besteht aber darauf, dass Cannabis nur in Form von Tabletten oder
als Spray und auch dann nur abgegeben werden darf, wenn keine
anderen Schmerzmittel mehr helfen. Zudem lehnt er den Anbau von
Marihuana zum Selbstgebrauch, auch aus medizinischen Gründen, ab.
Der stellvertretende Premierminister, John Anderson, lehnt den
Plan ab, und die Gesundheitsministerin Kay Patterson gab zu
verstehen, dass NSW unter Umständen die Bewilligung der
Commonwealth-Regierung einholen müsse. Erziehungsminister Brendan
Nelson, ein ehemaliger Präsident des nationalen Ärzteverbandes,
erklärte, es sei falsch, zu glauben, es gebe keine wirksamen
anderen Mittel. Der Oppositionsführer Simon Crean dagegen
unterstützt seine Parteikollegen in Sydney voll. Der
Regierungschef von NSW, der Laborführer Bob Carr, erklärte, seine
Regierung werde ein Büro für den medizinischen Gebrauch von
Cannabis schaffen und eine erste Versuchsphase über vier Jahre nur
unter strikten Bedingungen durchführen. Er habe keine Pläne, den
Konsum von Marihuana zu entkriminalisieren, sondern er wolle
lediglich dort helfen, Schmerzen zu lindern, wo andere Mittel
nicht mehr helfen könnten.
Cannabis soll vor allem zur Schmerzlinderung bei Krebskranken
und Aids-Patienten eingesetzt werden. Der Besitz von Marihuana
gilt in fünf der sechs australischen Gliedstaaten als Vergehen. In
Südaustralien wird der Besitz von bis 100 Gramm Pflanzenmaterial
lediglich mit einer Buße von bis zu 150 Dollar (rund 125 Franken)
geahndet. Ähnliche Regelungen gelten im Territorium der Hauptstadt
Canberra und im Northern Territory. Im Gliedstaat NSW allein
sollen rund 800 000 der 6,4 Millionen Einwohner regelmässig
Marihuana rauchen.
Der Versuch in NSW soll Ende dieses Jahres beginnen.
(NZZ online, 24. Mai 2003)
Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten
(26.05.03)
Zwei Jahre nach dem Aufsehen erregenden Fall eines
AIDS-Patienten in Wels darf sich nun auch der erste Deutsche, der
Cannabis zu medizinischen Zwecken konsumiert, über einen positiven
Gerichtsbescheid freuen. Nach Anhörung zweier medizinischer
Sachverständiger entschied das Amtsgericht Mannheim, es liege ein
Notstand vor, der die Verwendung von Cannabis rechtfertige.
Michael F. nimmt Cannabis gegen die Symptome der multiplen
Sklerose. 1999 waren 200, 2002 weitere 400 Gramm Cannabis bei ihm
gefunden und beschlagnahmt worden. Laut den Sachverständigen hilft
die Droge vor allem gegen die ausgeprägte Ataxie des Patienten
(Störung der Bewegungsabläufe).
Michael F. war einer jener Patienten, die 1999 Beschwerde gegen
das Cannabis-Verschreibungsverbot beim Bundesverfassungsgericht
eingelegt hatten. Das Gericht hatte die Kläger damals auf den
Instanzenweg verwiesen. Alle Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die in
Folge gestellt worden waren, wurden abgewiesen. Michael F.
scheiterte zudem mit dem Versuch, eine Kostenübernahme für
Dronabinol durch die Krankenkasse zu erreichen. Sein Urteil sei
daher "konsequent und richtig", befand sein Rechtsanwalt,
wohingegen der Staatsanwalt Berufung einlegte.
(Quelle: IACM-Informationen vom 24. Mai 2003)
Sativex®, der Cannabis-Spray (21.05.03)
GW Pharmaceuticals und Bayer gaben heute eine Kooperation
bekannt: Der von der britischen Firma entwickelte Oralspray auf
der Basis natürlichen Cannabis (THC und CBD) wird vom deutschen
Pharmariesen vertrieben werden. Für das Präparat wurde um
Zulassung angesucht, zunächst bei den Diagnosen Multiple Sklerose
und neuropathische Schmerzen. Eine Phase-III-Studie für die
Anwendung gegen Krebsschmerzen ist im Gange.
Bayer wird den Spray vorerst nur in Großbritannien anbieten, ab
wann genau ist noch nicht bekannt. Für eine breitere Vermarktung
im europäischen Raum und in ausgesuchten Ländern weltweit hat sich
der Konzern eine befristete Option gesichert.
Quelle: pte Austria 21.05.03, Bayer
Vaporizer und die Reinheit (21.05.03)
In welchem Umfang genau die Entstehung schädlicher
Verbrennungsprodukte durch den Einsatz eines Vaporizers reduziert
wird, untersuchte ein US-Chemielabor anhand des
Volcano.
Das Ergebnis: Der Volcano-Marihuana-Dampf bestand zu 95 % aus
THC und Spuren von Cannabinol (CBN). Die übrigen 5 % bestanden aus
geringen Mengen drei anderer Bestandteile: ein vermutetes
Cannabinoid, ein vermutetes PAK (polyzyklischer aromatischer
Kohlenwasserstoff) und Caryophyllen. (PAKs wie Benzpyren sind die
typischen, Krebs erregenden Verbrennungsprodukte; Caryophyllen ist
ein häufiger Bestandteil von ätherischen Ölen und gilt als
immunostimulierend, entzündungshemmend und krampflösend.)
In gewöhnlichem Rauch fanden sich hingegen gleich 111 verschiedene
Komponenten, darunter ein halbes Dutzend unbekannter PAKs. Der
Anteil von Nicht-Cannabinoiden betrug 88 %!
Auch quantitativ wurde der Volcano den Erwartungen gerecht: Er
gab 46 % des vorhandenen THCs an den Dampf ab (drei Hitzephasen á
45 Sekunden). Zum Vergleich: Die Effektivität einer Pfeife liegt
bei 45 %, jene eines Joints bei 15 — 40 % in Abhängigkeit von der
Raucherfahrung des Konsumenten.
(Quelle: Pressemitteilung von California NORML
vom 2. Mai 2003; IACM-Informationen vom 10. Mai 2003)
Cannabis und Tourette (21.05.03)
In einer sechswöchigen, doppelblind placebo-kontrollierten
Studie mit 24 Patienten konnten die bisherigen Erkenntnisse über
die Wirkung von Cannabis beim Tourette-Syndrom bestätigt werden:
Cannabis ist ein wirksames Mittel zur Reduzierung der Tics.
Das Tourette-Syndrom ist eine komplexe
neurologisch-psychiatrische Störung, die durch motorische Tics
(plötzliche Spasmen, vor allem in Gesicht, Nacken und Schultern)
und einen
oder mehrere vokale Tics gekennzeichnet ist. In vielen Fällen ist
die Erkrankung mit Verhaltensproblemen oder Psychopathologien
(Autoaggression, Aufmerksamkeitsstörungen, etc.) assoziiert.
Gegenwärtig sind Neuroleptika die wirksamsten Medikamente. Diese
sind jedoch nicht bei allen Patienten wirksam und werden oft nicht
gut vertragen.
An der medizinischen Hochschule Hannover wurde den
Studienteilnehmern in schrittweiser Dosissteigerung 2,5 bis
maximal 10 mg THC verabreicht. Eine signifikante Verbesserung der
Stärke der Tics konnte beobachtet werden. Es traten keine
schwerwiegenden Nebenwirkungen auf; von den sieben Patienten, die
vorzeitig ausschieden bzw. von der Studie ausgeschlossen werden
mussten, tat dies nur einer wegen Nebenwirkungen. Die Autoren
folgerten, dass die „Ergebnisse weitere Hinweise auf die
Wirksamkeit und Sicherheit von THC bei der Behandlung von Tics
liefern.“
(Quelle: Müller-Vahl KR, Schneider U, Prevedel
H, Theloe K, Kolbe H, Daldrup T, Emrich HM.
Delta-9-tetrahydrocannabinol (THC) is effective in the treatment
of tics in Tourette syndrome: a 6-week randomized trial. J Clin
Psychiatry 2003;64(4):459-465; IACM-Informationen vom 10. Mai
2003))
Recht auf Rausch (10.04.03)
Parallel zur 46.
Session der UN-Commission on Narcotic Drugs (6.-18.4. in
Wien) hält auch die U-N-O, die Utopische Nonprohibitionistische
Organisation, einen Kongress ab (10.-13.4.). Beide
Veranstaltungen stehen unter dem Vorzeichen der Illusion: Die eine
- "A drug free world, we can do it" - überprüft den 1998
beschlossenen 10-Jahre-(Drogenvernichtungs)-Plan der obersten
Drogenbehörde UNDCP und wird sich ordentlich winden müssen, um das
völlige Scheitern des sinn- und aussichtslosen War on Drugs
schönzureden.
Die andere fordert eben das "Recht auf Rausch", eine offene,
enttabuisierte Diskussion über das "Bedürfnis von Millionen
Menschen, frei über die Wahl ihrer Rauschmittel zu entscheiden".
Die U-N-O will die "Entkriminalisierung aller ´illegalisierten
Drogen´" erreichen - durch die Bildung einer breiten Plattform und
Öffentlichkeitsarbeit.
Die Ziele beider Kongresse mögen utopisch sein - der eine weiß
zumindest um seine Illusionen, die noch dazu ein positives Ziel
verfolgen.
Eröffnung: 10.4., 19:00 im AudiMax der TU Wien am
Getreidemarkt; anschließend wird der Film "Drugstore Cowboy"
gezeigt, Eintritt frei.
Näheres sowie alle Termine und Veranstaltungsorte des
umfangreichen Programms unter
www.u-n-o.org.
Belgien: Legalisierung von Cannabis für den Eigenbedarf
(29.03.2003)
Am
27. März haben die Gesetzgeber dafür gestimmt, dass der Besitz
kleiner Cannabismengen für Erwachsene legal wird, wenn auch der
Verkauf der Droge illegal bleibt. Eine Abstimmung mit 30 zu 19
Stimmen im Senat folgte einer ähnlichen Annahme im
Abgeordnetenhaus im Februar.
Das neue Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 5 Gramm
Cannabis für den persönlichen Besitz, so lange sie es nicht in der
Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen rauchen oder den
öffentlichen Frieden stören.
Im Januar 2001 hatte die belgische Regierung bereits ein
königliches Dekret erlassen, das Staatsanwälte anwies, Menschen
nicht wegen einfachen Besitzes von Cannabis zu verfolgen.
Allerdings enthielt das Dekret keinen Hinweis, bei welchen Mengen
Cannabis als Eigenbedarf angesehen wird.
(Quelle: IACM-Informationen 29. März 2003)
Niederlande: Ärzte dürfen Cannabis verschreiben
(29.03.2003)
Mit
der Erlaubnis, um Anbaulizenzen für medizinisches Marihuana
anzusuchen (siehe Bericht weiter unten), wurde Cannabis zugleich
zur offiziell verschreibbaren Substanz: Seit 17. März ist es
Apotheken gestattet, Cannabis abzugeben. Patienten können die
Kosten durch ihre Versicherung ersetzt bekommen. In typisch
holländischer Pragmatik erklärte dazu Bas Kuik, ein Sprecher des
Gesundheitsministeriums: "Der Gesundheitsminister hat gesagt,
schaut, Ärzte verschreiben ihren Patienten sowieso Marihuana, und
es gibt viele medizinische Konsumenten, daher können wir es
genauso gut regulieren."
Anbaulizenzen wurden indes noch keine vergeben - der Bezug des
Cannabis bleibt den einzelnen Apotheken überlassen. Die wichtigste
Bezugsquelle wird deshalb vorerst
Maripharm bleiben, ein Unternehmen, das seit 1995
medizinisches Marihuana erzeugt und über Apotheken kontrolliert an
die Verbraucher bringt. Die neue Regelung offizialisiert also eine
Situation, die de facto schon seit Jahren besteht.
Angekündigt wurde auch die Entwicklung "rauchfreier Inhalatoren";
selbige existieren zwar gleichfalls seit Jahren (Vaporizer,
Aromizer ...), werden jedoch um absurd hohe Preise feilgeboten.
Das offizielle holländische Modell mag hier für eine preiswerte
Alternative sorgen.
(Quellen: IACM-Informationen vom 29.3.2003)
Willkür-Justiz in den USA (16.2.2003)
Am 31. Jänner 2003 war Ed Rosenthal,
US-Marihuana-Aktivist und Buchautor der ersten Stunde, von einem
Geschworenengericht auf Bundesebene wegen des Anbaus von Cannabis
verurteilt worden. Mindeststrafe: 5 Jahre Haft.
Eine Woche später traten 5 der Geschworenen mit einem
ungewöhnlichen Aufruf hervor: Die Geschworenen erklärten, sie
hätten nicht gewusst, dass der Angeklagte Marihuana zu
medizinischen Zwecken angebaut habe, was nach dem staatlichen
Gesetz von Kalifornien seit 1996 erlaubt ist, als sie ihn wegen
Drogenanbaus verurteilten. Richter Charles R. Breyer vom
Bundesdistriktgericht hatte entschieden, dass seine Anwälte nicht
erklären dürfen, warum die Droge angebaut worden war.
"Wir kamen offensichtlich mit dem falschen Urteilsspruch heraus.
Es ist der schlimmste Fehler, den ich je in meinem Leben gemacht
habe," erklärte die Geschworene Marney Craig in einem Interview.
"Wir haben einen Mann verurteilt, der kein Krimineller ist. Wir
hatten unglück-licherweise keine Ahnung davon, wer er war noch was
er tat. Ed Rosenthal hat keinen fairen Prozess bekommen."
Die Geschworenen erklärten, dass noch mindestens zwei weitere der
insgesamt 12 Jurymitglieder diese Ansicht teilten und Rosenthal
unter Berücksichtigung der kalifornischen Bestimmungen nicht
verurteilt hätten. Rosenthal selbst zeigte sich gegenüber der
Presseagentur Reuters dankbar: "Es war sehr mutig von ihnen, ihre
Meinung öffentlich auszudrücken." Ob die Verurteilung, die im Juni
rechtskräftig werden sollte, von den neuen Entwicklungen
beeinflusst wird, bleibt abzuwarten, darf jedoch angesichts der
gängigen (Un)-Rechtspraxis in den Vereinigten Staaten bezweifelt
werden.
Quelle: IACM-Informationen 1.2.2003 und 15.2.2003
Niederlande: Lizenzen für den Anbau von medizinischem Cannabis
(03.02.2003)
In Holland laufen die Uhren anders - in
mancherlei Hinsicht. Diese Erkenntnis ist zwar keinesfalls neu,
findet aber dieser Tage erneut ihre Bestätigung: Seit kurzem aktiv
ist das BMC, das Büro für medizinisches Cannabis,
eine Organisation des Gesundheitsministeriums.
Seine Aufgaben: Erforschung des medizinischen Potentials von
Cannabis und die Bereitstellung von medizinischem Cannabis, das ab
diesem Jahr in den niederländischen Apotheken gegen ärztliche
Verschreibung verfügbar sein wird.
Möglich wird dies in erster Linie durch eine Änderung des
holländischen Gesetzes über kontrollierte Substanzen, die am 17.
März in Kraft tritt. Ab diesem Tag kann um eine Lizenz für den
Anbau von medizinischem Cannabis angesucht werden.
Das gesamte Cannabis aus diesen Lizenz-Ernten, angebaut gemäß den
allgemeinen Regelungen für "Good Agricultural Practice" der
Arbeitsgruppe für Arzneimittel auf Pflanzenbasis des europäischen
Büros für medizinische Evaluation (EMEA), muss an das BMC verkauft
werden. Die Anbaurichtlinien sollen in erster Linie für konstant
reproduzierbare therapeutische Eigenschaften sorgen. Der
Ankaufspreis des BMC ist noch nicht bekannt.
Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen sind beim
niederländischen Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport,
Büro für medizinischen Cannabis, Den Haag, erhältlich. Für
Nicht-Holländer natürlich zwecklos.
Quelle: IACM-Informationen, 2.2.2003
Cannabis und der Beginn allen Lebens
(03.02.2003)
THC
weckt den Appetit - eine bekannte und in der Therapie seit langem
genutzte Tatsache. Wie elementar der Zusammenhang von
Cannabinoiden und lebensnotwendiger Nahrungsaufnahme aber
tatsächlich ist, fand jüngst eine israelische Studie heraus:
Ausgehend von der bekannten Wirkung des THC und der Tatsache, dass
in der Muttermilch das Endocannabinoid (körpereigenes Cannabinoid,
Anandamid) 2-Arachidonylglycerol nachzuweisen ist, untersuchte
man, wie es neugeborenen Mäusen erginge, die
auf dieses Endocannabinoid nicht reagieren konnten. Das fatale
Ergebnis: Die Jungmäuse mit blockiertem Cannabinoid-Rezeptor
überlebten nicht einmal eine Woche; der notwendige Antrieb, an den
Zitzen der Mäusemütter zu saugen, wollte sich einfach nicht
einstellen.
Es bleibt zu hoffen, dass die armen Mäusebabies nicht umsonst
gestorben sind. Nicht nur, weil sich aus diesem Studienergebnis
vielleicht irgendwann ein (medikamentöser) Weg ergeben mag, so
manches unwillige Kleinstkind zum begeisterten Säugling zu machen,
sondern weil sich dadurch vielleicht die Erkenntnis durchsetzt,
dass Cannabinoide einfach nur von Gott (der Natur, einer höheren
Seinsebene ...) gewollt sein können. Wie anders sollte es zu
erklären sein, dass wir durch die Cannabinoidchemie buchstäblich
ins Leben geholt werden?
Quelle: Journal of Cannabis Therapeutics, Vol. 2,
No 3/4 2002, p. 51
Nordamerika: Zwischen Liberalität und Menschenverachtung
(19.01.2003)
Immer krasser driften der kanadische, an Pragmatismus und
Realismus orientierte Weg, und die Repressionspolitik der USA in
Bezug auf (medizinisches) Marihuana auseinander. Die jüngsten
Ereignisse: Während ein Richter in Ontario das Cannabis-Gesetz
Kanadas (Patienten ist seit Juli 2001 Besitz und Konsum erlaubt)
als verfassungswidrig bezeichnete, weil es keine legale
Cannabis-Quelle ermögliche, ging die DEA gezielt gegen einen Mann
vor, der konform mit den Gesetzen des Staates Oregon medizinisches
Marihuana anbaute, und beschlagnahmte seine Pflanzen.
Das
Urteil des Richters am Obersten Gerichtshof, Sidney Lederman, gibt
der kanadischen Regierung sechs Monate, um auch den Erwerb von
medizinischem Marihuana straffrei zu ermöglichen. Der Empfehlung
zweier parlamentarischer Ausschüsse und den Aussagen des
Justizministers folgend ist zu erwarten, dass innerhalb dieser
Frist der Besitz kleiner Cannabismengen (bis ca. 28 g, 1 Unze)
weitgehend entkriminalisiert wird bzw. nur noch unter das
Verwaltungsstrafrecht fällt. Das Vergehen wäre dann rechtlich mit
dem Falschparken eines Autos gleichgestellt.
Menschenverachtende Repression hingegen in den USA: Im September
des Vorjahres drangen Polizisten aus Oregon und ein Beamter der
DEA in das Haus Leroy Stubblefields ein. Stubblefield, der seit 33
Jahren querschnittgelähmt im Rollstuhl sitzt, verfügt über eine
Lizenz zum Anbau von Marihuana für den medizinischen Eigenbedarf.
Demgemäß erklärten die Polizisten die vorgefundenen 12 Pflanzen
für legal, der DEA-Beamte ließ sie dennoch beschlagnahmen; ein
selbst für DEA-Verhältnisse ungewöhnlicher Übergriff,
konzentrierte sich die War on Drugs-Behörde doch bisher vorwiegend
auf Verteilungszentren, die sog. Cannabis Buyers Clubs.
Der Schuss könnte freilich nach hinten losgehen: Am 13. Jänner
brachte Stubblefield gemeinsam mit zweien seiner Betreuer vor
einem Bundesgericht eine Klage wegen illegaler Beschlagnahme gegen
die US-Regierung ein. Der Klage entgegen steht vor allem der
oberstgerichtliche Entscheid von 2001, wonach es keine Ausnahme
für Personen zur Verwendung von Marihuana im Bundesgesetz gebe -
auch nicht bei medizinischer Verwendung.
(Quellen: Reuters, 14.1.2003; Associated Press,
9.1.2003; IACM-Informationen, 19.1.2003)
Nikotin, THC und Krebs (13.01.2003)
Zwei in der amerikanischen medizinischen Fachzeitschrift "Journal
of Clinical Investigation" veröffentlichte Studien zeigen
gegensätzliche Wirkungen der Hauptwirkstoffe von Tabak und
Cannabis auf Krebszellen. Während Nikotin einen wichtigen
Verteidigungsmechanismus gegen Krebs blockiert, regt THC diesen
Mechanismus an. Apoptose, ein programmierter Zelltod, erlaubt es
dem Körper, sich unkontrolliert wachsender Zellen zu entledigen.
Bei Untersuchungen an Lungen lebender Mäuse, Zellkulturen und
menschlichem Lungengewebe fanden Wissenschaftler, dass Nikotin und
seine Abbauprodukte diesen Abwehrmechanismus ausschalten. Dass
Zigarettenrauch krebserregende Stoffe wie Benzpyren enthält, ist
seit langem bekannt. Die Apoptose-hemmende Wirkung von Nikotin
lässt nun darauf schliessen, dass nicht allein der Teer im
Zigarettenrauch für den Ausbruch von Krebs verantwortlich sondern
auch das Nikotin.
Eine andere, in der selben Zeitschrift veröffentlichte Studie
fand, dass Cannabiswirkstoffe das Wachstum von Hautkrebszellen
verlangsamen, indem sie krankhafte Zellen gezielt zur
Selbstzerstörung anregen. Bereits vor drei Jahren fand eine Studie
an der Complutense Universität in Madrid, dass sowohl der
Cannabiswirkstoff THC als auch ein synthetisches Cannabinoid bei
Gehirntumoren bei Mäusen eine lebensverlängernde Wirkung hatten.
Alle unbehandelten Tiere starben innerhalb von 18 Tagen. Ein
Drittel der behandelten Tiere überlebte die unbehandelte
Kontrollgruppe um bis zu sechs Wochen, bei einem weiteren Drittel
verschwanden die Tumore sogar komplett.
(Quelle: Newsletter No. 63 www.legalisieren.at,
13.01.03)