CAM-Erhebung:
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Fragebogen auch online zum Ausfüllen verfügbar.
Sativex: keine Verkaufsgenehmigung (13.12.04)
Großbritannien: Regulierungsbehörden verlangen weitere
Studien, um über den Antrag von GW Pharmaceuticals zu entscheiden
Ein oraler Cannabisextrakt mit dem Namen Sativex, der von GW
Pharmaceuticals hergestellt wird und in klinischen Studien
getestet wurde, erhielt keine Verkaufsgenehmigung durch die
britischen Behörden. Dies erklärte die Firma am 3. Dezember.
Das Komitee zur Sicherheit von Medikamenten (Committee on Safety
of Medicines, CSM), ein beratendes Gremium für die
Regulierungsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte
(Medicines and Healthcare products Regulatory Agency, MHRA),
stellte fest, dass der Extrakt eines von drei Kriterien der
Medikamentenzulassung verfehlte.
Das CSM erkannte an, dass der Cannabisextrakt, der in den Mund
gesprüht wird, die Kriterien für Qualität und Sicherheit erfülle,
jedoch nicht für Wirksamkeit. Es stellte fest, dass in den
klinischen Daten positive Effekte auf die Spastik bei Patienten
mit multipler Sklerose (MS) zu sehen waren, dass die klinische
Relevanz dieser Wirkungen jedoch unklar seien. Das CSM bat
um eine weitere bestätigende Studie, die, falls sie ausreichend
positiv ausfalle, die Ausstellung einer Produktlizenz ermöglichen
würde.
Wissenschaftler drückten ihre Überraschung über das Ergebnis
aus. "Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass das CSM nicht meiner
Empfehlung gefolgt ist, dass die Daten die Zulassung von
Sativex voll und ganz unterstützen," erklärte Professor Mike
Barnes, Präsident des Weltverbandes für NeuroRehabilitation. Die
britische MS-Gesellschaft erklärte, die Neuigkeiten seien "extrem
enttäuschend".
GW Pharmaceuticals bereitet bereits eine Studie vor, die an den
Anforderungen der Regulierungsbehörden ausgerichtet ist. Sie wird
jedoch frühestens vor Ende des nächsten Jahres abgeschlossen
werden können. Die Firma beabsichtigt zudem, die Entscheidung vor
der Medizinischen Kommission, einer unabhängigen Behörde,
anzufechten. Dies wird sechs Monate
dauern. Sie wird zudem versuchen, eine Genehmigung vom
Innenministerium zu erhalten, ihren Extrakt unlizenziert zu
verkaufen.
(Quellen: Presseerklärung von GW Pharmaceuticals
3.12.04, Guardian Unlimited 4.12.04, IACM-News 11.12.04)
BRD: Erster erlaubter Eigenanbau für Morbus Crohn-Patient
(03.10.04)
Ein schwer darmkranker Mann darf nach einem Urteil des Berliner
Amtsgerichts Cannabis zur Eigentherapie anbauen. Die
Staatsanwaltschaft habe auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung
vom Dezember des Vorjahres verzichtet, bestätigte Justizsprecher
Björn Retzlaff am Montag. Rechtskräftig sei der Beschluss aber
noch nicht, weil der Patient noch eine Verbesserung des
Richterspruchs anstrebe. In diesem war moniert worden, dass die
bei dem Mann gefundenen 56 Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf
zu viel seien.
Nach Angaben die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin in Köln
ist dies der erste Fall bundesweit, in dem einem Patienten der
Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erlaubt wird.
Justizsprecher Retzlaff schränkte ein, das Urteil lasse sich nicht
verallgemeinern. Es sei speziell mit Blick auf die medizinische
Situation dieses Einzelfalls gefällt worden.
Dem seit 21 Jahren an einer chronischen Darmentzündung (Morbus
Crohn) leidenden Mann hatte das Berliner Amtsgericht eine
Notstandslage zugebilligt. Gutachter hatten erklärt, dass Hasch
bei Appetitverlust und schmerzhaften Krämpfen helfen könne.
Eigenen Angaben zufolge hatte der 44-Jährige sämtliche Medikamente
gegen sein Leiden ohne Erfolg ausprobiert.
(Quelle: www.mz-web.de, 1.10.04)
BRD: Schmerz-Patientin darf kein Cannabis anbauen
(03.10.04)
Das Amtsgericht Meiningen hat den Antrag einer Frau aus
Thüringen zurückgewiesen, Hanf als Medizin anbauen zu dürfen. Die
nach einer Krebsoperation von Dauerschmerzen geplagte Frau hatte
sich am 18. August selbst angezeigt. Sie wollte erreichen, dass
sie ihre vier Cannabis-pflanzen in Höhe zwischen 20 und 40
Zentimetern und die zehn Stecklinge behalten kann. Denn das
Medikament mit dem gleichen pflanzlichen Wirkstoff kostet mehrere
hundert Euro pro Monat. Das will die Krankenkasse aber nicht mehr
bezahlen.
Das Amtsgericht begründete die Zurückweisung ihres Vorhabens
damit, dass bisher ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine
Beschlagnahme nicht vorliege. Dadurch sei "die Zuständigkeit des
Ermittlungsrichters nicht begründet und eine Entscheidung durch
ihn nicht zulässig", hieß es.
Der Anwalt der 50-jährigen Frau warf dem Gericht vor, es wolle
sich aus der Verantwortung stehlen. Es sei schade, dass die Justiz
einer Frau, die seit 14 Jahren unter starken Schmerzen leide,
nicht habe weiterhelfen können. Nach Absprache mit seiner
Mandantin werde er vermutlich Berufung beim zuständigen
Landgericht Meiningen einlegen, sagte Rechtsanwalt Robert Wenzel.
In zehn US-Bundesstaaten und Kanada ist Patienten den
Selbstanbau von Cannabis erlaubt. In Deutschland hatte die
rot-grüne Bundesregierung 2002 in ihrer Koalitionsvereinbarung
versprochen, dass "die Verschreibungsmöglichkeiten von
Cannabisarzneimitteln in wissenschaftlich anerkannten Fällen
weiter entwickelt" werden soll, was bis dato nicht passiert ist.
(Quelle: www.tagesschau.de, 2.10.04)
Cannabis und die Psychiatrie (28.09.04)
Cannabisgebrauch ständig steigend - Cannabis weniger
schädlich als Alkohol - Verwaltungs- statt Strafrecht anwenden -
Cannabis als Medizin "wenig potent" aber sinnvoll
50 % der Jugendlichen bis 25 Jahre geben an,
Cannabiserfahrungen zu besitzen - die Droge hat sich als
Genussmittel etabliert. Angesichts derartiger Verbreitung sah sich
die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und
Psychotherapie (ÖGPP) heute veranlasst, Stellung zu beziehen. Das
Thema: Cannabis - Genuss-, Suchtmittel oder Medikament?
Präsentiert wurde ein 27-seitiges "Expertenpapier", in dem die
zahlreichen kontroversen Ergebnisse zu den altbekannten Fragen
einander gegenübergestellt werden: Schädlichkeit von Cannabis
(Krebs, Mutationen, Immunsystem usw.), Amotivationssyndrom,
Abhängigkeit, Einstiegsdroge, Verhalten im Straßenverkehr ... (Das
Papier ist auf
www.oegpp.at nachzulesen).
Prim.-Univ. Prof. Dr. Reinhard Haller von der Abt. f.
Suchtforschung Uni Innsbruck fasste die Literaturrecherche
zurückhaltend zusammen: Klar distanzierte er sich vom Mythos der
"Einstiegsdroge", jedoch nicht ohne den Begriff der
"Sensibilisierungsdroge" aufs Tapet zu bringen, also einer
Substanz, die quasi den Weg bereitet für eine einschlägige
Karriere, ohne jedoch zwangsläufig dorthin zu führen; müßig zu
erwähnen dass wohl jede Drogenkarriere hierzulande mit Alkohol
beginnt. Die Fragen nach dem kanzerogenen, mutagenen und
immunsystemschädigenden Folgen blieben ein wenig im Raum stehen -
sie seien nicht vollständig vom Tisch; immer noch werden also
längst überholte Überdosierungs-Studien als relevante Quellen
herangezogen.
Das gerne zitierte Amotivationssyndrom wurde als einer der
Hauptdiskussionspunkte dargestellt, auch weil bereits der Begriff
selbst nicht eindeutig geklärt sei ... der Zusammenhang zwischen
frühem (vorpubertärem) Konsumbeginn, dauerhaftem Konsum und einem
Abfall der Schulleistungen ist jedoch statistisch signifikant.
Nach der Präsentation der Faktenlage aus der Sicht der ÖGPP war
es beinahe überraschend, dass sich Dr. Haller zu einer
unzweideutigen Aussage hinreißen ließ: "Cannabis ist deutlich
weniger schädlich als Alkohol". In diesem Zusammenhang unterstrich
er auch die Bedeutung der Medienberichterstattung: "10.000 tote
Raucher pro Jahr, 2.000 Alkoholtote, 200 Drogentote - und nur von
letzteren ist zu lesen." (Cannabis ist für keinen dieser 200
Drogentoten verantwortlich.)
Die ÖGPP sprach sich alsdann für das holländische
Opportunitätsprinzip im legistischen Umgang mit Cannabiskonsum
aus: Therapie statt Strafe beibehalten, darüber hinaus
Cannabisfragen aus dem Strafrecht ins Verwaltungsrecht übergehen
lassen. "Es kann nicht angehen, dass eine Gruppe junger Leute, die
nach dem Maturaball einen Joint kreisen lässt, samt und sonders
kriminalisiert wird", so Haller. Ein Gesetz, das mehr schade als
nutze, sei sinnlos.
Diesen erfreulich deutlichen Worten folgte eine Ohrfeige für
die Cannabismedizin. Die Substanz habe "natürlich Heilwirkung" wie
jede Droge, sei aber in keinem Fall den jeweils bereits
vorhandenen Medikationen überlegen.
Dennoch unterstrich die Gesellschaft den dringenden Bedarf an
einer Verbesserung der Datenlage, wünschte sich mehr
Forschungsarbeit in diesem Bereich, und sprach sich
unmissverständlich für eine Anwendung von Cannabis in der Medizin
aus.
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Fleischhacker, Präsident der ÖGPP,
wurde im Anschluss der Pressekonferenz auf diese seltsame
Einschätzung des medizinischen Potenzials von Cannabis
angesprochen. Auf den Hinweis, dass Cannabis z.B. bei Alkohol-
oder Opiatentzügen die gesamte Medikation (Beruhigung,
Stimmungsaufhellung, Appetitanregung, Antiemetika, Schlafmittel)
ersetzen könne, meinte er, es bestehe da "die Gefahr der
Suchtverschiebung" und außerdem könnten in dieser Therapie "Benzodiazepine"
hervorragend eingesetzt werden...
(Quelle: Pressekonferenz der ÖGPP, 28.09.04)
Cannabis gegen Krebs (15.09.04)
Tetrahydrocannabinol (THC) kann laut neuesten Forschungen die
Verbreitung von Krebs im Körper unterbinden: Es blockiert die
Ausbreitung von Gamma-Herpes-Viren. Diese Viren stehen in
Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für die Krebsarten
Kaposis-Sarkom, Burkitts-Lymphom und der Hodgkins-Krankheit. Das
ist das Ergebnis einer Studie der Universität von
South Florida
http://www.usf.edu/.
Gamma-Herpes-Viren unterscheiden sich von gewöhnlichen
Herpesviren, die für Fieberblasen und Genitalherpes verantwortlich
sind. Eine Infektion mit z.B. dem Kaposis Sarcoma Associated
Herpes Virus ist extrem schwer wieder zu beseitigen, weil der
Virus für eine unbekannt lange Periode schlafend in den weißen
Blutzellen liegt. Er kann aber sehr schnell damit beginnen, sich
selbst zu replizieren, indem er ausbricht und andere Zellen
infiziert. Ist eine Zelle infiziert ist sie mit erhöhter
Wahrscheinlichkeit auch kanzerogen. Das Team von der South Florida
University hat herausgefunden, dass diese plötzliche Aktivierung
verhindert wurde, wenn die infizierten Zellen in Kontakt mit THC
kamen.
Zellen, die mit einem Maus-Gamma-Herpes-Virus infiziert
waren, starben, wenn der Virus aktiviert wurde. Wenn sie mit der
Cannabinoid-Komponente in Kontakt kamen, überlebten sie, weil die
Ausbreitung des Virus - und somit die potenzielle Ausbreitung des
Krebs - blockiert wurde. Die Forscher konnten nachweisen, dass THC
das Gamma-Herpes-Virus blockierte,
doch auf den normalen Fieberblasen-Virus Herpes Simplex-1 hatte es
keinen Einfluss. Aufgrund dieser Erkenntnis hoffen die
Wissenschaftler auf die Entwicklung neuer Medikamente, die die
Bedrohung durch die Viren neutralisieren sollen.
Studienleiter Peter Medveczky betonte jedoch, es seien noch
weitere Forschungen erforderlich. Er glaubt, dass das THC die
Replikation des Gamma-Herpes-Virus blockiert, indem es sich gegen
ein Gen namens ORF50 richtet, das alle diese Viren in sich haben.
Auch ein Sprecher von Cancer Research UK
http://www.cancerresearchuk.org/ fordert einen vorsichtigen
Umgang mit den aktuellen Forschungsergebnissen und warnt vor
voreiligen Schlüssen hinsichtlich neuer Behandlungsstrategien.
(Quelle: pte, 15.09.04)
Quit the Shit, Check your Drinking (14.09.04)
Einen viel versprechenden Ansatz, jugendliches
Drogen-Konsumverhalten zu hinterfragen und zu verändern liefert
die Site
www.drugcom.de. In fetziger Aufmachung stellt die Website
neben diversen Infos und News zu Drogen vor allem einen
quizartigen Test zu verschiedenen Substanzen bereit. Das
eigentliche Kernstück ist jedoch die aktive Unterstützung für
Problemkonsumenten: Quit the Shit bzw. Check your Drinking sollen
eine Einschätzung des eigenen Risikos ermöglichen. Der
Cannabis-Link führt darüber hinaus zu einem 50-Tage-Programm mit
dem Ziel der Reduktion oder Einstellung des Konsums - inklusive
regelmäßigem Online-Chat mit einem Drogenberater und dem Führen
eines Tagebuchs.
Das Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
macht einen angenehm unmissionarischen Eindruck und stellt eine
gute (anonyme und einfache) Alternative zum weitaus peinlicheren
Besuch bei einer Drogenberatungsstelle dar. Wer Hilfe zur
Selbsthilfe benötigt, sollte sich über das Angebot einmal
informieren.
(Quelle: Salzburger Nachrichten, SeCAM-Infodienst,
drugcom.de)
Cannabis-Präparate bei MS erfolgreich
(14.09.04)
In einer 15-wöchigen
Lancet-Studie,
die im November 2003 beendet wurde, (pte
berichtete) wurden mehr als 600 MS-Patienten untersucht. Es
wurde damals deutlich, dass Cannabis die MS-Symptome verringern
kann. Die Studie von damals war den Wissenschaftlern der
Peninsula Medical School in Devon allerdings zu wenig genau,
denn insbesondere die Ergebnisse, ob Cannabis zu einer Reduktion
der Spastizität führte, waren nicht klar belegt. Im
Langzeitversuch, der von John Zajicek anschließend weiter geführt
wurde, zeigte sich aber ein deutlicheres Bild: dabei konnten die
Patienten über eine deutliche Verringerung der Muskelspasmen
berichten.
"Wir haben einige sehr interessante Resultate erzielt, die
eindeutig darauf hinweisen, dass in der Langzeitanwendung ein
positiver Effekt von Cannabis erzielt werden kann", so der
Forscher. Bei der Studie von Cannabis-Präparaten handelt es sich
um die größte je in Großbritannien durchgeführte. Die Patienten
erhielten täglich bis zu 25 Milligramm Cannabis-Extrakt in
Pillenform. Das endgültige Studienergebnis wird aber erst in
einigen Monaten vorliegen, denn die gesamte Untersuchung soll 52
Wochen dauern. Etwa zwei Drittel der Probanden der Erststudie
erklärten sich bereit, erneut mitzumachen.
(Quelle: pte, 13.09.04)
Grüne fordern Cannabis als Medizin (14.09.04)
Die * Grünen-Chefin ** fordert die Zulassung von Cannabis für
medizinische Zwecke. Ihre Partei setze sich seit Jahren für einen
differenzierten Umgang mit Cannabis ein, sagte * am Donnerstag in
*. Die Akzeptanz für "Cannabis als medizinischer Behelf" wachse,
zudem pflanzliche Wirkstoffe oft viel billiger und besser
verträglich seien als künstliche Wirkstoffe.
"Gerade im Falle von Cannabis gilt es, Scheuklappen abzulegen
und endlich umzusteuern", betonte *. Sie regte eine Zulassung des
Cannabis-Wirkstoffes als schmerzlinderndes Präparat an. Allerdings
müsse Cannabis verschreibungspflichtig sein.
Wär doch was... Leider spielt sich das ganze in Deutschland ab:
Die Thüringer Grünen-Chefin Astrid Rothe sprach in Erfurt.
(Quelle: http://de.news.yahoo.com/040909/336/476rg.html)
Dämpfen Anandamide Psychosen? (30.08.04)
Eine vom Gehirn produzierte, cannabisähnliche Substanz soll
wahnhafte oder psychotische Zustände dämpfen, anstatt sie
auszulösen. Das berichtet das Wissenschaftsmagazin
New Scientist
http://www.newscientist.com heute, Montag. In der
Vergangenheit wurde häufiger Cannabis-Gebrauch mit Psychosen in
Zusammenhang gebracht, weshalb Forscher eine Verbindung zwischen
dem natürlichen Cannabinoid-System des Gehirns und Schizophrenie
untersuchen wollten. Markus Leweke von der Universität Köln
http://www.uni-koeln.de/, Andrea Giuffrida und Danielle
Piomelle von der Universität von Kalifornien in Irvine
http://www.uci.edu/
haben die Niveaus der natürlichen, cannabisähnlichen Substanz
Anandamid untersucht, die bei Menschen mit Schizophrenie höher
waren als bei der gesunden
Kontrollgruppe.
Das Team hat die Levels von Anandamid in der
Zerebrospinalflüssigkeit bei verschiedenen Gruppen gemessen. 47
Personen litten an einer ersten Attacke von Schizophrenie, waren
aber noch nicht medikamentös behandelt worden, 26 Menschen hatten
Symptome einer Psychose und wiesen ein hohes Schizophrenierisiko
auf. Im Vergleich mit 84 gesunden Freiwilligen war
das Niveau bei den Menschen mit Psychosesymptomen sechs mal so
hoch und bei den Schizophreniepatienten acht mal so hoch. "Das ist
ein massiver Anstieg des Anandamid-Niveaus", sagte Leweke bei der
National Cannabis and Mental Illness Conference in Melbourne.
Dabei handelt es sich lediglich um das Vorkommen in der
Zerebrospinalflüssigkeit. Die Niveaus
könnten in den Synapsen, wo die Nervensignale stattfinden, hundert
mal so hoch sein.
Die entscheidende Frage aufgrund dieser Erkenntnis war, ob die
hohen Anandamid-Niveaus die psychotischen Symptome auslösen oder
als Antwort darauf auftreten. Zu ihrer Überraschung fanden Leweke
und seine Kollegen heraus, dass mit zunehmender Schwere der
Schizophrenie die Anandamid-Niveaus sanken. Daher kommt das Team
zu der Theorie, dass die Substanz, anstatt eine Psychose
auszulösen, vom Körper freigesetzt wird, um die psychotischen
Symptome zu kontrollieren. Menschen mit den schlimmsten Symptomen
sind demnach nicht in der Lage, genügend Anandamid zu produzieren,
um diese zu verhindern. Zwischen fünf und 30 Prozent der gesunden
Menschen haben zu einem bestimmten Zeitpunkt in ihrem Leben
Symptome wie Wahnvorstellungen oder Halluzinationen, die von einem
simplen Ereignis wie Schlafentzug ausgelöst werden können. "Jeder
von uns ist potenziell psychotisch", so David Castle von der
Universität von Melbourne
http://www.unimelb.edu.au/ . Also macht es durchaus Sinn, dass
der Körper über ein System verfügt, das verhindert, dass diese
Erfahrungen ausarten.
Die neuen Erkenntnisse können dazu dienen, neue
antipsychotische Medikamente zu entwickeln, die auf das
Anandamid-System abzielen, aber das wird nicht leicht sein. Der
aktive Bestanteil in Cannabis, das THC, bindet die
Anandamid-Rezeptoren. Menschen mit Schizophrenie, die Cannabis
konsumieren, haben ernstere und häufigere psychotische Schübe als
Schizophreniepatienten, die abstinent bleiben. Der Grund dafür
könnte sein, dass das THC die Anandamid-Rezeptoren weniger
sensibel macht.
Lewekes Team hat auch erforscht, dass Schizophreniepatienten, die
regelmäßig Cannabis konsumierten, die niedrigsten
Anandamid-Niveaus hatten. Bis zu 60 Prozent der
Schizophreniepatienten konsumieren Cannabis. Eine andere Studie
hat ergeben, dass Menschen die Droge verwenden, um mit unliebsamen
Emotionen wie Angst und Depression
umzugehen, die in Zusammenhang mit der Krankheit entstehen.
(Quelle: pte, 30.08.04)
Katalanisches Cannabis als Medizin (30.07.04)
In der spanischen Region Katalonien dürfte es Cannabis für
spezielle Krankheiten bald auf Rezept geben. Spanien würde damit,
gemeinsam mit den Niederlanden, zum Vorreiter dieser Form der
Schmerzbehandlung werden.
Die für Gesundheit zuständige Rätin der Region Katalonien
Marina Geli bereitet einen Vorschlag an die spanische
Gesundheitsministerin Elena Salgado vor, damit
Krankenhausapotheken an bestimmte Patienten zur Schmerzmilderung
Marihuana abgeben können.
Das Pilotprojekt richtet sich vor allem an Krebs- und
Multiple-Sklerose-Patienten, die unter starken Schmerzen und
Nebenwirkungen der Krankheiten wie Appetitlosigkeit und Übelkeit
leiden.
Dies ging aus einer Erklärung des Gesundheitsministeriums hervor,
in der das Projekt näher erklärt wurde. Die Initiative des
therapeutischen Gebrauchs von Cannabis werde unter strikter
medizinischer Kontrolle durchgeführt. Bei dem verwendeten
Arzneimittel handele es sich nicht um reines Marihuana, sondern um
ein Medikament, das Extrakte der Cannabis-Pflanze enthalte.
Vor der Aufnahme des Pilotprojekts arbeitet das Ministerium in
zahlreichen wissenschaftlichen Studien daran, sicherzustellen,
dass das Arzneimittel „so wirksam ist, wie man es wünscht.“
Sollten die Studien grünes Licht für die Abgabe in Krankenhäusern
geben, könnte im Laufe der Zeit auch Apotheken außerhalb von
Krankenhäusern die Abgabe des therapeutischen Cannabis erlaubt
werden. Dies ist der Plan der katalanischen Regionalregierung, die
aber bekräftigt, dass alle weiteren Schritte von der Wirksamkeit
des Medikaments abhängen.
Der frühest mögliche Start des Pilotprojekts in den Krankenhäusern
wäre im September, da die Zulassung eines neuen Medikaments
strengsten Kontrollen unterliegt.
In Europa ist der therapeutische Gebrauch von Cannabis bisher
nur in den Niederlanden legal.
(Quelle: tiscali europa, 29.07.04)
Haschisch und die Verfassung (09.07.04)
Schon seit zwei Jahren liegt vor dem Bundesverfassungsgericht (BverG)
in Karlsruhe der Normenkontrollantrag des Amtsrichters Andreas
Müller, der die Verfassungswidrigkeit des Hanf-Verbotes
feststellt. Nun wird in einem zweiten Fall erneut die Haltbarkeit
des Cannabis-Verbotes in Frage gestellt; Hintergrund ist der Falll
eines 21-jährigen Bernauers, der von der Staatsanwaltschaft wegen
Drogenhandels angeklagt worden ist. Er soll den Verkauf von 450
Gramm Haschisch an einen damals 17-jährigen Jugendlichen
arrangiert haben. Er war auch bei der Übergabe des Rauschmittels
am Bernauer Stadtpark dabei, will aber kein Geld bekommen haben.
Amtsrichter Müller wollte das Verfahren gegen den 21-Jährigen
einstellen, weil er Haschisch offenbar für eine nur gering
gefährliche Droge hält. Doch dagegen sperrte sich die
Staatsanwaltschaft nd forderte eine Verurteilung.
Dem Beweisantrag eines Rechtsanwaltes folgend, der die
Gefährlichkeit von Cannabis in einem Gerichtsverfahren generell in
Frage gestellt hatte, wurden am 6. Juli Experten gehört: Zum
wiederholten Mal Dr. Renate Soellner (Freie Universität Berlin,
Arbeitsbereich Evaluation, Erziehungswissenschaften und
Psychologie), erstmals Prof. Dr. Stephan Quensel (Bremer Institut
für Drogenforschung, Universität Bremen), Dr. Raphael Gassmann
(Deutsche Hauptstelle für Suchtforschung) und Prof. Dr. Rainer
Thomasius (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf).
Dr. Gassmann von der DHS referierte zu Beginn über die Gründe,
warum sich die Hauptstelle feststellte, dass die deutsche
Drogenprohibition die extreme Entwicklung des Cannabiskonsums
nicht verhindert hat. Hierzu verglich er Länder wie Amerika,
Holland, Schweden und Deutschland in ihrem
Cannabis-Konsumgewohnheiten und ihrer Cannabis-Politik. Durch die
Vergleiche zeigte er vor Gericht auf, dass kein Zusammenhang
zwischen Repression und Konsum gezogen werden könne. Vielmehr wies
er in seinem Vortrag darauf hin, dass gerade im Bereich der
Prävention extremste Lücken in Deutschland herrschen. Er beklagte
vor allem, dass gerade die „kiffe niemals“-Strategie gescheitert
wäre und in Deutschland nicht sinnvoll für eine
Punkt-Nüchternheit, beispielsweise im Straßenverkehr oder während
der Schwangerschaft, geworben werden könne.
Mit Spannung erwartet wurde von den zahlreichen Zuhörern der
Vortrag von Thomasius, schließlich gilt er als einer der wenigen
wissenschaftlichen Kritiker einer liberalen Drogenpolitik. Die
vermehrten Nachfragen zu seiner Qualifikation als
Cannabis-Experte, er hat bisher weder zu Cannabis geforscht noch
schriftlich dazu publiziert, warfen die Frage auf, was
ausgerechnet Thomasius beim Thema Cannabis zu suchen habe. Durch
seinen Aussagen wie „Ich habe aus klinischer Sicht keinen Zweifel
daran, dass es das amotivationale Syndrom gibt“ oder „Kleiber/Kovar
sind in wesentlichen Teilen überholt“ oder auch „Wir müssen die
Hypothese aufstellen, dass Cannabis gefährlicher ist als Alkohol
und Nikotin“ handelte er sich nicht nur das Kopfschütteln der
weiteren Experten sondern auch harsche Kritik ein. Als er sich auf
das amerikanische Drogenforschungsinstitut (National Institued of
Drug Abuse) bezog, wollte Dr. Gassmann „ihm wissenschaftlich
seriös nicht mehr folgen“. Das Institut habe nach Angaben von
Gassmann, was sowohl von Herrn Quensel als auch von Frau Soellner
bestätigt wurde, sich gerade durch Manipulationen von Studien
einen fragwürdigen Ruf erworben und könne nicht wirklich ernst
genommen werden.
Die Behauptung von Prof. Thomasius, es gäbe ein amotivationales
Syndrom, kanzelte Prof. Dr. Quensel ab. Auf der gesamten
internationalen Bühne gebe es keinen Wissenschaftler mehr, der
noch davon spreche. „Dies gehört ins Reich der Ammenmärchen“
beteuerte der erfahrene Forscher. In seinem Vortrag stellte Herr
Quensel fest, „dass Cannabis eine kulturintegrierte Droge ist.“
Die Repression und das damit einhergehende Verbot hält er daher
für falsch. Die Kriminalpolitik hat ihm zufolge sogar „schädlichen
Einfluss.“ 140.000 junge Erwachsene (bis 25 Jahre) werden in einem
Jahre von der Polizei wegen Cannabis erfasst. Das sind dreiviertel
aller von der Polizei erfassten Drogendelikte der bis 25-Jährigen.
Circa 4.000 bis 5.000 Menschen würde nur wegen Cannabis im
Gefängnis sitzen. Die Zahl derer, die wegen des Besitzes von
Cannabis ihren Führerschein und/oder ihre Arbeit verloren haben
sei enorm.
Professorin Dr. Soellner stellte in ihrem Bericht nochmals
fest, dass ihr die von Thomasius besagten Studien, die Kleiber/Kovar
in Frage stellten, nicht bekannt seien. Sie und Prof. Dr. Kleiber
haben ebenfalls wichtige Studien untersucht, die nach ihrem Buch
veröffentlicht wurden. Auch ein Bericht aus Belgien hätte dies
getan und beide würden die Studien von Kleiber/Kovar nur stützen
und nicht widerlegen. In ihren weiteren Ausführung ging sie
detailliert auf eine Studie zum Thema „Drogenberatungsstellen“
ein. Demnach gebe es in Deutschland 5.700 von Cannabis abhängige
Menschen, die meist polytoxikoman veranlagt seien. 7,2 % der
Besuche in Drogenberatungsstellen haben mit Cannabis zu tun: Etwa
7.500 Personen, nicht 15.000 wie von der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, behauptet.
Wie die Verhandlung nun ausgehen wird, ist noch unklar. Am
Montag den 12. Juli geht es in Bernau in eine weitere Runde, dann
folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers –
und wohl auch das erste Urteil in diesem Fall. Nach Einschätzung
von Experten sollte dieses danach auch als Beschlussvorlage vor
den BverG Karlsruhe gelangen.
(Quelle: http://www.hanfjournal.de/news/aktuell-juli04-bernau.html)
IACM-Konferenz Oxford: Abgesagt (05.07.04)
Die für den 10. und 11. September 2004 angesetzte 3rd IACM
Conference on Cannabinoids in Medicine kann nicht stattfinden. Dr.
Franjo Grotenhermen, "Mastermind" hinter allen IACM-Aktivitäten,
leidet seit 1990 an einer chronischen Erkrankung. In den letzten
Wochen hat sich sein Gesundheitszustand leider stark
verschlechtert. Auch das zweiwöchentliche Erscheinen des
IACM-Newsletters ist bis auf weiteres eingestellt.
Die nächste IACM-Konferenz soll nun im kommenden Jahr in der
holländischen Universitätsstadt Leiden durchgeführt werden.
Holland: Umfrage zum Gebrauch von Cannabis aus der Apotheke (07.06.04)
Das Pharmo Instituut hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums
198 Patienten befragt, die medizinisches Cannabis aus der Apotheke
erhalten. Zwei Drittel waren Frauen. 71 Prozent der Teilnehmer
waren zwischen 40 und 70 Jahre alt. Die häufigsten Indikationen
waren chronische
Schmerzen (72,5 Prozent) und Spastik (53,0 Prozent). 42 Prozent
litten unter Multiple Sklerose und 11 Prozent unter Rheuma. 40
Prozent konnten durch ihre Cannabisverwendung die Dosis anderer
Medikamente reduzieren.
(Quellen: Pharmo Instituut. Medicinale gebruik van cannabis. April
2004; Pressemitteilung des Pharmo Instituut vom 2. Juni 2004)
Vermont erlaubt Medical Marijuana (24.05.04)
Als 9. US-Bundesstaat und als 2. nach Hawaii per staatlicher
Gesetzgebung statt einer Wählerinitiative erlaubt Vermont
medizinisches Marihuana.
Am 19. Mai erteilte der Senat einer entsprechenden
Gesetzesvorlage die letzte rechtliche Genehmigung. Die
Verabschiedung des Gesetzes ist der Höhepunkt dreijähriger
Bemühungen: Trotz überwältigender öffentlicher Unterstützung wurde
die Vorlage von mächtigen
gewählten Persönlichkeiten bekämpft, darunter dem früheren
Gouverneur Howard Dean und seinem Nachfolger James Douglas.
Im Gegensatz zu anderen Staaten ist das Ministerium für
öffentliche Ordnung, dem die staatliche Polizei unterstellt ist,
und nicht das Gesundheitsministerium für die Durchführung des
Gesetzes verantwortlich. Es erlaubt den Besitz von nur drei
Cannabispflanzen. Zudem verlangt es, dass der Patient und ein
Betreuer sich beim Ministerium für öffentliche Ordnung
registrieren. Das Marihuana muss außerdem in einem abgeschlossenen
Raum gelagert werden, zu dem nur der Kranke und sein Betreuer
Zugang haben.
(Quellen: Associated Press vom 19. Mai 2004, MPP
vom 20. Mai 2004, IACM-News 22.05.04)
Entkriminalisierung kein Konsumverstärker (10.05.04)
Wissenschaftler der Universität von Kalifornien und der
Universität von Amsterdam untersuchten die Wirkung der
Strafgesetze auf den Cannabiskonsum und schlossen, dass "die
Drogenpolitik eine geringere Bedeutung für den Cannabiskonsum hat
als gegenwärtig angenommen wird."
Die Wissenschaftler verglichen Gruppen von erfahrenen
Cannabiskonsumenten in vergleichbaren Städten mit gegensätzlicher
Cannabispolitik – Amsterdam, Niederlande
(Entkriminalisierung), und San Francisco, USA (Kriminalisierung).
Außer einem stärkeren Drogenkonsum in San Francisco fanden die
Untersucher starke Gemeinsamkeiten zwischen den
Konsumenten beider Städte. Es gab "keinen Hinweis für die
Unterstützung der Behauptung, dass Kriminalisierung den Konsum
reduziert oder dass Entkriminalisierung den Konsum
verstärkt."
"Trotz der weit verbreiteten gesetzlich legitimierten
Verfügbarkeit von Cannabis in Amsterdam, gab es keine Unterschiede
zwischen der beiden Städten insichtlich des Alters beim Beginn des
Konsum, des Alters beim ersten gewohnheitsmäßigen Konsum oder des
Alters beim Beginn des maximalen Konsums. (…) Wir fanden zudem
konsistente Ähnlichkeiten bei den Konsummustern zwischen den
verschieden Politikzusammenhängen," heißt es in der Studie.
(Quelle: IACM-News 09.05.04 nach: Reinarman C,
Cohen PD, Kaal HL. The limited relevance of drug policy: cannabis
in Amsterdam and in San Francisco. Am J Public Health
2004;94(5):836-42)
Kalifornien: Razzien gegen Medical-Marijuana-Zentren untersagt
(27.04.04)
In den Morgenstunden des 5. September 2002 fielen rund 30
DEA-Agenten in die Räumlichkeiten der Wo/Men's Alliance for
Medical Marijuana (WAMM) ein, die gemäß den Bestimmungen des
Staates Kalifornien Marihuana für medizinische Zwecke anbaute und
schwer kranken Patienten zukommen ließ.
Während die Gründer Mike und Valerie Corral sowie ein Patient
in Pistolenmündungen starrten, zerstörten die anderen Agenten alle
Pflanzen der Kooperative.
Die Corrals wurden nicht gerichtlich belangt, im Gegenteil: Sie
strengten ihrerseits ein Verfahren an, in dem sie die
Verfassungsmäßigkeit der Razzia in Zweifel zogen.
Am 21. April 2004 fällte Richter Jeremy Fogel vom
Bundesdistriktgericht in San Jose das Urteil: Die Bundesregierung
darf bei einer kalifornischen Gruppe, die Marihuana für ihre
kranken Mitglieder anbaut und verteilt, keine Razzien durchführen
und sie nicht mit Strafverfolgung bedrohen.
Die Entscheidung stellt die erste Interpretation des Urteils
eines Berufungsgerichts vom Dezember 2003 dar, das die
bundesbehördliche Strafverfolgung von medizinischen
Cannabiskonsumenten für verfassungswidrig erklärte, wenn das
Cannabis nicht über Staatsgrenzen hinaus verkauft und
transportiert wird oder wenn es für medizinische Zwecke
verwendet werde.
Diese als "landmark victory" gefeierte Entscheidung war ein
Schlag ins Gesicht des Justizministeriums, das den "War on Drugs"
über das Leiden Einzelner hinweg mit unverminderter Idiotie und
Härte fortsetzen will. Die Behörde legte gegen das Urteil Berufung
beim Obersten Gericht ein.
(Quellen: Associated Press vom 21. April 2004, New
York Times vom 22. April 2004, Los Angeles Times vom 22. April
2004, IACM-News 24.04.04, Drug Policy Alliance News 26.04.04)
Cannabis-Medizin-Award (23.04.04)
Im Rahmen der 3. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin
(der Call for Papers ist soeben erfolgt) wird erstmals der
IACM-PREIS vergeben: Vier Personen sollen für ihre Leistungen
hinsichtlich der Wiedereinführung von Cannabis und Cannabinoiden
als Medizin geehrt werden.
Kandidaten können bis zum 15. Juni 2004 per E-Mail an
Award2004@cannabis-med.org dem IACM-Preis-Komitee (Vincenzo Di
Marzo, Franjo Grotenhermen, Raphael Mechoulam und Roger
Pertwee) vorgeschlagen werden.
Vorschlag der CAM Austria:
Dr. Kurt Blaas
Der Obmann der CAM Austria verfügt über enorme praktische
Erfahrung im Umgang mit Dronabinol - ca. 250 Patienten wurden
mittlerweile von ihm einschlägig betreut. Zudem konnte er in bis
dato 5 TV-Auftritten (sowie Radiosendungen und Printbeiträgen)
seine Funktion als "Sprecher der Cannabismedizin" wahrnehmen -
zuletzt bei "Vera", ausgestrahlt am 23.04.04. Kennt man seinen
drogentherapeutischen Hintergrund, wird deutlich, dass er ein
Cannabismediziner der ersten Stunde ist - aus innerster
Überzeugung und persönlicher Erfahrung.
Wenn Sie diesen Vorschlag unterstützen wollen, senden Sie bitte
eine Email an das
Preis-Komitee.
Ökonomie pro Liberalisierung (23.04.04)
Die erste Ausgabe des Econ Journal Watch analysiert die Haltung
von Ökonomen zur gegenwärtigen Drogenpolitik. Demnach bestehe eine
Mehrheit für die Einschätzung, die
gegenwärtige Politik sei uneffektiv, sehr uneffektiv oder gar
schädlich. Zudem stimmen die meisten Ökonomen darin überein, dass
die gegenwärtige Politik in die allgemeine Richtung einer
Liberalisierung geändert werden sollte.
Der komplette (25seitige, englischsprachige) Artikel als pdf:
http://www.econjournalwatch.org/pdf/ThorntonDoEconomistsApril2004.pdf
Und wenn du denkst du denkst... (23.04.04)
Trotz hoher öffentlicher Unterstützung für die legale
medizinische Verwendung von Cannabis bleiben die meisten Politiker
in den USA bei der Umsetzung des Wählerwunsches in Gesetze
skeptisch. Ein interessantes Schlaglicht auf die Ursache dieser
Zögerlichkeit wirft eine aktuelle Telefonumfrage: 502 zufällig
ausgewählte Bürger von Vermont und 501 Bürger von Rhode Island
wurden gefragt, ob sie einen legalen Zugang zu medizinischem
Marihuana an Schwerkranke unterstützen, was in 71 Prozent ja in
Vermont und 69 Prozent ja in Rhode Island
resultierte. Dies steht in Übereinstimmung mit anderen
staatenweiten und nationalen Erhebungen, die konstant
Unterstützungsraten zwischen 60 und 80 Prozent zeigen.
Die spannende Neuigkeit bestand in der Beantwortung einer eher
selten gestellten Frage: "Unabhängig von Ihrer eigenen Meinung,
denken Sie, dass die Mehrheit der Menschen in [Vermont oder Rhode
Island] es unterstützen, dass Marihuana medizinisch verfügbar
gemacht wird, oder denken Sie, dass die Mehrheit dagegen ist,
Marihuana medizinisch verfügbar zu machen?" In Vermont dachten 38
Prozent, dass die Mehrheit einen legalen Zugang unterstützt,
während 37 Prozent dachte, dass die Mehrheit dagegen ist, und 25
Prozent sich nicht sicher war. Die entsprechenden Zahlen für Rhode
Island waren 26 Prozent
(Mehrheit dafür), 56 Prozent (Mehrheit dagegen) und 18 Prozent
(nicht sicher).
Es wird vermutet, dass Politiker einem ähnlichen Trugschluss
wie ihre Wähler unterliegen: Knapp drei Viertel der Befragten in
Rhode Island sind selbst pro medical marijuana, nur ein Viertel
glaubt hingegen dass sie eine Mehrheitsmeinung vertreten. Die
Umsetzung erscheint radikal und faktisch antidemokratisch,
obgleich de facto überwältigende Mehrheiten bestehen.
(Quellen: IACM-News 10.04.04,
MPP-Pressemitteilung vom 29. März 2004, AlterNet vom 1 April 2004)
Drogen und Spermien (02.04.04)
In einer katalanischen Studie, die die Unterschiede in der
Spermienqualität von Männern aus Barcelona bzw. La Coruña
untersuchte und dabei auf gravierende Differenzen stieß, ergaben
sich überraschende Ergebnisse in Bezug auf die wichtigen
Einflussfaktoren auf Menge und Beweglichkeit der Spermatozoen.
Im Durchschnitt enthält ein Milliliter mitteleuropäischen
Ejakulats 75 Millionen Spermatozoen. Die Männer aus La Coruña
toppen diesen Schnitt mit 91,7 Millionen deutlich, während jene
aus Barcelona mit bloß 59,3 Millionen weit darunter liegen.
Gängigen Studienergebnissen zufolge wirkt sich insbesondere
Tabakkonsum (durch die vielen Pestizide auf den Pflanzen) negativ
auf die Fruchtbarkeit aus, das Institut Marqués in Barcelona
konnte jedoch bei den 24 % deklarierten Rauchern keinen
Unterschied feststellen. Ebenso wurde moderater Alkoholkonsum als
negativer Einflussfaktor ausgeschlossen.
Sonstiger Drogenkonsum wirkt sich allenfalls auf die Häufigkeit
der Ejakulationen pro Woche aus, bei denen Konsumierende mit 4,1
Samenergüssen vor Nüchternen mit 3,1 liegen. Je mehr Gebrauch ein
Mann von seinen sexuellen Fähigkeiten macht, desto besser für die
Menge und Beweglichkeit der Spermien. Allerdings nicht für die
Fruchtbarkeit, schränkt Instituts- und Studienleiterin Marisa
López-Teijón ein: "Die Spermien von Drogen konsumierenden Männern
verbrauchen ihr Mehr an Energie umso rascher und erreichen die
Ovarien nicht."
Auf die Frage, was denn nun tatsächlich für den enormen
Unterschied in der Spermienqualität der spanischen Männer
verantwortlich sei, antwortete López-Teijón: "Die Menge an
Umweltgiften in der Natur hat sich als wahrscheinlichster
Verursacher herausgestellt."
(Quelle: http://www.bahiademalaga.com/?goto_screen=articulo&id=13487&idseccion=2&idcategoria=2&pagina=1)
Kanada: Marihuana aus der Apotheke (02.04.04)
Noch im Lauf dieses Jahres wird es Patienten in British
Columbia möglich sein, im Rahmen eines Pilotprogrammes
medizinisches Marijuana in der örtlichen Apotheke zu kaufen.
Derzeit werden 78 Personen per Kurierdienst mit dem in Manitoba
erzeugten Regierungs-Gras versorgt.
Kanada, das als erstes Land der Welt Marijuana an Patienten
verkauft hat, folgt mit diesem Schritt den Niederlanden, die seit
einigen Monaten zwei standardisierte Sorten Cannabis über das
Apothekennetz vertreiben. Während allerdings die Nachfrage in den
Niederlanden angesichts hundertfacher Coffee-Shop-Konkurrenz (und
eines relativ hohen Verkaufspreises) hinter den Erwartungen
zurückblieb, erwartet man sich in Kanada einen regelrechten Boom:
Aufgrund der dann weit besseren Verfügbarkeit und der Beschwerden
über die Qualität des Manitoba-Cannabis sei man sich nicht sicher,
um wie viel mehr Menschen Zugang zu der Pflanzendroge erlangen
wollen, erklärte die organisierende Pharmazeutin.
Quelle: DPA Newsletter, 03.04.04
Instant: THC-Pulver (14.03.04)
Holländische Wissenschaftler der Universität von Groningen
haben eine trockene Pulverzubereitung mit THC entwickelt, die sich
leicht in Wasser löst. THC wurde in eine Matrix aus Inulin, einem
Fruktose-Zucker, eingebaut. Lösungsexperimente zeigten, dass sich
THC und Inulin mit der gleichen Geschwindigkeit auflöst. Auf
dieser Basis entwickelten sie Tabletten, die sich zur sublingualen
Anwendung eignen würden.
(Quelle: Van Drooge DJ, et al. Eur J Pharm Sci
2004;21(4):511-8)
Schweiz: Ständerat unterstützt Entkriminalisierung (14.03.04)
Der Ständerat unterstützt zum zweiten Mal die Revision des
Betäubungsmittelgesetzes. Er hatte im Jahr 2001 den Konsum von
Cannabis entkriminalisieren und die Strafverfolgungspflicht
bei Anbau und Handel einschränken wollen. Der Nationalrat hatte
dies jedoch im September 2003 kurz vor den Wahlen abgelehnt. Der
Ständerat beschloss am 2. März mit 28 zu 12
Stimmen erneut die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, so dass
der Nationalrat erneut darüber abstimmen muss.
(Quelle: Neue Zürcher Zeitung vom 2. März 2004)
Keine Ausnahme in Deutschland - Kanada erfreulich (10.03.04)
Fünf Klagen zum Thema "Cannabis als selbstverabreichte
Schmerztherapiemittel" sind vom Kölner Verwaltungsgerichtshof
abgewiesen worden. Nach Berichten im Spiegel sind die Betroffenen
Menschen, die an Morbus Crohn, Aids oder multipler Sklerose leiden
und deren Schmerzen durch das Rauchen von Cannabis deutlich
gelindert wurden. Sie hofften auf eine Ausnahmeregelung vom
Suchtgift-Gesetz, die ihnen eine Verwendung zu therapeutischen
Zwecken ermöglichen würden.
Im Dezember 1999 hatten acht Patienten, die wegen
Suchtgift-Missbrauchs angeklagt waren, Beschwerde beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Legalisierung des
Cannabis-Konsums aus Gesundheitsgründen zu erwirken. Das
Verfassungsgericht hatte die Beschwerde im Jänner 2000 aus
formalen Gründen mit der Begründung, der ordentliche Rechtsweg sei
nicht ausgeschöpft, nicht zur Entscheidung angenommen. Seither
führen die Patienten Musterprozesse. Zwei Patienten, einer mit
multipler Sklerose, der zweite mit Morbus Crohn, konnten
Freisprüche vor Strafgerichten erreichen. Davon ist jedoch erst
einer rechtskräftig.
Das nunmehrige Urteil des Verwaltungsgerichts war eine
Bestätigung der Ablehnung auf Erteilung einer Ausnahmeregelung
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. "Eine
solche Genehmigung wird sonst nur zu wissenschaftlichen Zwecken
erteilt", erklärt Grotenhermen gegenüber pressetext.austria. Das
Gericht begründet das Urteil damit, dass die
Patienten auf das Medikament Dronabinol umsteigen können.
Allerdings weigerten sich die Krankenkassen bei den 5 Klägern, die
Kosten für die Dronabinol-Therapie zu übernehmen.
Ein Teil der Kläger wird nun mit Unterstützung der
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin vor dem
Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung gehen. Sie haben das
Ziel, ihre Verfassungsbeschwerde erneut dem
Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Nach Vorschlägen, die durch eine Anzahl von Interessensgruppen
in Gesprächen mit dem kanadischen Gesundheitsministerium beraten
werden, könnte medizinisches Marihuana bald in kanadischen
Apotheken erhältlich sein. Vertreter des kanadischen
Gesundheitsministeriums haben sich im Februar hinter
verschlossener Tür mit Apothekern, medizinischen Experten, der
Polizei und medizinischen Cannabiskonsumenten getroffen, um eine
weitere Erleichterung des Zugangs zu medizinischem Cannabis zu
diskutieren. Im Februar 2004 gab es in Kanada nach Berichten des
Calgary Herald 710 registrierte medizinische Marihuanakonsumenten,
die mit einer Erlaubnis der Regierung Marihuana arzneilich
verwenden dürfen.
(Quelle: pte austria, 10.03.04)
Buchbesprechung: Hanf als Medizin (28.02.04)
Fundiert, gut
lesbar und praxisorientiert war Hanf in der Medizin bereits
1997, als es als TB im Karl Haug-Verlag erschien. Seither ist viel
geschehen: Dronabinol (synthetisches THC, Hauptwirkstoff der
Cannabispflanze) wurde verschreibbar, sowohl in Österreich als
auch in Deutschland gibt es je einen Menschen, dem der Hanfkonsum
aus therapeutischen Gründen gestattet wurde, ein Spray auf der
Basis natürlichen Cannabis steht in Großbritannien vor der
Zulassung, Holland vertreibt medizinisches Marihuana über die
Apotheken… und auch die Forschung hat keineswegs Halt gemacht,
sondern sich im Gegenteil verstärkt darum bemüht, sinnvolle
Anwendungsmöglichkeiten der grünen Kraft zu untersuchen anstatt
weiterhin Argumente der Verunglimpfung zu konstruieren.
Dr. Grotenhermen, Pionier der Hanfmedizin, hat den erklärenden
Teil (geschichtliche Hintergründe, Chemie, Wirkungsweise,
"Beipackzettel", Tipps zur Einnahme und Dosierung) der Erstauflage
überarbeitet und ein sehr breites Kapitel überwiegend neu
hinzugefügt: Beinahe die Hälfte des Buches widmet sich den
Krankheiten und Symptomen, bei denen Cannabis und Cannabinoide
wertvolle Linderung versprechen.
Der sachliche Tonfall ist geblieben - es ist erfrischend, zu
diesem Thema zwischen hass- und angstverzerrter Propaganda und
verklärter Beweihräucherung eine Stimme zu vernehmen, die die
(überwältigenden) Fakten für sich selbst sprechen lässt. Diese
umfassen erfreulicherweise auch wirklich (mutige) praxisbezogene
Tipps: "Professor Brenneisen hat als optimale
Decarboxylierungs-Bedingungen (Anm.: Umwandlung der in der Pflanze
vorliegenden, unwirksamen THC-Säure in aktives THC) eine
fünfminütige Erhitzung (Anm.: in Öl) bei 200 bis 210 Grad
ermittelt."
Ein perfektes Sachbuch: Klar, präzise, umfassend und kompetent.
Dr. med. Franjo Grotenhermen: Hanf als Medizin. Ein
praktischer Ratgeber zur Anwendung von Cannabis und Dronabinol.
AT-Verlag, Baden und München 2004. Geb., 190 S.
bei amazon kaufen: EUR 15,30
Cannabis homöopathisch (04.02.04)
Cannabis unterliegt in Österreich auch in homöopathischer Form
einem Verschreibungsverbot und kann daher selbst in Potenzen, die
materiell-physikalisch betrachtet kein Cannabis mehr enthalten (D
23 und höher) nicht bezogen werden.
Das Institut zur Selbstfindung aus Deutschland wandte sich auf
seiner Suche nach einer homöopathischen Cannabis-Zubereitung an
uns und sandte schließlich folgende Zuschrift:
Sehr geehrter Herr Santler,
Sie haben mir mit Ihren Angaben sehr geholfen, ich habe das
gesuchte Medikament bekommen in homöopathischer Form gibt es das
bei:
Saskia Schietecatte
Customer Service
Heel-Belgium
tel : +32/9.265.95.75
fax : +32/9.265.95.72
e-mail : s.schietecatte@heel.be
in folgenden Potenzen:
Cannabis Sativa ist lieferbar als
1g oder 10g Globuli/6g oder 10g Granuli/7g oder 10g Tabletten
in folgende Potenzen:
ab D10 bis D30
ab 6K bis CMf (=100 000)
ab LM1 bis LM30
Als Tropfen: 20ml/30ml/50ml
in folgende Potenzen:
ab 6K bis MK (=1000)
ab LM02 bis LM30
Es muß allerdings aus Deutschland von einem Arzt, Heilpraktiker
oder über eine Apotheke bestellt werden.
Vielleicht können sie jemand anderem mit diesen Informationen
helfen.
Mit freundlichen Grüßen
C.B.
Cannabis und der Brechreiz (04.02.04)
Erfahrungen aus der Schmerztherapie haben gezeigt, dass
Cannabis in Kombination mit Opiaten eine synergistische Wirkung
hat - d.h., die beiden Substanzen wirken gemeinsam in Dosierungen,
in denen sie allein keine oder nur eine unbefriedigende Wirkung
haben. In einer Tierversuchsstudie konnte nun nachgewiesen werden,
dass ein vergleichbarer Effekt bei der Kombination von Ondansetron
und Cannabis auftritt.
Ondansetron ist eines der wirksamsten Medikamente zur
Bekämpfung von Übelkeit und Brechreiz bei einer
Krebs-Chemotherapie. An einer kanadischen Universität wurde
Spitzmäusen Cisplatin, ein stark Erbrechen verursachendes
Chemotherapeutikum, verabreicht. Sowohl THC als auch Ondansetron
hemmten wirksam das durch Cisplatin induzierte Erbrechen und
Würgen. Die kombinierte Gabe von Ondansetron und THC in
Dosierungen, die jeweils allein unwirksam wären, unterdrückte
ebenso vollständig das Erbrechen und Würgen. CBD wirkte nur in
niedrigen Dosierungen unterdrückend, in hohen hingegenverstärkend.
Die Ergebnisse bestätigen frühere Studien (1983, 1991), in
denen THC die brechreizhemmende Wirkung von Prochlorperazin
effektiv verstärkte.
(Quelle: IACM-Newsletter 31.01.04)
Neue Cannabis-Studien in Nordamerika (04.01.04)
Den therapeutischen Wert von Cannabis bei neuropathischen
Schmerzen untersuchen will eine kanadische Studie mit 32
Patienten, die nach zweieinhalbjähriger Verzögerung begonnen hat.
Das Besondere daran: Das Cannabis wird geraucht mittels
einer als medizinisches Gerät anerkannten Pfeife... Die große
Verspätung - Gesundheitsminister Allan Rock hatte bereits im Juli
2001 angekündigt, die Regierung würde die Studie unterstützen -
erklärt sich aus Lieferschwierigkeiten. Mangels eines akzeptierten
Marihuana-Produzenten hatte das Ministerium seinem Minister die
Unterstützung versagt; mittlerweile konnte jedoch ein Zulieferer
gefunden werden.
Rauchen vs. Vaporisieren ist das Thema einer kürzlich in den
USA von der Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Administration)
genehmigten Studie: Gefördert vom Zentrum für medizinische
Cannabisforschung (CMCR) der Universität Kalifornien werden
subjektive Wirkungen, Cannabinoid-Blutkonzentration und
Kohlenmonoxid-Spiegel in der Ausatemluft bei gesunden Probanden
unter 6 verschiedenen Bedingungen untersucht. Die Teilnehmenden
erhalten je 400 mg Cannabis mit einem Gehalt von 1,7 %, 3,5 % oder
7 % THC, entweder als Zigarette oder über den Volcano Vaporizer.
(Quelle: IACM-News 03.01.04)