Link zu News

News 2004

CAM-Erhebung: Sie finden den FRAGEBOGEN in vielen Hanfshops in ganz Österreich, können ihn bei uns direkt anfordern oder hier eine Druckversion downloaden:
Fragebogen im Format Word für Windows: fragebogen.doc
Fragebogen im pdf-Format: fragebogen.pdf (Sie benötigen den Acrobat Reader)

Auf www.secam.at (Cannabis als Medizin - Wir über uns - Mitwirken) ist der Fragebogen auch online zum Ausfüllen verfügbar.


Sativex: keine Verkaufsgenehmigung (13.12.04)

Großbritannien: Regulierungsbehörden verlangen weitere Studien, um über den Antrag von GW Pharmaceuticals zu entscheiden

Ein oraler Cannabisextrakt mit dem Namen Sativex, der von GW Pharmaceuticals hergestellt wird und in klinischen Studien getestet wurde, erhielt keine Verkaufsgenehmigung durch die
britischen Behörden. Dies erklärte die Firma am 3. Dezember.
Das Komitee zur Sicherheit von Medikamenten (Committee on Safety of Medicines, CSM), ein beratendes Gremium für die Regulierungsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte
(Medicines and Healthcare products Regulatory Agency, MHRA), stellte fest, dass der Extrakt eines von drei Kriterien der Medikamentenzulassung verfehlte.

Das CSM erkannte an, dass der Cannabisextrakt, der in den Mund gesprüht wird, die Kriterien für Qualität und Sicherheit erfülle, jedoch nicht für Wirksamkeit. Es stellte fest, dass in den
klinischen Daten positive Effekte auf die Spastik bei Patienten mit multipler Sklerose (MS) zu sehen waren, dass die klinische Relevanz dieser Wirkungen jedoch unklar seien. Das CSM bat
um eine weitere bestätigende Studie, die, falls sie ausreichend positiv ausfalle, die Ausstellung einer Produktlizenz ermöglichen würde.

Wissenschaftler drückten ihre Überraschung über das Ergebnis aus. "Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass das CSM nicht meiner Empfehlung gefolgt ist, dass die Daten die Zulassung von
Sativex voll und ganz unterstützen," erklärte Professor Mike Barnes, Präsident des Weltverbandes für NeuroRehabilitation. Die britische MS-Gesellschaft erklärte, die Neuigkeiten seien "extrem enttäuschend".

GW Pharmaceuticals bereitet bereits eine Studie vor, die an den Anforderungen der Regulierungsbehörden ausgerichtet ist. Sie wird jedoch frühestens vor Ende des nächsten Jahres abgeschlossen werden können. Die Firma beabsichtigt zudem, die Entscheidung vor der Medizinischen Kommission, einer unabhängigen Behörde, anzufechten. Dies wird sechs Monate
dauern. Sie wird zudem versuchen, eine Genehmigung vom Innenministerium zu erhalten, ihren Extrakt unlizenziert zu verkaufen.
(Quellen: Presseerklärung von GW Pharmaceuticals 3.12.04, Guardian Unlimited 4.12.04, IACM-News 11.12.04)


BRD: Erster erlaubter Eigenanbau für Morbus Crohn-Patient (03.10.04)

Ein schwer darmkranker Mann darf nach einem Urteil des Berliner Amtsgerichts Cannabis zur Eigentherapie anbauen. Die Staatsanwaltschaft habe auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom Dezember des Vorjahres verzichtet, bestätigte Justizsprecher Björn Retzlaff am Montag. Rechtskräftig sei der Beschluss aber noch nicht, weil der Patient noch eine Verbesserung des Richterspruchs anstrebe. In diesem war moniert worden, dass die bei dem Mann gefundenen 56 Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf zu viel seien.
Nach Angaben die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin in Köln ist dies der erste Fall bundesweit, in dem einem Patienten der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erlaubt wird. Justizsprecher Retzlaff schränkte ein, das Urteil lasse sich nicht verallgemeinern. Es sei speziell mit Blick auf die medizinische Situation dieses Einzelfalls gefällt worden.

Dem seit 21 Jahren an einer chronischen Darmentzündung (Morbus Crohn) leidenden Mann hatte das Berliner Amtsgericht eine Notstandslage zugebilligt. Gutachter hatten erklärt, dass Hasch bei Appetitverlust und schmerzhaften Krämpfen helfen könne. Eigenen Angaben zufolge hatte der 44-Jährige sämtliche Medikamente gegen sein Leiden ohne Erfolg ausprobiert.
(Quelle: www.mz-web.de, 1.10.04)


BRD: Schmerz-Patientin darf kein Cannabis anbauen (03.10.04)

Das Amtsgericht Meiningen hat den Antrag einer Frau aus Thüringen zurückgewiesen, Hanf als Medizin anbauen zu dürfen. Die nach einer Krebsoperation von Dauerschmerzen geplagte Frau hatte sich am 18. August selbst angezeigt. Sie wollte erreichen, dass sie ihre vier Cannabis-pflanzen in Höhe zwischen 20 und 40 Zentimetern und die zehn Stecklinge behalten kann. Denn das Medikament mit dem gleichen pflanzlichen Wirkstoff kostet mehrere hundert Euro pro Monat. Das will die Krankenkasse aber nicht mehr bezahlen.

Das Amtsgericht begründete die Zurückweisung ihres Vorhabens damit, dass bisher ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Beschlagnahme nicht vorliege. Dadurch sei "die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nicht begründet und eine Entscheidung durch ihn nicht zulässig", hieß es.
Der Anwalt der 50-jährigen Frau warf dem Gericht vor, es wolle sich aus der Verantwortung stehlen. Es sei schade, dass die Justiz einer Frau, die seit 14 Jahren unter starken Schmerzen leide, nicht habe weiterhelfen können. Nach Absprache mit seiner Mandantin werde er vermutlich Berufung beim zuständigen Landgericht Meiningen einlegen, sagte Rechtsanwalt Robert Wenzel.

In zehn US-Bundesstaaten und Kanada ist Patienten den Selbstanbau von Cannabis erlaubt. In Deutschland hatte die rot-grüne Bundesregierung 2002 in ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen, dass "die Verschreibungsmöglichkeiten von Cannabisarzneimitteln in wissenschaftlich anerkannten Fällen weiter entwickelt" werden soll, was bis dato nicht passiert ist.
(Quelle: www.tagesschau.de, 2.10.04)


Cannabis und die Psychiatrie (28.09.04)

Cannabisgebrauch ständig steigend - Cannabis weniger schädlich als Alkohol - Verwaltungs- statt Strafrecht anwenden - Cannabis als Medizin "wenig potent" aber sinnvoll

50 % der Jugendlichen bis 25 Jahre geben an, Cannabiserfahrungen zu besitzen - die Droge hat sich als Genussmittel etabliert. Angesichts derartiger Verbreitung sah sich die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ÖGPP) heute veranlasst, Stellung zu beziehen. Das Thema: Cannabis - Genuss-, Suchtmittel oder Medikament?

Präsentiert wurde ein 27-seitiges "Expertenpapier", in dem die zahlreichen kontroversen Ergebnisse zu den altbekannten Fragen einander gegenübergestellt werden: Schädlichkeit von Cannabis (Krebs, Mutationen, Immunsystem usw.), Amotivationssyndrom, Abhängigkeit, Einstiegsdroge, Verhalten im Straßenverkehr ... (Das Papier ist auf www.oegpp.at nachzulesen).

Prim.-Univ. Prof. Dr. Reinhard Haller von der Abt. f. Suchtforschung Uni Innsbruck fasste die Literaturrecherche zurückhaltend zusammen: Klar distanzierte er sich vom Mythos der "Einstiegsdroge", jedoch nicht ohne den Begriff der "Sensibilisierungsdroge" aufs Tapet zu bringen, also einer Substanz, die quasi den Weg bereitet für eine einschlägige Karriere, ohne jedoch zwangsläufig dorthin zu führen; müßig zu erwähnen dass wohl jede Drogenkarriere hierzulande mit Alkohol beginnt. Die Fragen nach dem kanzerogenen, mutagenen und immunsystemschädigenden Folgen blieben ein wenig im Raum stehen - sie seien nicht vollständig vom Tisch; immer noch werden also längst überholte Überdosierungs-Studien als relevante Quellen herangezogen.
Das gerne zitierte Amotivationssyndrom wurde als einer der Hauptdiskussionspunkte dargestellt, auch weil bereits der Begriff selbst nicht eindeutig geklärt sei ... der Zusammenhang zwischen frühem (vorpubertärem) Konsumbeginn, dauerhaftem Konsum und einem Abfall der Schulleistungen ist jedoch statistisch signifikant.

Nach der Präsentation der Faktenlage aus der Sicht der ÖGPP war es beinahe überraschend, dass sich Dr. Haller zu einer unzweideutigen Aussage hinreißen ließ: "Cannabis ist deutlich weniger schädlich als Alkohol". In diesem Zusammenhang unterstrich er auch die Bedeutung der Medienberichterstattung: "10.000 tote Raucher pro Jahr, 2.000 Alkoholtote, 200 Drogentote - und nur von letzteren ist zu lesen." (Cannabis ist für keinen dieser 200 Drogentoten verantwortlich.)

Die ÖGPP sprach sich alsdann für das holländische Opportunitätsprinzip im legistischen Umgang mit Cannabiskonsum aus: Therapie statt Strafe beibehalten, darüber hinaus Cannabisfragen aus dem Strafrecht ins Verwaltungsrecht übergehen lassen. "Es kann nicht angehen, dass eine Gruppe junger Leute, die nach dem Maturaball einen Joint kreisen lässt, samt und sonders kriminalisiert wird", so Haller. Ein Gesetz, das mehr schade als nutze, sei sinnlos.

Diesen erfreulich deutlichen Worten folgte eine Ohrfeige für die Cannabismedizin. Die Substanz habe "natürlich Heilwirkung" wie jede Droge, sei aber in keinem Fall den jeweils bereits vorhandenen Medikationen überlegen.
Dennoch unterstrich die Gesellschaft den dringenden Bedarf an einer Verbesserung der Datenlage, wünschte sich mehr Forschungsarbeit in diesem Bereich, und sprach sich unmissverständlich für eine Anwendung von Cannabis in der Medizin aus.

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Fleischhacker, Präsident der ÖGPP, wurde im Anschluss der Pressekonferenz auf diese seltsame Einschätzung des medizinischen Potenzials von Cannabis angesprochen. Auf den Hinweis, dass Cannabis z.B. bei Alkohol- oder Opiatentzügen die gesamte Medikation (Beruhigung, Stimmungsaufhellung, Appetitanregung, Antiemetika, Schlafmittel) ersetzen könne, meinte er, es bestehe da "die Gefahr der Suchtverschiebung" und außerdem könnten in dieser Therapie "Benzodiazepine" hervorragend eingesetzt werden...
(Quelle: Pressekonferenz der ÖGPP, 28.09.04)


Cannabis gegen Krebs (15.09.04)

Tetrahydrocannabinol (THC) kann laut neuesten Forschungen die Verbreitung von Krebs im Körper unterbinden: Es blockiert die Ausbreitung von Gamma-Herpes-Viren. Diese Viren stehen in Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für die Krebsarten Kaposis-Sarkom, Burkitts-Lymphom und der Hodgkins-Krankheit. Das ist das Ergebnis einer Studie der Universität von
South Florida http://www.usf.edu/.

Gamma-Herpes-Viren unterscheiden sich von gewöhnlichen Herpesviren, die für Fieberblasen und Genitalherpes verantwortlich sind. Eine Infektion mit z.B. dem Kaposis Sarcoma Associated Herpes Virus ist extrem schwer wieder zu beseitigen, weil der Virus für eine unbekannt lange Periode schlafend in den weißen Blutzellen liegt. Er kann aber sehr schnell damit beginnen, sich selbst zu replizieren, indem er ausbricht und andere Zellen infiziert. Ist eine Zelle infiziert ist sie mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auch kanzerogen. Das Team von der South Florida University hat herausgefunden, dass diese plötzliche Aktivierung verhindert wurde, wenn die infizierten Zellen in Kontakt mit THC kamen.

Zellen, die mit einem Maus-Gamma-Herpes-Virus infiziert waren, starben, wenn der Virus aktiviert wurde. Wenn sie mit der Cannabinoid-Komponente in Kontakt kamen, überlebten sie, weil die Ausbreitung des Virus - und somit die potenzielle Ausbreitung des Krebs - blockiert wurde. Die Forscher konnten nachweisen, dass THC das Gamma-Herpes-Virus blockierte,
doch auf den normalen Fieberblasen-Virus Herpes Simplex-1 hatte es keinen Einfluss. Aufgrund dieser Erkenntnis hoffen die Wissenschaftler auf die Entwicklung neuer Medikamente, die die Bedrohung durch die Viren neutralisieren sollen.

Studienleiter Peter Medveczky betonte jedoch, es seien noch weitere Forschungen erforderlich. Er glaubt, dass das THC die Replikation des Gamma-Herpes-Virus blockiert, indem es sich gegen ein Gen namens ORF50 richtet, das alle diese Viren in sich haben. Auch ein Sprecher von Cancer Research UK http://www.cancerresearchuk.org/ fordert einen vorsichtigen Umgang mit den aktuellen Forschungsergebnissen und warnt vor voreiligen Schlüssen hinsichtlich neuer Behandlungsstrategien.
(Quelle: pte, 15.09.04)


Quit the Shit, Check your Drinking (14.09.04)

Einen viel versprechenden Ansatz, jugendliches Drogen-Konsumverhalten zu hinterfragen und zu verändern liefert die Site www.drugcom.de. In fetziger Aufmachung stellt die Website neben diversen Infos und News zu Drogen vor allem einen quizartigen Test zu verschiedenen Substanzen bereit. Das eigentliche Kernstück ist jedoch die aktive Unterstützung für Problemkonsumenten: Quit the Shit bzw. Check your Drinking sollen eine Einschätzung des eigenen Risikos ermöglichen. Der Cannabis-Link führt darüber hinaus zu einem 50-Tage-Programm mit dem Ziel der Reduktion oder Einstellung des Konsums - inklusive regelmäßigem Online-Chat mit einem Drogenberater und dem Führen eines Tagebuchs.

Das Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung macht einen angenehm unmissionarischen Eindruck und stellt eine gute (anonyme und einfache) Alternative zum weitaus peinlicheren Besuch bei einer Drogenberatungsstelle dar. Wer Hilfe zur Selbsthilfe benötigt, sollte sich über das Angebot einmal informieren.
(Quelle: Salzburger Nachrichten, SeCAM-Infodienst, drugcom.de)


Cannabis-Präparate bei MS erfolgreich (14.09.04)

In einer 15-wöchigen Lancet-Studie, die im November 2003 beendet wurde, (pte berichtete) wurden mehr als 600 MS-Patienten untersucht. Es wurde damals deutlich, dass Cannabis die MS-Symptome verringern kann. Die Studie von damals war den Wissenschaftlern der Peninsula Medical School in Devon allerdings zu wenig genau, denn insbesondere die Ergebnisse, ob Cannabis zu einer Reduktion der Spastizität führte, waren nicht klar belegt. Im Langzeitversuch, der von John Zajicek anschließend weiter geführt wurde, zeigte sich aber ein deutlicheres Bild: dabei konnten die Patienten über eine deutliche Verringerung der Muskelspasmen berichten.

"Wir haben einige sehr interessante Resultate erzielt, die eindeutig darauf hinweisen, dass in der Langzeitanwendung ein positiver Effekt von Cannabis erzielt werden kann", so der Forscher. Bei der Studie von Cannabis-Präparaten handelt es sich um die größte je in Großbritannien durchgeführte. Die Patienten erhielten täglich bis zu 25 Milligramm Cannabis-Extrakt in Pillenform. Das endgültige Studienergebnis wird aber erst in einigen Monaten vorliegen, denn die gesamte Untersuchung soll 52 Wochen dauern. Etwa zwei Drittel der Probanden der Erststudie erklärten sich bereit, erneut mitzumachen.
(Quelle: pte, 13.09.04)


Grüne fordern Cannabis als Medizin (14.09.04)

Die * Grünen-Chefin ** fordert die Zulassung von Cannabis für medizinische Zwecke. Ihre Partei setze sich seit Jahren für einen differenzierten Umgang mit Cannabis ein, sagte * am Donnerstag in *. Die Akzeptanz für "Cannabis als medizinischer Behelf" wachse, zudem pflanzliche Wirkstoffe oft viel billiger und besser verträglich seien als künstliche Wirkstoffe.

"Gerade im Falle von Cannabis gilt es, Scheuklappen abzulegen und endlich umzusteuern", betonte *. Sie regte eine Zulassung des Cannabis-Wirkstoffes als schmerzlinderndes Präparat an. Allerdings müsse Cannabis verschreibungspflichtig sein.

Wär doch was... Leider spielt sich das ganze in Deutschland ab: Die Thüringer Grünen-Chefin Astrid Rothe sprach in Erfurt.
(Quelle: http://de.news.yahoo.com/040909/336/476rg.html)


Dämpfen Anandamide Psychosen? (30.08.04)

Eine vom Gehirn produzierte, cannabisähnliche Substanz soll wahnhafte oder psychotische Zustände dämpfen, anstatt sie auszulösen. Das berichtet das Wissenschaftsmagazin
New Scientist http://www.newscientist.com heute, Montag. In der Vergangenheit wurde häufiger Cannabis-Gebrauch mit Psychosen in Zusammenhang gebracht, weshalb Forscher eine Verbindung zwischen dem natürlichen Cannabinoid-System des Gehirns und Schizophrenie untersuchen wollten. Markus Leweke von der Universität Köln http://www.uni-koeln.de/, Andrea Giuffrida und Danielle Piomelle von der Universität von Kalifornien in Irvine http://www.uci.edu/ haben die Niveaus der natürlichen, cannabisähnlichen Substanz Anandamid untersucht, die bei Menschen mit Schizophrenie höher waren als bei der gesunden
Kontrollgruppe.

Das Team hat die Levels von Anandamid in der Zerebrospinalflüssigkeit bei verschiedenen Gruppen gemessen. 47 Personen litten an einer ersten Attacke von Schizophrenie, waren aber noch nicht medikamentös behandelt worden, 26 Menschen hatten Symptome einer Psychose und wiesen ein hohes Schizophrenierisiko auf. Im Vergleich mit 84 gesunden Freiwilligen war
das Niveau bei den Menschen mit Psychosesymptomen sechs mal so hoch und bei den Schizophreniepatienten acht mal so hoch. "Das ist ein massiver Anstieg des Anandamid-Niveaus", sagte Leweke bei der National Cannabis and Mental Illness Conference in Melbourne. Dabei handelt es sich lediglich um das Vorkommen in der Zerebrospinalflüssigkeit. Die Niveaus
könnten in den Synapsen, wo die Nervensignale stattfinden, hundert mal so hoch sein.

Die entscheidende Frage aufgrund dieser Erkenntnis war, ob die hohen Anandamid-Niveaus die psychotischen Symptome auslösen oder als Antwort darauf auftreten. Zu ihrer Überraschung fanden Leweke und seine Kollegen heraus, dass mit zunehmender Schwere der Schizophrenie die Anandamid-Niveaus sanken. Daher kommt das Team zu der Theorie, dass die Substanz, anstatt eine Psychose auszulösen, vom Körper freigesetzt wird, um die psychotischen Symptome zu kontrollieren. Menschen mit den schlimmsten Symptomen sind demnach nicht in der Lage, genügend Anandamid zu produzieren, um diese zu verhindern. Zwischen fünf und 30 Prozent der gesunden Menschen haben zu einem bestimmten Zeitpunkt in ihrem Leben
Symptome wie Wahnvorstellungen oder Halluzinationen, die von einem simplen Ereignis wie Schlafentzug ausgelöst werden können. "Jeder von uns ist potenziell psychotisch", so David Castle von der Universität von Melbourne http://www.unimelb.edu.au/ . Also macht es durchaus Sinn, dass der Körper über ein System verfügt, das verhindert, dass diese Erfahrungen ausarten.

Die neuen Erkenntnisse können dazu dienen, neue antipsychotische Medikamente zu entwickeln, die auf das Anandamid-System abzielen, aber das wird nicht leicht sein. Der aktive Bestanteil in Cannabis, das THC, bindet die Anandamid-Rezeptoren. Menschen mit Schizophrenie, die Cannabis konsumieren, haben ernstere und häufigere psychotische Schübe als Schizophreniepatienten, die abstinent bleiben. Der Grund dafür könnte sein, dass das THC die Anandamid-Rezeptoren weniger sensibel macht.
Lewekes Team hat auch erforscht, dass Schizophreniepatienten, die regelmäßig Cannabis konsumierten, die niedrigsten Anandamid-Niveaus hatten. Bis zu 60 Prozent der Schizophreniepatienten konsumieren Cannabis. Eine andere Studie hat ergeben, dass Menschen die Droge verwenden, um mit unliebsamen Emotionen wie Angst und Depression
umzugehen, die in Zusammenhang mit der Krankheit entstehen.
(Quelle: pte, 30.08.04)


Katalanisches Cannabis als Medizin (30.07.04)

In der spanischen Region Katalonien dürfte es Cannabis für spezielle Krankheiten bald auf Rezept geben. Spanien würde damit, gemeinsam mit den Niederlanden, zum Vorreiter dieser Form der Schmerzbehandlung werden.

Die für Gesundheit zuständige Rätin der Region Katalonien Marina Geli bereitet einen Vorschlag an die spanische Gesundheitsministerin Elena Salgado vor, damit Krankenhausapotheken an bestimmte Patienten zur Schmerzmilderung Marihuana abgeben können.

Das Pilotprojekt richtet sich vor allem an Krebs- und Multiple-Sklerose-Patienten, die unter starken Schmerzen und Nebenwirkungen der Krankheiten wie Appetitlosigkeit und Übelkeit leiden.
Dies ging aus einer Erklärung des Gesundheitsministeriums hervor, in der das Projekt näher erklärt wurde. Die Initiative des therapeutischen Gebrauchs von Cannabis werde unter strikter medizinischer Kontrolle durchgeführt. Bei dem verwendeten Arzneimittel handele es sich nicht um reines Marihuana, sondern um ein Medikament, das Extrakte der Cannabis-Pflanze enthalte.

Vor der Aufnahme des Pilotprojekts arbeitet das Ministerium in zahlreichen wissenschaftlichen Studien daran, sicherzustellen, dass das Arzneimittel „so wirksam ist, wie man es wünscht.“ Sollten die Studien grünes Licht für die Abgabe in Krankenhäusern geben, könnte im Laufe der Zeit auch Apotheken außerhalb von Krankenhäusern die Abgabe des therapeutischen Cannabis erlaubt werden. Dies ist der Plan der katalanischen Regionalregierung, die aber bekräftigt, dass alle weiteren Schritte von der Wirksamkeit des Medikaments abhängen.
Der frühest mögliche Start des Pilotprojekts in den Krankenhäusern wäre im September, da die Zulassung eines neuen Medikaments strengsten Kontrollen unterliegt.

In Europa ist der therapeutische Gebrauch von Cannabis bisher nur in den Niederlanden legal.
(Quelle: tiscali europa, 29.07.04)


Haschisch und die Verfassung (09.07.04)

Schon seit zwei Jahren liegt vor dem Bundesverfassungsgericht (BverG) in Karlsruhe der Normenkontrollantrag des Amtsrichters Andreas Müller, der die Verfassungswidrigkeit des Hanf-Verbotes feststellt. Nun wird in einem zweiten Fall erneut die Haltbarkeit des Cannabis-Verbotes in Frage gestellt; Hintergrund ist der Falll eines 21-jährigen Bernauers, der von der Staatsanwaltschaft wegen Drogenhandels angeklagt worden ist. Er soll den Verkauf von 450 Gramm Haschisch an einen damals 17-jährigen Jugendlichen arrangiert haben. Er war auch bei der Übergabe des Rauschmittels am Bernauer Stadtpark dabei, will aber kein Geld bekommen haben.
Amtsrichter Müller wollte das Verfahren gegen den 21-Jährigen einstellen, weil er Haschisch offenbar für eine nur gering gefährliche Droge hält. Doch dagegen sperrte sich die Staatsanwaltschaft nd forderte eine Verurteilung.
Dem Beweisantrag eines Rechtsanwaltes folgend, der die Gefährlichkeit von Cannabis in einem Gerichtsverfahren generell in Frage gestellt hatte, wurden am 6. Juli Experten gehört: Zum wiederholten Mal Dr. Renate Soellner (Freie Universität Berlin, Arbeitsbereich Evaluation, Erziehungswissenschaften und Psychologie), erstmals Prof. Dr. Stephan Quensel (Bremer Institut für Drogenforschung, Universität Bremen), Dr. Raphael Gassmann (Deutsche Hauptstelle für Suchtforschung) und Prof. Dr. Rainer Thomasius (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf).

Dr. Gassmann von der DHS referierte zu Beginn über die Gründe, warum sich die Hauptstelle feststellte, dass die deutsche Drogenprohibition die extreme Entwicklung des Cannabiskonsums nicht verhindert hat. Hierzu verglich er Länder wie Amerika, Holland, Schweden und Deutschland in ihrem Cannabis-Konsumgewohnheiten und ihrer Cannabis-Politik. Durch die Vergleiche zeigte er vor Gericht auf, dass kein Zusammenhang zwischen Repression und Konsum gezogen werden könne. Vielmehr wies er in seinem Vortrag darauf hin, dass gerade im Bereich der Prävention extremste Lücken in Deutschland herrschen. Er beklagte vor allem, dass gerade die „kiffe niemals“-Strategie gescheitert wäre und in Deutschland nicht sinnvoll für eine Punkt-Nüchternheit, beispielsweise im Straßenverkehr oder während der Schwangerschaft, geworben werden könne.

Mit Spannung erwartet wurde von den zahlreichen Zuhörern der Vortrag von Thomasius, schließlich gilt er als einer der wenigen wissenschaftlichen Kritiker einer liberalen Drogenpolitik. Die vermehrten Nachfragen zu seiner Qualifikation als Cannabis-Experte, er hat bisher weder zu Cannabis geforscht noch schriftlich dazu publiziert, warfen die Frage auf, was ausgerechnet Thomasius beim Thema Cannabis zu suchen habe. Durch seinen Aussagen wie „Ich habe aus klinischer Sicht keinen Zweifel daran, dass es das amotivationale Syndrom gibt“ oder „Kleiber/Kovar sind in wesentlichen Teilen überholt“ oder auch „Wir müssen die Hypothese aufstellen, dass Cannabis gefährlicher ist als Alkohol und Nikotin“ handelte er sich nicht nur das Kopfschütteln der weiteren Experten sondern auch harsche Kritik ein. Als er sich auf das amerikanische Drogenforschungsinstitut (National Institued of Drug Abuse) bezog, wollte Dr. Gassmann „ihm wissenschaftlich seriös nicht mehr folgen“. Das Institut habe nach Angaben von Gassmann, was sowohl von Herrn Quensel als auch von Frau Soellner bestätigt wurde, sich gerade durch Manipulationen von Studien einen fragwürdigen Ruf erworben und könne nicht wirklich ernst genommen werden.

Die Behauptung von Prof. Thomasius, es gäbe ein amotivationales Syndrom, kanzelte Prof. Dr. Quensel ab. Auf der gesamten internationalen Bühne gebe es keinen Wissenschaftler mehr, der noch davon spreche. „Dies gehört ins Reich der Ammenmärchen“ beteuerte der erfahrene Forscher. In seinem Vortrag stellte Herr Quensel fest, „dass Cannabis eine kulturintegrierte Droge ist.“ Die Repression und das damit einhergehende Verbot hält er daher für falsch. Die Kriminalpolitik hat ihm zufolge sogar „schädlichen Einfluss.“ 140.000 junge Erwachsene (bis 25 Jahre) werden in einem Jahre von der Polizei wegen Cannabis erfasst. Das sind dreiviertel aller von der Polizei erfassten Drogendelikte der bis 25-Jährigen. Circa 4.000 bis 5.000 Menschen würde nur wegen Cannabis im Gefängnis sitzen. Die Zahl derer, die wegen des Besitzes von Cannabis ihren Führerschein und/oder ihre Arbeit verloren haben sei enorm.

Professorin Dr. Soellner stellte in ihrem Bericht nochmals fest, dass ihr die von Thomasius besagten Studien, die Kleiber/Kovar in Frage stellten, nicht bekannt seien. Sie und Prof. Dr. Kleiber haben ebenfalls wichtige Studien untersucht, die nach ihrem Buch veröffentlicht wurden. Auch ein Bericht aus Belgien hätte dies getan und beide würden die Studien von Kleiber/Kovar nur stützen und nicht widerlegen. In ihren weiteren Ausführung ging sie detailliert auf eine Studie zum Thema „Drogenberatungsstellen“ ein. Demnach gebe es in Deutschland 5.700 von Cannabis abhängige Menschen, die meist polytoxikoman veranlagt seien. 7,2 % der Besuche in Drogenberatungsstellen haben mit Cannabis zu tun: Etwa 7.500 Personen, nicht 15.000 wie von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, behauptet.

Wie die Verhandlung nun ausgehen wird, ist noch unklar. Am Montag den 12. Juli geht es in Bernau in eine weitere Runde, dann folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers – und wohl auch das erste Urteil in diesem Fall. Nach Einschätzung von Experten sollte dieses danach auch als Beschlussvorlage vor den BverG Karlsruhe gelangen.
(Quelle: http://www.hanfjournal.de/news/aktuell-juli04-bernau.html)


IACM-Konferenz Oxford: Abgesagt (05.07.04)

Die für den 10. und 11. September 2004 angesetzte 3rd IACM Conference on Cannabinoids in Medicine kann nicht stattfinden. Dr. Franjo Grotenhermen, "Mastermind" hinter allen IACM-Aktivitäten, leidet seit 1990 an einer chronischen Erkrankung. In den letzten Wochen hat sich sein Gesundheitszustand leider stark verschlechtert. Auch das zweiwöchentliche Erscheinen des IACM-Newsletters ist bis auf weiteres eingestellt.
Die nächste IACM-Konferenz soll nun im kommenden Jahr in der holländischen Universitätsstadt Leiden durchgeführt werden.


Holland: Umfrage zum Gebrauch von Cannabis aus der Apotheke (07.06.04)

Das Pharmo Instituut hat im Auftrag des Gesundheitsministeriums 198 Patienten befragt, die medizinisches Cannabis aus der Apotheke erhalten. Zwei Drittel waren Frauen. 71 Prozent der Teilnehmer waren zwischen 40 und 70 Jahre alt. Die häufigsten Indikationen waren chronische
Schmerzen (72,5 Prozent) und Spastik (53,0 Prozent). 42 Prozent litten unter Multiple Sklerose und 11 Prozent unter Rheuma. 40 Prozent konnten durch ihre Cannabisverwendung die Dosis anderer Medikamente reduzieren.
(Quellen: Pharmo Instituut. Medicinale gebruik van cannabis. April 2004; Pressemitteilung des Pharmo Instituut vom 2. Juni 2004)


Vermont erlaubt Medical Marijuana (24.05.04)

Als 9. US-Bundesstaat und als 2. nach Hawaii per staatlicher Gesetzgebung statt einer Wählerinitiative erlaubt Vermont medizinisches Marihuana.

Am 19. Mai erteilte der Senat einer entsprechenden Gesetzesvorlage die letzte rechtliche Genehmigung. Die Verabschiedung des Gesetzes ist der Höhepunkt dreijähriger Bemühungen: Trotz überwältigender öffentlicher Unterstützung wurde die Vorlage von mächtigen
gewählten Persönlichkeiten bekämpft, darunter dem früheren Gouverneur Howard Dean und seinem Nachfolger James Douglas.

Im Gegensatz zu anderen Staaten ist das Ministerium für öffentliche Ordnung, dem die staatliche Polizei unterstellt ist, und nicht das Gesundheitsministerium für die Durchführung des
Gesetzes verantwortlich. Es erlaubt den Besitz von nur drei Cannabispflanzen. Zudem verlangt es, dass der Patient und ein Betreuer sich beim Ministerium für öffentliche Ordnung registrieren. Das Marihuana muss außerdem in einem abgeschlossenen Raum gelagert werden, zu dem nur der Kranke und sein Betreuer Zugang haben.
(Quellen: Associated Press vom 19. Mai 2004, MPP vom 20. Mai 2004, IACM-News 22.05.04)


Entkriminalisierung kein Konsumverstärker (10.05.04)

Wissenschaftler der Universität von Kalifornien und der Universität von Amsterdam untersuchten die Wirkung der Strafgesetze auf den Cannabiskonsum und schlossen, dass "die
Drogenpolitik eine geringere Bedeutung für den Cannabiskonsum hat als gegenwärtig angenommen wird."

Die Wissenschaftler verglichen Gruppen von erfahrenen Cannabiskonsumenten in vergleichbaren Städten mit gegensätzlicher Cannabispolitik – Amsterdam, Niederlande
(Entkriminalisierung), und San Francisco, USA (Kriminalisierung). Außer einem stärkeren Drogenkonsum in San Francisco fanden die Untersucher starke Gemeinsamkeiten zwischen den
Konsumenten beider Städte. Es gab "keinen Hinweis für die Unterstützung der Behauptung, dass Kriminalisierung den Konsum reduziert oder dass Entkriminalisierung den Konsum
verstärkt."

"Trotz der weit verbreiteten gesetzlich legitimierten Verfügbarkeit von Cannabis in Amsterdam, gab es keine Unterschiede zwischen der beiden Städten insichtlich des Alters beim Beginn des
Konsum, des Alters beim ersten gewohnheitsmäßigen Konsum oder des Alters beim Beginn des maximalen Konsums. (…) Wir fanden zudem konsistente Ähnlichkeiten bei den Konsummustern zwischen den verschieden Politikzusammenhängen," heißt es in der Studie.

(Quelle: IACM-News 09.05.04 nach: Reinarman C, Cohen PD, Kaal HL. The limited relevance of drug policy: cannabis in Amsterdam and in San Francisco. Am J Public Health 2004;94(5):836-42)


Kalifornien: Razzien gegen Medical-Marijuana-Zentren untersagt (27.04.04)

In den Morgenstunden des 5. September 2002 fielen rund 30 DEA-Agenten in die Räumlichkeiten der Wo/Men's Alliance for Medical Marijuana (WAMM) ein, die gemäß den Bestimmungen des Staates Kalifornien Marihuana für medizinische Zwecke anbaute und schwer kranken Patienten zukommen ließ.

Während die Gründer Mike und Valerie Corral sowie ein Patient in Pistolenmündungen starrten, zerstörten die anderen Agenten alle Pflanzen der Kooperative.

Die Corrals wurden nicht gerichtlich belangt, im Gegenteil: Sie strengten ihrerseits ein Verfahren an, in dem sie die Verfassungsmäßigkeit der Razzia in Zweifel zogen.

Am 21. April 2004 fällte Richter Jeremy Fogel vom Bundesdistriktgericht in San Jose das Urteil: Die Bundesregierung darf bei einer kalifornischen Gruppe, die Marihuana für ihre kranken Mitglieder anbaut und verteilt, keine Razzien durchführen und sie nicht mit Strafverfolgung bedrohen.

Die Entscheidung stellt die erste Interpretation des Urteils eines Berufungsgerichts vom Dezember 2003 dar, das die bundesbehördliche Strafverfolgung von medizinischen Cannabiskonsumenten für verfassungswidrig erklärte, wenn das Cannabis nicht über Staatsgrenzen hinaus verkauft und transportiert wird oder wenn es für medizinische Zwecke
verwendet werde.

Diese als "landmark victory" gefeierte Entscheidung war ein Schlag ins Gesicht des Justizministeriums, das den "War on Drugs" über das Leiden Einzelner hinweg mit unverminderter Idiotie und Härte fortsetzen will. Die Behörde legte gegen das Urteil Berufung beim Obersten Gericht ein.
(Quellen: Associated Press vom 21. April 2004, New York Times vom 22. April 2004, Los Angeles Times vom 22. April 2004, IACM-News 24.04.04, Drug Policy Alliance News 26.04.04)


Cannabis-Medizin-Award (23.04.04)

Im Rahmen der 3. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin (der Call for Papers ist soeben erfolgt) wird erstmals der IACM-PREIS vergeben: Vier Personen sollen für ihre Leistungen hinsichtlich der Wiedereinführung von Cannabis und Cannabinoiden als Medizin geehrt werden.

Kandidaten können bis zum 15. Juni 2004 per E-Mail an Award2004@cannabis-med.org dem IACM-Preis-Komitee (Vincenzo Di Marzo, Franjo Grotenhermen, Raphael Mechoulam und Roger
Pertwee) vorgeschlagen werden.

Vorschlag der CAM Austria: Dr. Kurt Blaas
Der Obmann der CAM Austria verfügt über enorme praktische Erfahrung im Umgang mit Dronabinol - ca. 250 Patienten wurden mittlerweile von ihm einschlägig betreut. Zudem konnte er in bis dato 5 TV-Auftritten (sowie Radiosendungen und Printbeiträgen) seine Funktion als "Sprecher der Cannabismedizin" wahrnehmen - zuletzt bei "Vera", ausgestrahlt am 23.04.04. Kennt man seinen drogentherapeutischen Hintergrund, wird deutlich, dass er ein Cannabismediziner der ersten Stunde ist - aus innerster Überzeugung und persönlicher Erfahrung.
Wenn Sie diesen Vorschlag unterstützen wollen, senden Sie bitte eine Email an das Preis-Komitee.


Ökonomie pro Liberalisierung (23.04.04)

Die erste Ausgabe des Econ Journal Watch analysiert die Haltung von Ökonomen zur gegenwärtigen Drogenpolitik. Demnach bestehe eine Mehrheit für die Einschätzung, die
gegenwärtige Politik sei uneffektiv, sehr uneffektiv oder gar schädlich. Zudem stimmen die meisten Ökonomen darin überein, dass die gegenwärtige Politik in die allgemeine Richtung einer Liberalisierung geändert werden sollte.
Der komplette (25seitige, englischsprachige) Artikel als pdf: http://www.econjournalwatch.org/pdf/ThorntonDoEconomistsApril2004.pdf


Und wenn du denkst du denkst... (23.04.04)

Trotz hoher öffentlicher Unterstützung für die legale medizinische Verwendung von Cannabis bleiben die meisten Politiker in den USA bei der Umsetzung des Wählerwunsches in Gesetze skeptisch. Ein interessantes Schlaglicht auf die Ursache dieser Zögerlichkeit wirft eine aktuelle Telefonumfrage: 502 zufällig ausgewählte Bürger von Vermont und 501 Bürger von Rhode Island wurden gefragt, ob sie einen legalen Zugang zu medizinischem Marihuana an Schwerkranke unterstützen, was in 71 Prozent ja in Vermont und 69 Prozent ja in Rhode Island
resultierte. Dies steht in Übereinstimmung mit anderen staatenweiten und nationalen Erhebungen, die konstant Unterstützungsraten zwischen 60 und 80 Prozent zeigen.

Die spannende Neuigkeit bestand in der Beantwortung einer eher selten gestellten Frage: "Unabhängig von Ihrer eigenen Meinung, denken Sie, dass die Mehrheit der Menschen in [Vermont oder Rhode Island] es unterstützen, dass Marihuana medizinisch verfügbar
gemacht wird, oder denken Sie, dass die Mehrheit dagegen ist, Marihuana medizinisch verfügbar zu machen?" In Vermont dachten 38 Prozent, dass die Mehrheit einen legalen Zugang unterstützt, während 37 Prozent dachte, dass die Mehrheit dagegen ist, und 25 Prozent sich nicht sicher war. Die entsprechenden Zahlen für Rhode Island waren 26 Prozent
(Mehrheit dafür), 56 Prozent (Mehrheit dagegen) und 18 Prozent (nicht sicher).

Es wird vermutet, dass Politiker einem ähnlichen Trugschluss wie ihre Wähler unterliegen: Knapp drei Viertel der Befragten in Rhode Island sind selbst pro medical marijuana, nur ein Viertel glaubt hingegen dass sie eine Mehrheitsmeinung vertreten. Die Umsetzung erscheint radikal und faktisch antidemokratisch, obgleich de facto überwältigende Mehrheiten bestehen.

(Quellen: IACM-News 10.04.04, MPP-Pressemitteilung vom 29. März 2004, AlterNet vom 1 April 2004)


Drogen und Spermien (02.04.04)

In einer katalanischen Studie, die die Unterschiede in der Spermienqualität von Männern aus Barcelona bzw. La Coruña untersuchte und dabei auf gravierende Differenzen stieß, ergaben sich überraschende Ergebnisse in Bezug auf die wichtigen Einflussfaktoren auf Menge und Beweglichkeit der Spermatozoen.
Im Durchschnitt enthält ein Milliliter mitteleuropäischen Ejakulats 75 Millionen Spermatozoen. Die Männer aus La Coruña toppen diesen Schnitt mit 91,7 Millionen deutlich, während jene aus Barcelona mit bloß 59,3 Millionen weit darunter liegen.
Gängigen Studienergebnissen zufolge wirkt sich insbesondere Tabakkonsum (durch die vielen Pestizide auf den Pflanzen) negativ auf die Fruchtbarkeit aus, das Institut Marqués in Barcelona konnte jedoch bei den 24 % deklarierten Rauchern keinen Unterschied feststellen. Ebenso wurde moderater Alkoholkonsum als negativer Einflussfaktor ausgeschlossen.
Sonstiger Drogenkonsum wirkt sich allenfalls auf die Häufigkeit der Ejakulationen pro Woche aus, bei denen Konsumierende mit 4,1 Samenergüssen vor Nüchternen mit 3,1 liegen. Je mehr Gebrauch ein Mann von seinen sexuellen Fähigkeiten macht, desto besser für die Menge und Beweglichkeit der Spermien. Allerdings nicht für die Fruchtbarkeit, schränkt Instituts- und Studienleiterin Marisa López-Teijón ein: "Die Spermien von Drogen konsumierenden Männern verbrauchen ihr Mehr an Energie umso rascher und erreichen die Ovarien nicht."
Auf die Frage, was denn nun tatsächlich für den enormen Unterschied in der Spermienqualität der spanischen Männer verantwortlich sei, antwortete López-Teijón: "Die Menge an Umweltgiften in der Natur hat sich als wahrscheinlichster Verursacher herausgestellt."
(Quelle: http://www.bahiademalaga.com/?goto_screen=articulo&id=13487&idseccion=2&idcategoria=2&pagina=1)


Kanada: Marihuana aus der Apotheke (02.04.04)

Noch im Lauf dieses Jahres wird es Patienten in British Columbia möglich sein, im Rahmen eines Pilotprogrammes medizinisches Marijuana in der örtlichen Apotheke zu kaufen. Derzeit werden 78 Personen per Kurierdienst mit dem in Manitoba erzeugten Regierungs-Gras versorgt.
Kanada, das als erstes Land der Welt Marijuana an Patienten verkauft hat, folgt mit diesem Schritt den Niederlanden, die seit einigen Monaten zwei standardisierte Sorten Cannabis über das Apothekennetz vertreiben. Während allerdings die Nachfrage in den Niederlanden angesichts hundertfacher Coffee-Shop-Konkurrenz (und eines relativ hohen Verkaufspreises) hinter den Erwartungen zurückblieb, erwartet man sich in Kanada einen regelrechten Boom: Aufgrund der dann weit besseren Verfügbarkeit und der Beschwerden über die Qualität des Manitoba-Cannabis sei man sich nicht sicher, um wie viel mehr Menschen Zugang zu der Pflanzendroge erlangen wollen, erklärte die organisierende Pharmazeutin.
Quelle: DPA Newsletter, 03.04.04


Instant: THC-Pulver (14.03.04)

Holländische Wissenschaftler der Universität von Groningen haben eine trockene Pulverzubereitung mit THC entwickelt, die sich leicht in Wasser löst. THC wurde in eine Matrix aus Inulin, einem Fruktose-Zucker, eingebaut. Lösungsexperimente zeigten, dass sich THC und Inulin mit der gleichen Geschwindigkeit auflöst. Auf dieser Basis entwickelten sie Tabletten, die sich zur sublingualen Anwendung eignen würden.
(Quelle: Van Drooge DJ, et al. Eur J Pharm Sci 2004;21(4):511-8)


Schweiz: Ständerat unterstützt Entkriminalisierung (14.03.04)

Der Ständerat unterstützt zum zweiten Mal die Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Er hatte im Jahr 2001 den Konsum von Cannabis entkriminalisieren und die Strafverfolgungspflicht
bei Anbau und Handel einschränken wollen. Der Nationalrat hatte dies jedoch im September 2003 kurz vor den Wahlen abgelehnt. Der Ständerat beschloss am 2. März mit 28 zu 12
Stimmen erneut die Revision des Betäubungsmittelgesetzes, so dass der Nationalrat erneut darüber abstimmen muss.
(Quelle: Neue Zürcher Zeitung vom 2. März 2004)


Keine Ausnahme in Deutschland - Kanada erfreulich (10.03.04)

Fünf Klagen zum Thema "Cannabis als selbstverabreichte Schmerztherapiemittel" sind vom Kölner Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden. Nach Berichten im Spiegel sind die Betroffenen Menschen, die an Morbus Crohn, Aids oder multipler Sklerose leiden und deren Schmerzen durch das Rauchen von Cannabis deutlich gelindert wurden. Sie hofften auf eine Ausnahmeregelung vom Suchtgift-Gesetz, die ihnen eine Verwendung zu therapeutischen Zwecken ermöglichen würden.

Im Dezember 1999 hatten acht Patienten, die wegen Suchtgift-Missbrauchs angeklagt waren, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Legalisierung des Cannabis-Konsums aus Gesundheitsgründen zu erwirken. Das Verfassungsgericht hatte die Beschwerde im Jänner 2000 aus formalen Gründen mit der Begründung, der ordentliche Rechtsweg sei nicht ausgeschöpft, nicht zur Entscheidung angenommen. Seither führen die Patienten Musterprozesse. Zwei Patienten, einer mit multipler Sklerose, der zweite mit Morbus Crohn, konnten Freisprüche vor Strafgerichten erreichen. Davon ist jedoch erst einer rechtskräftig.

Das nunmehrige Urteil des Verwaltungsgerichts war eine Bestätigung der Ablehnung auf Erteilung einer Ausnahmeregelung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. "Eine solche Genehmigung wird sonst nur zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt", erklärt Grotenhermen gegenüber pressetext.austria. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die
Patienten auf das Medikament Dronabinol umsteigen können. Allerdings weigerten sich die Krankenkassen bei den 5 Klägern, die Kosten für die Dronabinol-Therapie zu übernehmen.

Ein Teil der Kläger wird nun mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung gehen. Sie haben das Ziel, ihre Verfassungsbeschwerde erneut dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Nach Vorschlägen, die durch eine Anzahl von Interessensgruppen in Gesprächen mit dem kanadischen Gesundheitsministerium beraten werden, könnte medizinisches Marihuana bald in kanadischen Apotheken erhältlich sein. Vertreter des kanadischen Gesundheitsministeriums haben sich im Februar hinter verschlossener Tür mit Apothekern, medizinischen Experten, der Polizei und medizinischen Cannabiskonsumenten getroffen, um eine weitere Erleichterung des Zugangs zu medizinischem Cannabis zu diskutieren. Im Februar 2004 gab es in Kanada nach Berichten des Calgary Herald 710 registrierte medizinische Marihuanakonsumenten, die mit einer Erlaubnis der Regierung Marihuana arzneilich verwenden dürfen.
(Quelle: pte austria, 10.03.04)


Buchbesprechung: Hanf als Medizin (28.02.04)

Fundiert, gut lesbar und praxisorientiert war Hanf in der Medizin bereits 1997, als es als TB im Karl Haug-Verlag erschien. Seither ist viel geschehen: Dronabinol (synthetisches THC, Hauptwirkstoff der Cannabispflanze) wurde verschreibbar, sowohl in Österreich als auch in Deutschland gibt es je einen Menschen, dem der Hanfkonsum aus therapeutischen Gründen gestattet wurde, ein Spray auf der Basis natürlichen Cannabis steht in Großbritannien vor der Zulassung, Holland vertreibt medizinisches Marihuana über die Apotheken… und auch die Forschung hat keineswegs Halt gemacht, sondern sich im Gegenteil verstärkt darum bemüht, sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten der grünen Kraft zu untersuchen anstatt weiterhin Argumente der Verunglimpfung zu konstruieren.
Dr. Grotenhermen, Pionier der Hanfmedizin, hat den erklärenden Teil (geschichtliche Hintergründe, Chemie, Wirkungsweise, "Beipackzettel", Tipps zur Einnahme und Dosierung) der Erstauflage überarbeitet und ein sehr breites Kapitel überwiegend neu hinzugefügt: Beinahe die Hälfte des Buches widmet sich den Krankheiten und Symptomen, bei denen Cannabis und Cannabinoide wertvolle Linderung versprechen.
Der sachliche Tonfall ist geblieben - es ist erfrischend, zu diesem Thema zwischen hass- und angstverzerrter Propaganda und verklärter Beweihräucherung eine Stimme zu vernehmen, die die (überwältigenden) Fakten für sich selbst sprechen lässt. Diese umfassen erfreulicherweise auch wirklich (mutige) praxisbezogene Tipps: "Professor Brenneisen hat als optimale Decarboxylierungs-Bedingungen (Anm.: Umwandlung der in der Pflanze vorliegenden, unwirksamen THC-Säure in aktives THC) eine fünfminütige Erhitzung (Anm.: in Öl) bei 200 bis 210 Grad ermittelt."
Ein perfektes Sachbuch: Klar, präzise, umfassend und kompetent.
Dr. med. Franjo Grotenhermen: Hanf als Medizin. Ein praktischer Ratgeber zur Anwendung von Cannabis und Dronabinol. AT-Verlag, Baden und München 2004. Geb., 190 S.
bei amazon kaufen: EUR 15,30


Cannabis homöopathisch (04.02.04)

Cannabis unterliegt in Österreich auch in homöopathischer Form einem Verschreibungsverbot und kann daher selbst in Potenzen, die materiell-physikalisch betrachtet kein Cannabis mehr enthalten (D 23 und höher) nicht bezogen werden.

Das Institut zur Selbstfindung aus Deutschland wandte sich auf seiner Suche nach einer homöopathischen Cannabis-Zubereitung an uns und sandte schließlich folgende Zuschrift:

Sehr geehrter Herr Santler,

Sie haben mir mit Ihren Angaben sehr geholfen, ich habe das gesuchte Medikament bekommen in homöopathischer Form gibt es das bei:

Saskia Schietecatte
Customer Service
Heel-Belgium
tel : +32/9.265.95.75
fax : +32/9.265.95.72
e-mail : s.schietecatte@heel.be

in folgenden Potenzen:
Cannabis Sativa ist lieferbar als

1g oder 10g Globuli/6g oder 10g Granuli/7g oder 10g Tabletten

in folgende Potenzen:
ab D10 bis D30
ab 6K bis CMf (=100 000)
ab LM1 bis LM30

Als Tropfen: 20ml/30ml/50ml
in folgende Potenzen:
ab 6K bis MK (=1000)
ab LM02 bis LM30

Es muß allerdings aus Deutschland von einem Arzt, Heilpraktiker oder über eine Apotheke bestellt werden.

Vielleicht können sie jemand anderem mit diesen Informationen helfen.

Mit freundlichen Grüßen
C.B.


Cannabis und der Brechreiz (04.02.04)

Erfahrungen aus der Schmerztherapie haben gezeigt, dass Cannabis in Kombination mit Opiaten eine synergistische Wirkung hat - d.h., die beiden Substanzen wirken gemeinsam in Dosierungen, in denen sie allein keine oder nur eine unbefriedigende Wirkung haben. In einer Tierversuchsstudie konnte nun nachgewiesen werden, dass ein vergleichbarer Effekt bei der Kombination von Ondansetron und Cannabis auftritt.

Ondansetron ist eines der wirksamsten Medikamente zur Bekämpfung von Übelkeit und Brechreiz bei einer Krebs-Chemotherapie. An einer kanadischen Universität wurde Spitzmäusen Cisplatin, ein stark Erbrechen verursachendes Chemotherapeutikum, verabreicht. Sowohl THC als auch Ondansetron hemmten wirksam das durch Cisplatin induzierte Erbrechen und Würgen. Die kombinierte Gabe von Ondansetron und THC in Dosierungen, die jeweils allein unwirksam wären, unterdrückte ebenso vollständig das Erbrechen und Würgen. CBD wirkte nur in niedrigen Dosierungen unterdrückend, in hohen hingegenverstärkend.

Die Ergebnisse bestätigen frühere Studien (1983, 1991), in denen THC die brechreizhemmende Wirkung von Prochlorperazin effektiv verstärkte.
(Quelle: IACM-Newsletter 31.01.04)


Neue Cannabis-Studien in Nordamerika (04.01.04)

Den therapeutischen Wert von Cannabis bei neuropathischen Schmerzen untersuchen will eine kanadische Studie mit 32 Patienten, die nach zweieinhalbjähriger Verzögerung begonnen hat. Das Besondere daran: Das Cannabis wird geraucht mittels einer als medizinisches Gerät anerkannten Pfeife... Die große Verspätung - Gesundheitsminister Allan Rock hatte bereits im Juli 2001 angekündigt, die Regierung würde die Studie unterstützen - erklärt sich aus Lieferschwierigkeiten. Mangels eines akzeptierten Marihuana-Produzenten hatte das Ministerium seinem Minister die Unterstützung versagt; mittlerweile konnte jedoch ein Zulieferer gefunden werden.

Rauchen vs. Vaporisieren ist das Thema einer kürzlich in den USA von der Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) genehmigten Studie: Gefördert vom Zentrum für medizinische Cannabisforschung (CMCR) der Universität Kalifornien werden subjektive Wirkungen, Cannabinoid-Blutkonzentration und Kohlenmonoxid-Spiegel in der Ausatemluft bei gesunden Probanden unter 6 verschiedenen Bedingungen untersucht. Die Teilnehmenden erhalten je 400 mg Cannabis mit einem Gehalt von 1,7 %, 3,5 % oder 7 % THC, entweder als Zigarette oder über den Volcano Vaporizer.
(Quelle: IACM-News 03.01.04)

Übersicht News  News 2003 News 2002