Link zu News

News 2007

Aus Gesundheitsgründen: Freispruch für Haschraucher

Droge als Medizin: Immer öfter entdeckt die Polizei illegale Pflanzungen

  • Präzedenzfall vor Grazer Gericht
  • Kranker nahm Cannabis als Arznei gegen Morbus Crohn
  • Gutachter gaben ihm Recht

Graz.  In der Medizin findet Cannabis vulgo Haschisch vulgo Hanf zunehmend Einsatz als probates Mittel gegen die Auswirkungen von MS, Krebs oder Tumoren, Magersucht oder Darmerkrankungen. Weil es erst wenige legale Cannabis-Arzneien gibt, wenden viele Patienten echtes, aber illegales Haschisch an. Erstmals gab nun ein Gericht einem solchen Patienten Recht und stellte dessen leibliches Wohl über die einschlägige Drogengesetzgebung.

Angeklagt vor dem Bezirksgericht Graz-West war der 43-jährige Dietmar N.: Er hatte daheim Hanfsetzlinge gezogen und geerntet, jemand hat ihn angezeigt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Anbau, Besitz und Konsumation von 77 Gramm Cannabiskraut (§27 Suchtmittelgesetz/SMG) vor. Darauf steht bis zu sechs Monate Haft oder 360 Tagsätze Geldstrafe.

N. hatte sich stets damit gerechtfertigt, mangels legaler Medikamente Haschisch zur Linderung seiner schweren Schmerzen einzunehmen: Er leidet an der chronisch-entzündlichen Darmerkrankung Morbus Crohn, eine bisher wenig erforschte und unheilbare Autoimmunschwäche, bei der Teile von Darm und/oder Speiseröhre permanent entzündet sind, was jede Form der Nahrungsaufnahme oder -ausscheidung extrem unangenehm macht.

Wie N. betonte, habe er bei Selbstversuchen entdeckt, "dass ich unter Einfluss von Cannabis sogar so etwas wie Appetit entwickle, was ich seit Jahren nicht mehr kannte". Seine Hausärztin, die er darauf ansprach, habe ihm leider nicht helfen können.

Keine legale Alternative
Wie die als Zeugin geladene Medizinerin kleinlaut bestätigte, habe sie es trotz ausdrücklichen Wunsches des Patienten vermieden, sich über verfügbare legale Cannabis-Medikamente zu informieren und auch eine angeregte Kontaktierung von Experten unterlassen.

Richterin Karin Zeller-Wlasich machte es sich nicht leicht und ließ eine Reihe kompetenter Gutachter aufmarschieren: Den international bekannten Grazer Pharmakologen Eckhard Beubler von der medizinischen Universität Graz, seinen Internisten-Kollegen, den Gastroenterologen Wolfgang Petritsch, sowie den Wiener Allgemeinmediziner und Drogenexperten Kurt Blaas, dessen synthetisches Cannabinoid "Dronabinol" (leider nur in Wien) sogar schon von der Krankenkasse bezahlt wird.

Alle drei bestätigten die Wirksamkeit von Haschisch bei Morbus Crohn oder ähnlichen Leiden und sprachen sich vorbehaltlos für eine Behandlung des Angeklagten damit aus - nicht zuletzt, weil damit der Einsatz etlicher anderer, teurerer Medikamente (und deren Nebenwirkungen) vermieden werde. Haschisch würde gerade bei solchen chronischen Leiden Depressionen und Schmerzen lindern und umgekehrt Appetit fördern.

Fazit: Freispruch. Wie die Richterin in ihrer Urteilsverkündung betonte, handle es sich hier "im Allgemeinen zwar um eine rechtswidrige Handlung", die aber "Leib, Leben und Gesundheit des Angeklagten gegenüber stehe".

Das gefiel der Staatsanwältin nicht: Sie ging in Berufung.

[Quelle: Wiener Zeitung, von Werner Grotte]

Übersicht News News 2006 News 2005 News 2004 News 2003 News 2002