Aus Gesundheitsgründen: Freispruch für Haschraucher
Droge als Medizin: Immer öfter entdeckt die Polizei illegale
Pflanzungen
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Präzedenzfall vor Grazer Gericht
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Kranker nahm Cannabis als Arznei gegen Morbus Crohn
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Gutachter gaben ihm Recht
Graz. In der Medizin findet Cannabis vulgo Haschisch vulgo
Hanf zunehmend Einsatz als probates Mittel gegen die
Auswirkungen von MS, Krebs oder Tumoren, Magersucht oder
Darmerkrankungen. Weil es erst wenige legale Cannabis-Arzneien
gibt, wenden viele Patienten echtes, aber illegales Haschisch
an. Erstmals gab nun ein Gericht einem solchen Patienten Recht
und stellte dessen leibliches Wohl über die einschlägige
Drogengesetzgebung.
Angeklagt vor dem Bezirksgericht Graz-West war der 43-jährige
Dietmar N.: Er hatte daheim Hanfsetzlinge gezogen und geerntet,
jemand hat ihn angezeigt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Anbau,
Besitz und Konsumation von 77 Gramm Cannabiskraut (§27
Suchtmittelgesetz/SMG) vor. Darauf steht bis zu sechs Monate
Haft oder 360 Tagsätze Geldstrafe.
N. hatte sich stets damit gerechtfertigt, mangels legaler
Medikamente Haschisch zur Linderung seiner schweren Schmerzen
einzunehmen: Er leidet an der chronisch-entzündlichen
Darmerkrankung Morbus Crohn, eine bisher wenig erforschte und
unheilbare Autoimmunschwäche, bei der Teile von Darm und/oder
Speiseröhre permanent entzündet sind, was jede Form der
Nahrungsaufnahme oder -ausscheidung extrem unangenehm macht.
Wie N. betonte, habe er bei Selbstversuchen entdeckt, "dass
ich unter Einfluss von Cannabis sogar so etwas wie Appetit
entwickle, was ich seit Jahren nicht mehr kannte". Seine
Hausärztin, die er darauf ansprach, habe ihm leider nicht helfen
können.
Keine legale Alternative
Wie die als Zeugin geladene Medizinerin kleinlaut bestätigte,
habe sie es trotz ausdrücklichen Wunsches des Patienten
vermieden, sich über verfügbare legale Cannabis-Medikamente zu
informieren und auch eine angeregte Kontaktierung von Experten
unterlassen.
Richterin Karin Zeller-Wlasich machte es sich nicht leicht
und ließ eine Reihe kompetenter Gutachter aufmarschieren: Den
international bekannten Grazer Pharmakologen Eckhard Beubler von
der medizinischen Universität Graz, seinen Internisten-Kollegen,
den Gastroenterologen Wolfgang Petritsch, sowie den Wiener
Allgemeinmediziner und Drogenexperten Kurt Blaas, dessen
synthetisches Cannabinoid "Dronabinol" (leider nur in Wien)
sogar schon von der Krankenkasse bezahlt wird.
Alle drei bestätigten die Wirksamkeit von Haschisch bei
Morbus Crohn oder ähnlichen Leiden und sprachen sich
vorbehaltlos für eine Behandlung des Angeklagten damit aus -
nicht zuletzt, weil damit der Einsatz etlicher anderer, teurerer
Medikamente (und deren Nebenwirkungen) vermieden werde.
Haschisch würde gerade bei solchen chronischen Leiden
Depressionen und Schmerzen lindern und umgekehrt Appetit
fördern.
Fazit: Freispruch. Wie die Richterin in ihrer
Urteilsverkündung betonte, handle es sich hier "im Allgemeinen
zwar um eine rechtswidrige Handlung", die aber "Leib, Leben und
Gesundheit des Angeklagten gegenüber stehe".
Das gefiel der Staatsanwältin nicht: Sie ging in Berufung.
[Quelle: Wiener Zeitung, von Werner Grotte]