Dass
es nicht immer einfach ist, als Betroffener die exorbitanten Behandlungskosten
für eine Dronabinol-Therapie erstattet zu bekommen, darf als
bekannt vorausgesetzt werden. Welche Ausmaße aber der Kampf
gegen die Institutionen annehmen kann, sei an dieser Stelle mit
einem 9-seitigen Brief
eines Patienten an eine große Kasse dokumentiert (überaus
lesenswert).
Die
Vorgeschichte dazu - ein Schreiben an besagte "große
Kasse": "Nachdem verschiedene Medikamente (z.B.: Risperdal,
Nabilone, Orap, Delpral) nur Schläfrigkeit und Blutdruckabfall
bewirkt hatten steht nun mit ,Dronabinol das momentan beste
verfügbare (und einzige bei mir gut wirksame) Mittel zur Verfügung.
Die Rechnung von € 150,- für 30 Kapseln habe ich vorläufig
aus eigener Tasche bezahlt, was mir in Zukunft nicht mehr möglich
sein wird. (-> dzt. Notstandsbezieher)." Hinweis dazu: Die
NÖGKK hat in einem vergleichbaren Fall die Kostenübernahme
anstandslos bewilligt.
Beigelegt
war ein fachärztlicher Befund von Fr. Dr. Stamenkovic/AKH:
"Nachdem
die bisherige Behandlung mit Neuroleptikern erfolglos verlief, wäre
eine Einstellung des Patienten auf das Tetrahydrocannabinol (THC)
Dronabinol 2,5mg, welches bereits in der Literatur als wirksame
medikamentöse Therapie beim Tourette-Syndrom beschrieben wurde,
als sinnvoll zu erachten. Da es sich beim Patienten um eine schwere
Form des Tourette-Syndroms mit chronischem Verlauf handelt, welches
auch zusätzlich sehr schwierig zu behandeln war (starke Nebenwirkungen
bei Neuroleptika) empfehlen wir das THC (Dronabinol) chefärztlich
als eine vorläufig längerfristige Therapie zu bewilligen.
Als medikamentöse Therapie empfehlen wir Dronabinol 2,5mg 1-1-1."
Die
Antwort der Kasse: "aus medizinischen Gründen abgelehnt".
Ein
nachgereichtes Rezept von Dr. Blaas ("dzt. kein vergleichbar
gutes Medikament in Österreich erhältlich, Praescriptio
indicata") wurde ebenfalls "ABGELEHNT", ein Antrag
auf Zuschußgewährung zu den Medikamentenkosten aus dem
Unterstützungsfonds der Kasse ebenfalls, mit den Worten: "Die
Ablehnung der Kostenübernahme des Medikamentes, dessen therapeutischer
Nutzen in der angegebenen Indikation bisher weder ausreichend
dokumentiert noch wissenschaftlich erwiesen ist, muss somit
auch im Hinblick auf teilweise doch mögliche beträchtliche
Nebenwirkungen aus rechtlichen und grundsätzlichen Überlegungen
erfolgen."
Von
einiger "Blauäugigkeit" befreit, ging es dem Betroffenen
nunmehr auch ums Prinzip: "Ich
wollte eine argumentativ schlüssige Kette von Fakten erbringen,
soweit dies bei dieser Materie nur irgendwie möglich ist. (...)
eine weitere Ablehnung würde sich meine Kasse nach dem
folgenden Brief sehr lange und sehr gut überlegen (müssen)."
Das
Verfahren ist in Schwebe, wiewohl die Kasse sich plötzlich
weit kompromissbereiter zeigt: "Den Entscheidungsbefugten der
,großen Kasse wurde das Thema sehr viel näher gebracht,
als es ihnen wahrscheinlich lieb war."
Nachsatz,
19.09.2003: Nachdem der Kampf gegen die Institutionen gut ein Jahr
angedauert hatte, darf sich Patient TS nunmehr als Sieger fühlen:
Zwar erwies sich die oben erwähnte Fr. Dr. Stamenkovic als
"sehr reserviert", der von ihr mit der Klärung beauftragte
OA Dr. Schindler/AKH führte jedoch die von der Kasse geforderte
"Befundung der Wirkung des Medikamentes, in meinem Falle über
einen Zeitraum von 3 Monaten hinweg, durch". Das Ergebnnis,
keine Überraschung, sprach für sich selbst und die Kasse,
am Ende ihrer Ablehnungsstrategie angelangt, bewilligte den Kostenersatz
für Dronabinol.
Cannabis - eine Einstiegsdroge? Die Kleiber-Studie
im Auftrag des bundesdeutschen Gesundheitsministeriums widerspricht
diesem Irrglauben eindeutig; eine Zusammenfassung samt Sekundärtexten
finden Sie hier.
Zum selben Thema: Cannabiskonsum
als Einstieg zu anderen Drogen? Ausgesprochen lesenswerter Aufsatz
am Beispiel Amsterdam von Peter Cohen und Arjan Sas, entnommen dem
Buch Lorenz Böllinger (Hg.): Cannabis Science/Cannabis Wissenschaft
(1997).
Zur Gefährlichkeit von (legalen und
illegalen) Drogen im Vergleich wurde 1998 in Frankreich der Roques-Report
erarbeitet; keine Überraschung, dass Cannabis weit besser abschneidet
als Alkohol und Tabak.
Mit den Gesundheitsrisiken von Cannabiskonsum
befasst sich der WHO-Report "Cannabis:
a health perspective and research agenda." (pdf-Datei,
329 kB) Wirklich berühmt wurde die Studie allerdings für
diesen Satz aus einem Hintergrundpapier, der letztlich nicht in
die Endfassung mit aufgenommen wurde: "there are good reasons
for saying that [cannabis] would be unlikely to seriously rival
the public health risks of alcohol and tobacco even if as many people
used cannabis as now drink alcohol or smoke tobacco".
Eine australische Studie des Bureau of
Crime Statistics and Research ergab: Die Kriminalisierung schreckt
Konsumenten kaum ab und verhindert überhaupt nicht die Beschaffung;
dafür verursacht sie erhebliche Kosten. Originaltext hier,
deutschsprachige Zusammenfassung hier.
Mythos und Wahrheit der niederländischen
Drogenpolitik ... Hier die Fragen und Antworten, zusammengestellt
vom holländischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten:
Q&A Drogen (pdf-Datei, 161 kB).
Näheres zur politischen Situation erfahren
Sie unter www.legalisieren.at
(Hanf & Recht).