Betrifft: Bewilligung/Ablehnung von "Dronabinol" (Cannabinoid)
Sehr geehrter Hr. Direktor !
Mein Bemühen um Kostenersatz
für das Medikament "Dronabinol" wurde seitens der KK mit Datum
19.6.2002/1.7.2002 "aus medizinischen Gründen" abschlägig
beschieden.
Seitens der Leistungsabteilung9
der KK wurde am 3.9.2002 dann diese Ablehnung etwas genauer begründet.
Um die Stichhaltigkeit der einzelnen Argumente für diese Ablehnung zur ergründen, habe ich mich bemüht, Unterlagen zur einer argumentativen Untermauerung meiner bisherigen Behauptungen zu erhalten.
Ich wende mich nun an Sie persönlich mit der Bitte, die (von mir als wesentlich erachteten) nunmehr als Entscheidungshilfen angeführten (bislang nicht vorgebrachten und oft neuesten wissenschaftlichen) Fakten zum Thema "Dronabinol" einer kritischen und unvoreingenommenen Würdigung zu unterziehen.
Ich leide an "einer schweren Form des Tourette-Syndroms mit chronischem Verlauf"7 und wurde deswegen arbeitslos. Nachdem ich durch die jahrelange Einnahme unterschiedlicher Neuroleptika (unter ärztlicher Aufsicht5 nur negative Ergebnisse erzielte, konnte ich erstmals durch eine Verschreibung von "Dronabinol"3 die gewünschte Wirkung (deutliche Symptomreduktion) erzielen.
Im Juni 02 suchte ich bei der KK um eine Bewilligung/Kostenersatz, nicht zuletzt auch mit dem Hinweis, die NÖGKK würde in einem gleichgelagerten Fall von "Tourette-Syndrom" seit geraumer Zeit zur Gänze Kostenersatz6 leisten.
Da "Dronabinol" ein Cannabinoid ist, musste ich mich bei dem Bemühen, meine Interessen/mein Recht4 bzgl. eine Bewilligung durch meine Krankenkasse zu erhalten, bzw. beim Versuch, sie nunmehr durchzusetzen, notgedrungen auch mit der mir bisher völlig fremden Cannabis-Thematik20 beschäftigen.
Zum "T.-S." und Cannabis ganz allgemein: so sehr das noch weithin unbekannte18 "Tourette-Syndrom" (Tic's) in bezug auf eine Beeinträchtigung der Lebensqualität1 eines Betroffenen unterschätzt wird , so sehr wurde bisher die Rolle von Cannabis als (Einstiegs)-Droge2 nicht nur weit überschätzt, sondern nach neuesten Erkenntnissen sogar völlig falsch eingeschätzt.
Dass nun in dieser Angelegenheit seitens der KK sogar Rücksprache mit dem Drogenkoordinator der Gemeinde Wien geführt wurde, zeugt ja von der Umsicht, mit der an dieses Thema herangegangen wurde. Zu einer Einsicht und einem Umdenken unter Berücksichtigung jüngster Erkenntnisse (wissenschaftlicher2, 5 und juridischer 4) haben diese Bemühungen leider (bislang) noch nicht geführt.
Dadurch könnte aber der Eindruck entstehen, dass - mangels (?) besseren Wissens - und aus generalpräventiven Gründen10 bei der Entscheidungsfindung für eine Ablehnung mitbestimmend war, einer Diskussion über das Thema "Bewilligung ärztlich verschriebener Drogen/Drogenkonsum" auszuweichen bzw. entgegenzuwirken.
Das Ergebnis ist jedenfalls
- sicher nicht beabsichtigt, - dass durch die bisherige m. E. "unsensible"8
Entscheidung/Haltung seitens der KK nach "Vorschrift"4
(wie anders handelte da doch die NÖGKK) mir, einem zu 50 % Invalidem, also
besonders schutzbedürftigem, so eine Re-Integrierung in den Arbeitsmarkt
sehr erschwert, wenn nicht überhaupt verwehrt wird.
Sicher unbeabsichtigt von den Entscheidungsbefugten der KK entsteht so der Eindruck
einer zwei Klassen-Medizin, die es eben gerade nicht nach dem "Solidaritätsprinzip"
geben dürfte. Das per Rezept verschriebene, verkehrsfähige "Dronabinol"
ist ja relativ problemlos erhältlich, sofern man nur für die - nicht
ganz unerheblichen Kosten - selbst aufkommt.
Ein leitender Wiener Politiker lehnt eine solche "mir san mir" - Haltung ab, die leicht entstehen könnte, weil es seitens der KK so gänzlich abgelehnt wurde, sich mit den Gründen für eine gegenteilige Entscheidung der NÖGKK auch nur irgendwie zu beschäftigen.
Der NÖGKK schienen die von der KK angeführten Bedenken jedenfalls als nicht so wesentlich, um seitens des entscheidungsbefugten Arztes bei i h r e m Versicherten eine Ablehnung des Ansuchens um Bewilligung von "Dronabinol" zu verfügen und so der Kasse Kosten zu vermeiden.
Die Alternative für Minderbemittelte wären dann nur die schweren (und bei mir bzgl. TS wirkungslosen) Neuroleptika mit ihren inakzeptablen Nebenwirkungen bzw. ihren noch gar nicht vorhersehbaren Langzeitschäden.
Obwohl ich von Freunden und Bekannten schon länger gedrängt wurde, wegen der Ungleich(be)handlung durch die KK an die Öffentlichkeit zu gehen, habe ich dies bisher nicht getan.
Ich würde es nun aber sehr bedauern, wenn mich eine neuerliche Ablehnung dazu drängen würde, Hilfe durch ein öffentlich - machen meiner Probleme zu suchen. Ich würde es insbesondere deswegen nicht begrüßen, da mein Anlassfall ja auch zu unüberschaubaren Weiterungen führen könnte, verbunden mit der Gefahr, dass, wenn Medien sich meiner Angelegenheit annehmen, dann auch eine Reihe von nur mittelbar mit dieser Thematik verbundenen heiklen Problemen und Fragen an die Öffentlichkeit gebracht werden könnten und wohl auch breitgetreten würden.
Diese Themenkreise werden von Journalisten der Print u. Audiovisuellen Medien als sehr ergiebig16 und medienwirksam erachtet. Die sich daraus entwickelnde Eigendynamik der sich ergebenden Themen ist dann kaum mehr beeinflussbar, die Formulierungen schon gar nicht.
Mein Problem wäre dann gerade einmal/bestenfalls ein passender Anlassfall für diese ohnehin in der Luft hängenden Themen. Die Folgen wären (zu) viele problematische Fragestellungen, die dann ganz unnotwendigerweise vom Zaun gebrochen würden.
Wurde schon bisher berichtet
über Themen wie: Zusammenlegung der Kassen, Abschaffung der Chefarztpflicht
(KURIER, 17.7.02) so sollte es doch vermieden werden und nicht auch noch heißen:
-> Willkür der Kassen
-> jungem, arbeitslosem Invaliden wird Kostenersatz seines Medikamentes verweigert.
Seinem Leidens-genossen nicht, er ist bei einer anderen Kasse.
-> Widersprüchliche Entscheidungen von Chefärzten: Wie kann sich
der Versicherte wehren
-> Oder bereits generalisiert und abgeleitet:
-> Cannabis-Verbot
noch zeitgemäß
-> Jüngste Forschungsergebnisse i. A. des Kanadischen Senats ergaben
überraschende Ergebnisse und Einsichten: Kommission einstimmig für
Freigabe usw.
-> Liberales Holland hat geringstes Drogenproblem aller EU-Länder. (Grafik14;
bei 150 "Haschischcaffee's" allein in Amsterdam stellt sich da doch
die Frage, ob ein Cannabisverbot nicht nur sinnlos ist, sondern wie der Ausschussvorsitzende
Senator P. Nolin (Kanada) sagt, "das Verbot von C. gefährdet die Gesundheit
(...) wesentlich mehr als die Substanz selbst" www.parl.gc.ca/illegal-drugs.asp
(-> vgl. Standard, 4./5. 10. 2002, siehe EU-Drogenbericht / BMSG).
-> 42-jähriger Oberösterreicher darf laut Richterbeschluss Hanf
für Eigenbedarf anbauen. Der Anwalt des Beklagten konnte durch Vorlegen
internationaler Studie beweisen, dass kein besseres .... Präparat erhältlich
sei.17
-> "Alkohol gefährlicher als Cannabis"2
erklärte der kanadische Ausschussvorsitzende Senator Pierre Claude Nolin.
- Der Ausschuss folgerte in seinem 600-seitigen Bericht, dass Cannabis keine
sogenannte Einstiegsdroge und tatsächlich weniger gefährlich als Alkohol12
sei. Im Bericht heißt es auch, das "Verbot von Cannabis19
gefährdet die Gesundheit und das Wohlbefinden der Kanadier wesentlich mehr
als die Substanz selbst." Wirklich problematisch aber könnte es werden,
wenn Journalisten im Internet zum Thema recherchierend auf das Buchthema des
Oxforder Wissenschaftlers Dr. Leslie Iveresen of Oxford University's department
of parmacology stoßen würden:
->"Cannabis less
harmful than A........"15- Dieses sehr beliebte
und geschätzte n i c h t rezeptpflichtige Medikament mit wohl fast 100%
Bekanntheitsgrad würde durch eine - gut vorstellbar bei Journalisten -
unverantwortlich aufgeblasene sowie auch verwirrende Berichterstattung am Image
vermutlich Schaden nehmen.
Durch solche Informationen/Desinformationen könnten falsche Signale gesetzt
werden, wenn einer ohnehin sensibilisierten Öffentlichkeit ein altbewährtes
Salizyl-Präparat, dass seit vielen Jahrzehnten am Markt ist, plötzlich
als gesundheitsgefährdend dargestellt wird. - Weiters könnte es bezug
nehmend auf die allgemeine Unsicherheit verallgemeinernd heißen: ?
-> Wie gefährlich sind Medikamente?16 - von
welchen ist abzuraten, welche sind wenig zweckmäßig / Aus dem Verkehr
gezogene Medikamente / Die Macht der Pharmakonzerne. ?
-> Von der Hippie-Droge zum Medikament - Erfolge von Cannabis bei der Schmerzbekämpfung
sowie anderen Krankheiten. Und schließlich sogar: ?
-> Krankenkasse drängt Kranke in illegalen Drogenkonsum. Das ist leider
nicht zu weit hergeholt, wenn der ICAM - Vorsitzende Dr. F. Grotenhermen seine
Befürchtungen artikuliert, indem er im deutschen Ärzteblatt (Heft
26 v. 29. 6. 01) schreibt:
"... wenn die Krankenkasse trotz erwiesener therapeutischer Wirksamkeit
die Kostenübernahme verweigert". "Dem Arzt bleibt dann nur der
Verweis auf illegale Cannabisprodukte. Das kann nicht - auch nicht verübergehend
- die ärztliche gewünschte Lösung sein". Auch für mich
nicht.
-> Die gewünschte Lösung für eine Kasse kann das wohl auch
nicht sein. Glücklicherweise besteht ja bei einem entscheidungsbefugten,
umsichtigen und verantwortungsbewussten Chefarzt (vgl. NÖGKK) ein Ermessensspielraum,
der ihm ein Abwägen aller Fakten und Unterlagen erlaubt, einen gangbaren
Weg zu finden.
Ich glaube nun sagen zu können, dass ein mediales Aufrühren der vielen mit meiner Angelegenheit verbundenen Themenkreise nicht zuletzt auch in Hinblick auf deren unabsehbaren Weiterungen nicht im beiderseitigen Interesse liegen kann.
Im Anhang13
möchte ich noch kurz direkt auf die einzelnen Punkte des ablehnenden Briefes
eingehen, obwohl dies bereits im gesamten Text ausführlich geschehen ist.
Auch erschien es mir unvermeidbar, auf die Cannabisthematik genauer einzugehen
und damit breiter als ursprünglich geplant, zu behandeln (Wurde doch auch
seitens der KK in dieser Angelegenheit ein Gespräch mit einem Drogenkoordinator
geführt).
Ich bitte, die im Text (m. E.) oft unvermeidbaren Wiederholungen zu entschuldigen. Um ein Ausufern in der Argumentation zu vermeiden, habe ich sehr zahlreiches Textmaterial dzt. noch nicht verwendet.
Ich glaube aber, eine schlüssige
Beweisführung auch unter Berücksichtigung der Überlegungen/Bedenken13
seitens der KK dafür erbracht zu haben, dass "Dronabinol" als
Medikation die für mich (derzeit) "bestmögliche Betreuung"
bedeutet.
Ich bitte Sie daher, unter Berücksichtigung der vorgebrachten Argumente
um zu einer sicheren und endgültigen Abklärung der individuellen Wirkung
in meinem Falle zu kommen, es nunmehr (zeitlich begrenzt, zumindest für
3 Monate) zu bewilligen.
mit freundlichen Grüßen
zu 1 Seitens des Bundessozialamts wird am "Tourette-Syndrom" Erkrankten ein Invaliditätsstatus zuerkannt und ausgewiesen; in meinem Fall 50%.
zu 2
Um endlich einmal Klarheit bei dem umstrittenen Thema "Cannabis" zu
erhalten, wurde von der Kanadischen Regierung ein hochkarätiger besetzter
Sonderausschuss eingesetzt.
In diesem Bericht [ca. 600(!) Seiten starken Bericht] des vom Kanadischen Senat
eingesetzten Sonderausschusses zu illegalen Drogen (v. 4.9.02) wurde nicht nur
(einstimmig) gefordert, den Cannabiskonsum frei zu geben, sondern auch festgestellt
dass Cannabis keine sogenannte Einstiegsdroge wäre und weniger gefährlich
als Alkohol sei. Senator Nolin: "In einer freien Gesellschaft wie der unseren
bleibt es jeder Person überlassen, ob sie Cannabis verwenden will oder
nicht." Die Berichte dieses Sonderausschusses zu illegalen Drogen sind
erhältlich unter:
www.parl.gc.ca/illegal-drugs.asp (Quellen: Senate Special Committee on Illegal
Drugs. Cannabis: Our Position for a Canadian Public Policy. Senate of Canada
Sept. 02; Reuters vom 4. September 2002; Associated Press vom 4. Sept. 02)
zu 3 Die Befürwortung dieser Medikation erfolgte durch die im AKH speziell zum Thema "Tourette-Syndrom"/Psychopharmaka forschenden Oberärztin Dr. Stamenkovic, die eine Befürwortung von "Dronabinol" in meinem Falle auch erst (und wegen/trotz Ihrer Untersuchungen an einer Reihe von Neuroleptika bzgl. ihrer Wirkungen/ Nebenwirkungen) aussprach.
zu 4
Obwohl die meisten (deutschen) Krankenkassen nach einem erfolgreich verlaufenden
individuellen Heilversuch mit Cannabis die Kosten erstatten, lehnen einzelne
die Kostenübernahme ab. Diese Weigerung entbehrt aber nunmehr nach dem
bahnbrechenden neuen Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts jeglicher Grundlage.
Der erste Senat des Bundessozialgerichts in Deutschland hatte am 19. März
diesen Jahres mit diesem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass die Gesetzlichen
Krankenkassen zwar in der Regel Arzneimittel nur in zugelassenen Indikationen
erstatten dürfen, gleichzeitig allerdings in Abkehr früherer Praxis
quasi eine Härtefallregelung festgeschrieben. So müssen die Kassen
auch dann zahlen, wenn bei der Behandlung lebensbedrohender oder schwerwiegender
chronischer Erkrankungen etablierte Therapien versagen und begründete Aussicht
auf einen Behandlungserfolg besteht.
Genau dieser Zustand besteht bei mir - erstmals wirkt bei mir ein Medikament
gut.
Es ist schwer vorstellbar, dass in bezug auf den hier vorliegenden Anlassfall/Streitfall
in Österreich die Judikatur zu diesem Thema gänzlich unterschiedlich
sein sollte.
Nach den jüngsten Untersuchungen von Dr. K. R. Müller-Vahl an der
medizinischen Hochschule Hannover - kann nun sehr wohl von einer begründeten
Aussicht auf Behandlungserfolg gesprochen werden: bei ca. 80% der T.-S.-Kranken
konnte ein günstiger Effekt durch den Konsum von Cannabis beobachtet werden.
Zitat aus dieser Arbeit vom April 2002 "Behandlung des Tourette-Syndroms"
"in zwei kontrollierten Studien (Doppelblindstudie) führte die Behandlung
mit delta-9-Tetrahydrocannabinol
(THC), dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, zu einer signifikanten Abnahme
von motorischen und vokalen Tics ...":
zu 5 -> Schreiben von O. A. Dr. Stamenkovic vom 6.
5. 2002 an die KK.
"Bei dem Patienten wurden bisher verschiedene Neuroleptika zur Behandlung
der Ticsymptomatik eingesetzt (Risperdal, Orap, etc.). ... nachdem die bisherige
Behandlung mit Neuroleptikern erfolglos verlief, wäre eine Einstellung
des Patienten auf das Tretrahydrocannabinol (THC) Dronabinol 2,5 mg, welches
bereits in der Literatur als wirksame medikamentöse Therapie beim Tourette-Syndrom
beschrieben wurde, als sinnvoll zu erachten."
zu 6
Dazu ist zu bemerken, dass der NÖGKK zur Entscheidungsfindung gerade einmal
die Datenblätter/Beipackzettel des Medikamentes des Herstellers THC-Pharm/der
Apotheke zur Verfügung standen und k e i n e r l e i von den Informationen,
die ich seit Juni in meinem Ansuchen anführte, ganz zu Schweigen von dem
bahnbrechenden neuen Grundsatzurteil des deutschen Bundessozialgerichts sowie
der großen Zahl der hier als Entscheidungshilfen angeführten Fakten.
So nebenbei ist es recht bemerkenswert, dass bei sämtlichen in dieser Angelegenheit
ergangenen Briefen/Schriftsätzen sich kein Hinweis ihrerseits auf die (von
mir angeführte) gegenteilige Entscheidung der NÖGKK findet.
zu 7 -> siehe Befund bzw. Brief an die KK von Dr. Stamenkovic AKH, Seite 2, vom 6. 5. 2002: "Da es sich beim Patienten um eine schwere Form des "Tourette-Syndroms mit chronischen Verlauf handelt, welches auch zusätzlich sehr schwierig zu behandeln war (starke Nebenwirkungen bei Neuroleptika) empfehlen wir das THC (Dronabinol) chefärztlich als eine vorläufig längerfristige Therapie zu bewilligen."
zu 8 Es ist m. E. nicht in Einklang mit dem Grundsatzprinzip der KK, dem Solidaritätsprinzip zu bringen, dass ich als noch junger Mensch, gekündigt wegen meiner Krankheit, zu 50% Invalide, also doch wohl schutzbedürftig, nicht darauf vertrauen kann, die "... bestmögliche Betreuung" zu erhalten, zumal auch eine am T.S. forschende Fachärztin eines Universitätsinstitutes meiner Kasse die Bewilligung einer Verschreibung nahe gelegt hatte, unter Berücksichtigung ihrer sowie aller anderen verfügbaren Forschungsergebnisse sowie des jahrelangen Scheiterns einer Behandlung an mir durch andere Medikamentationen. Ihre "Schwesternkrankenkasse" NÖGKK handelte da im vergleichbarem Fall nicht nur sensibler, sondern bereits im Sinne des neuen Grundsatzurteils des deutschen Bundessozialgerichts: " in Abkehr früherer Praxis ... müssen Kassen auch dann zahlen, wenn ... etablierte Therapien versagen und begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.
zu 9
Zitat: "... Betrifft: Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds ... Die
Ablehnung der Kostenübernahme des Medikamentes, dessen therapeutischer
Nutzen in der angegebenen Indikation bisher weder ausreichend dokumentiert noch
wissenschaftlich erwiesen ist, muss somit auch im Hinblick auf teilweise doch
mögliche beträchtliche Nebenwirkungen aus rechtlichen und grundsätzlichen
Überlegungen erfolgen."
zu 10 KK vom 3.9.2002: "...auch im Hinblick auf teilweise doch mögliche beträchtliche Nebenwirkungen aus rechtlichen und grundsätzlichen Überlegungen erfolgen."
zu 11
in der Entwicklung der Cannabis - Diskussion/Gesetzgebung ist bei vielen Ländern
ein deutlicher Trend zu einer Entkriminalisierung/Legalisierung zu beobachten.
Die Wirkung von Cannabis als Medizin findet international immer mehr Beachtung
und Akzeptanz, insbesondere was die schmerzdämpfenden und krampflösende
Wirkung des Hauptwirkstoffes THC betrifft: die Reduzierung muskulärer Krämpfe
und Spastiken bei Multipler Sklerose und Querschnittlähmung, Parkinson;
Glaukom, Asthma, Magersucht, als Anregung des Appetits bei AIDS-Erkrankungen
(Kachexie, Wasting-Syndrom), bei Krebs: die Hemmung von Übelkeit und Erbrechen,
vor allem im Zusammenhang mit Chemotherapie und dem Tourette Syndrom. Gernot
Ernst, Leiter der Charite - Arbeitsgruppe Schmerzforschung hob den "günstigen
Effekt bei Dosen hervor die unterhalb der Cannabis - Rauschwelle liegen".
(www.cannatrade.com/database/documents/1006800363hqq.html) Die holländische
Ministerin Els Borst-Eilers: "Viele Fallberichte und Studien zeigen, dass
Cannabis eine hochwertige Medizin sein könnte". (www.legalisieren.at/medien/artikel/orf/hanfmedizin.htm)
zu 12 Es besteht eine erschreckend hohe Zahl von Fällen an unmittelbarer Selbst- und Fremdgefährdung von Alkoholabhängigen in Österreich (500.000) sowie eine Unzahl der Fälle die an Spätschäden durch Missbrauch der "akzeptierten" Droge Alkohol leiden. Auch die Spätschäden der Droge Nikotin sind ebenfalls erschreckend sowohl in Hinblick auf ihr Suchpotential als auch auf ihren unmittelbaren volkswirtschaftlichen Schaden sowie in Bezug auf die Langzeitschäden.
Die Stigmatisierung der
"sanften" nicht süchtig - machenden Droge Cannabis ist umso bedauerlicher,
ganz abgesehen von ihrer Wirkung als Medikament sie, "eine ungewöhnliche
Sicherheit bietet. Das Verhältnis von tödlicher zu wirksamer Dosis
beträgt nach Schätzungen anhand von Tierversuchsdaten bei oraler Aufnahme
20.000 zu 1, mindestens jedoch 1.000 zu 1. Es gibt keinen zuverlässigen
Hinweis für den
Tod eines Menschen durch Marihuana-Konsum. Cannabis hat den Vorteil, keine physiologischen
Funktionen zu stören oder Organe zu schädigen, wenn es in therapeutischer
Dosierung eingenommen wird." (Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorstandvorsitzender
von IACM, Arnimstraße 1 A, 50825 Köln, Hanf als Medizin)
-> Bei einer Studie von Langzeitbeobachtungen von Cannabis - Konsumenten
konnten keine relevanten körperlich oder kognitiven Beeinträchtigungen
beobachtet werden. (www.cannabis-med.org/science/jcant.htm )
-> Langzeitschäden: Wie viele Autoren findet auch Dr. L. Iversen von
der Universität Oxford dass Cannabis ... "can be used long-term without
serious side-effects" sowie "people who stop using do not suffer long-term
side-effects" und "Tetrahydrocannabinol is a very safe drug"
(www.independent.co.uk)
zu 13
Obwohl die Aufzählung vieler gegenteiliger Fakten zur Widerlegung der Gründe
für die Ablehnung meiner Bewilligung durch die bisherigen Darlegungen ausreichen
sollte, möchte ich kurz hier noch einiges ergänzen und nochmals erwähnen:
Zum einen ist die "Vorreiterrolle" einer Entscheidungsfindung bzgl.
einer "Dronabinol" - Bewilligung ohnehin bei der NÖGKK und nicht
der KK; diese hätte sich hier nur anschließen brauchen. Dieses scheinbare,
behauptete "Problem" auf "mögliche beträchtliche Nebenwirkungen
aus rechtlichen und grundsätzlichen Überlegungen" - solch ein
Problem hatte die NÖGKK gar nicht, seit der bereits ein ganzes Jahr laufenden
Bewilligung und auch sonst hatte niemand ein Problem damit, dass das Medikament
unter den gegebenen Umständen für einen sehr speziellen Fall von Krankheit
von der NÖGKK schon seit längerer Zeit bewilligt worden war. Zur Formulierung:
"dessen therapeutischen Nutzen in der angegebenen Indikation bisher weder
ausreichend dokumentiert noch wissenschaftlich erwiesen ist": Abgesehen
von der Doppelblindstudie einer forschenden Fachärztin der Universität
Hannover, abgesehen von der Befürwortung des Medikamentes durch eine zum
Thema Tourette- Syndrom forschenden Fachärztin der Universitätsklinik
Wien (AKH) ergeben sich auch aus dem regen Meinungsaustausch Tourette - Kranker
in Internet-Foren durchaus positive Bewertungen des neuen Medikaments "Dronabinol".
Last not least: m i r hat es erstmals geholfen, bei m i r "haben etablierte
Therapien versagt und es besteht begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg".
(der besteht ohnehin leider naturgemäß nur in einer Symptomreduktion
und nicht in einer Heilung).
Überdies: als junger, wegen seiner Krankheit gekündigter (zu 50%)
Invalider sehe ich mich gemäß dem Solidaritätsprinzip doch wohl
als "besonders berücksichtigungswürdig" an; das sei hier
nur erwähnt, weil auch der Faktor "Kostenvermeidung" für
die Kasse - dem Vernehmen nach - nicht unerheblich in Bezug auf eine Bewilligung
sein soll ...
zu 15
Dr. L. Iversen (der seine Vorwürfe vermutlich durch Fakten wissenschaftlich
gut fundiert haben wird, sonst wäre er kaum mit seinem Buch in die Öffentlichkeit
gegangen) findet "many myths surrounding marijuana use". Er findet
zusätzliche "cannabis is a (...) safer drug than A and can be used
long-term without serious side effects". Weiters: "people who stop
using cannabis do not suffer long-term side-effects" und "Tetrahydrocannabinol
is a very safe drug". Und letztlich dann eben: "Even such apparently
innocuous medicines as A and related steroidal anti-inflammatory compounds are
not safe". "Thousands of people die every year because of the tendency
of these drugs to cause catastrophic gastric bleeding."
Quelle: Independent (www.independent.co.uk/), 20. Oktober 2000
zu 16
Der Bogen der interessierenden Themen ist weit gespannt: Um sich über die
w a h r e n Wirkungen (oder Wirkungslosigkeit/Gefahren) der ihnen verordneten
Medikamente zu informieren, haben viele Informationen u. a. bei den "Bitteren
Pillen" geholt, Auflage bisher 2.2 Millionen. - über ein anderes,
jüngstes, (gerichts-anhängiges) Thema - ärztliche Gefälligkeitsgutachten
zur Erlangung von Frühpensionen ("Krone" vom 6. 10. 02). - zu
einem sehr viel brisanteren und für viele Kranke und ältere Menschen
brandaktuellen Thema: -> "Wenn Arzneien mehr schaden als nützen"
("Kurier" vom 22. 10. 02) "Nebenwirkungen von Medikamenten werden
häufig unterschätzt, warnten deutsche Herzspezialisten bei einer Fachtagung
in Magdeburg. Solche Komplikationen bei der Therapie seien inzwischen bereits
die fünft-häufigste Todesursache in Deutschland. "Seit 1990 sind
allein 16.000 Wirkstoff-Kombinationen bekannt geworden, die bei Patienten zu
Herzerkrankungen geführt haben", sagte Prof. Stefanie Bode-Böger,
Pharmakologin an der Universität Magdeburg. "Die Folgen reichen von
Funktionsstörungen der Organe bis hin zum Tod."
"Für das Gesundheitssystem entstehen dadurch hohe zusätzliche
Kosten," so die Expertin. - Hier stellt sich die Frage, ob der Sorgfaltspflicht
den Patienten gegenüber auch nur annähernd genüge getan wurde
oder gar dieser unhaltbare Zustand billigend in Kauf genommen wurde bei Medikamenten,
die doch sicher vor ihrer Zulassung "ausreichend dokumentiert und wissenschaftlich
erwiesene" Unbedenklichkeit haben mussten. Um solche Horrormeldungen in
Zukunft zu vermeiden: h i e r wäre Handlungsbedarf dringend angesagt -
"auch in Hinblick auf teilweise doch mögliche beträchtliche Nebenwirkungen
aus rechtlichen und grundsätzlichen Überlegungen". - könnte
man fast geneigt sein, in Analogie der Diktion Ihrer Kasse zu sagen.
zu 17 aus www.legalisieren.at/medien/artikel/orf/hanfmedizin.htm
zu 18 der jüngste Bericht zu diesem Thema war ein 7(!)-seitiger Artikel im "Stern" (Nr. 42 vom 10. 10. 02) der zwar die Krankheit illustrierte, aber sonst sehr wenig informativ war. Informativer war das: "Magazin 25" am 23. 10. 02 ORF 1, Uhr 18:30.
zu 19 einer von vielen Wissenschaftlern und Ärzten ist der Präsident der deutschen Ärztekammer Berlin Dr. Günther Jonitz, der sich in der deutschen Ärztezeitung vom 20. 2. 01 für eine Legalisierung von Cannabis und Abgabe unter staatlicher Kontrolle ausspricht. Er begründete dies damit, das Cannabis weniger gefährlich sei als Alkohol. Alkohol, die Gesellschaftsdroge Nr. 1 wird nicht ansatzweise so kontrovers diskutiert wie der Einsatz einer natürlichen Medizin wie Cannabis.
zu 20
Um einmal die wahren (politischen u. ökonomischen) Hintergründe für
die Stigmatisierung v. Cannabis zu erfahren, gibt es einen äußerst
informativen historischen Rückblick: (Textumfang 26 Seiten) Univ. Hamburg,
Sommersemester 96, Doz. Peter Raschke/Wiebe/Gottwald. Quelle: (http://www.legalisieren.at/studien/verbot_grund.htm)