CAM - Vereinsinformationen
Nicht (l)egal: Cannabis als Medizin
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard,
der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet,
einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche
Versorgung und notwendige soziale Leistungen.
(Art. 25.1. der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin ...
.. will ermöglichen, dass Cannabis und
Cannabisprodukte bzw. Zubereitungen mit einem therapeutisch wirksamen
Gehalt an Tetrahydrocannabinol oder anderen Cannabinoiden im Rahmen
eines medizinisch begründbaren Bedarfes und nach ärztlicher
Verschreibung mittels eines einfachen Rezeptes in jeder Apotheke
bezogen werden dürfen.
.. will erreichen, dass Betroffene oder deren Betreuungspersonen
mit entsprechender medizinischer Bescheinigung medizinischen Hanf
anbauen, ernten, besitzen und konsumieren dürfen.
.. setzt zur Erreichung dieses Ziels auf die Verbreitung und Bereitstellung
von Informationen und den Zusammenschluss von Ärzten, Betroffenen,
Apothekern, Chemikern, Juristen, Psychologen, Journalisten und anderen
interessierten Personen.
.. engagiert sich für eine Änderung der bestehenden Gesetze
und will als Nahziel die vollständige Übernahme der Behandlungskosten
einer Therapie mit Dronabinol (synthetischem THC) durch die Krankenkassen
erreichen.
.. verhält sich gegenüber nicht-medizinischen Legalisierungsbestrebungen
neutral, zitiert aber gerne das "Deutsche Ärzteblatt"
vom 27.10.2000: "Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden
angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot
kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden."
Der Gesetzgeber ...
.. verbietet den therapeutischen Einsatz
von Cannabis und Cannabisprodukten sowie Zubereitungen aus THC (Tetrahydrocannabinol)
ausdrücklich. Nicht verboten ist lediglich die Verwendung von
(halb)synthetischem THC, dem Dronabinol, sowie der Einsatz von Nabilon, einem
synthetischen THC-Analog.
.. verursacht damit eine Situation, in der Betroffene dazu gezwungen
sind, auf eine 20 bis 100-mal teurere und dem Naturprodukt therapeutisch
unterlegene Alternative auszuweichen.
.. kriminalisiert Schwerstkranke, die nicht bereit oder in der Lage
sind, Behandlungskosten von 500 Euro oder mehr monatlich zu tragen
und sich deshalb das Mittel ihrer Wahl auf illegale Weise beschaffen
müssen.
Die Krankenkassen ...
.. übernehmen derzeit in etwa 50% der
Fälle die Behandlungskosten mit Dronabinol bzw. Nabilon.
... haben keinerlei Regelung für Anträge auf Ersatz der
Behandlungskosten; jeder Fall ist ein Einzelfall, der aufs Neue
durchfochten werden muss.
Kurze Geschichte der CAM Austria
1998 wurde Dr. Kurt Blaas von Mag. Helmuth
Santler (vormals Österreichisches Hanfinstitut) eingeladen, am
Aufbau einer Arbeitsgruppe zum Einsatz von Cannabis in der Medizin
mitzumachen. In Zusammenarbeit mit Franjo Grotenhermen wurde ein
kleiner, österreichischer "Ableger" der ACM Deutschland aufgebaut.
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Die CAM Austria braucht Ihre Mithilfe!
Als Vertretung der Anliegen medizinischer Cannabis-Konsumenten
in Österreich fühlen wir uns manchmal
ein bisschen allein gelassen. Woran das liegen und was man dagegen
unternehmen könnte, ist eines unserer bevorzugten Gesprächsthemen.
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