CAM - Vereinsinformationen

Nicht (l)egal: Cannabis als Medizin

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.
(Art. 25.1. der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin ...

.. will ermöglichen, dass Cannabis und Cannabisprodukte bzw. Zubereitungen mit einem therapeutisch wirksamen Gehalt an Tetrahydrocannabinol oder anderen Cannabinoiden im Rahmen eines medizinisch begründbaren Bedarfes und nach ärztlicher Verschreibung mittels eines einfachen Rezeptes in jeder Apotheke bezogen werden dürfen.

.. will erreichen, dass Betroffene oder deren Betreuungspersonen mit entsprechender medizinischer Bescheinigung medizinischen Hanf anbauen, ernten, besitzen und konsumieren dürfen.

.. setzt zur Erreichung dieses Ziels auf die Verbreitung und Bereitstellung von Informationen und den Zusammenschluss von Ärzten, Betroffenen, Apothekern, Chemikern, Juristen, Psychologen, Journalisten und anderen interessierten Personen.

.. engagiert sich für eine Änderung der bestehenden Gesetze und will als Nahziel die vollständige Übernahme der Behandlungskosten einer Therapie mit Dronabinol (synthetischem THC) durch die Krankenkassen erreichen.

.. verhält sich gegenüber nicht-medizinischen Legalisierungsbestrebungen neutral, zitiert aber gerne das "Deutsche Ärzteblatt" vom 27.10.2000: "Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden."

Der Gesetzgeber ...

.. verbietet den therapeutischen Einsatz von Cannabis und Cannabisprodukten sowie Zubereitungen aus THC (Tetrahydrocannabinol) ausdrücklich. Nicht verboten ist lediglich die Verwendung von (halb)synthetischem THC, dem Dronabinol, sowie der Einsatz von Nabilon, einem synthetischen THC-Analog.

.. verursacht damit eine Situation, in der Betroffene dazu gezwungen sind, auf eine 20 bis 100-mal teurere und dem Naturprodukt therapeutisch unterlegene Alternative auszuweichen.

.. kriminalisiert Schwerstkranke, die nicht bereit oder in der Lage sind, Behandlungskosten von 500 Euro oder mehr monatlich zu tragen und sich deshalb das Mittel ihrer Wahl auf illegale Weise beschaffen müssen.

Die Krankenkassen ...

.. übernehmen derzeit in etwa 50% der Fälle die Behandlungskosten mit Dronabinol bzw. Nabilon.

... haben keinerlei Regelung für Anträge auf Ersatz der Behandlungskosten; jeder Fall ist ein Einzelfall, der aufs Neue durchfochten werden muss.

Kurze Geschichte der CAM Austria

1998 wurde Dr. Kurt Blaas von Mag. Helmuth Santler (vormals Österreichisches Hanfinstitut) eingeladen, am Aufbau einer Arbeitsgruppe zum Einsatz von Cannabis in der Medizin mitzumachen. In Zusammenarbeit mit Franjo Grotenhermen wurde ein kleiner, österreichischer "Ableger" der ACM Deutschland aufgebaut.

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Als Vertretung der Anliegen medizinischer Cannabis-Konsumenten in Österreich fühlen wir uns manchmal ein bisschen allein gelassen. Woran das liegen und was man dagegen unternehmen könnte, ist eines unserer bevorzugten Gesprächsthemen.

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